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VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de

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c) Steuerlich steht <strong>de</strong>m Nießbraucher <strong>de</strong>r Reingewinn zu (Han<strong>de</strong>lsbi-<br />

lanz) und zwar nach Abzug <strong>de</strong>r betriebswirtschaftlich erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Abschreibungen und Rückstellungen. Er hat Einkünfte aus Gewer-<br />

bebetrieb, wenn er Unternehmer ist.<br />

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