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GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...

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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />

Der Begriff „Stoffe“ ist hier als Oberbegriff <strong>für</strong> Arbeitsstoffe, Werkstoffe und<br />

dergleichen, aber nicht nur <strong>für</strong> Stoffe im Sinne <strong>von</strong> Textilien zu verstehen.<br />

2.13 Zonen<br />

Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher<br />

explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt.<br />

Für Bereiche, <strong>die</strong> durch Gase, Dämpfe oder Nebel explosionsgefährdet sind, gilt:<br />

Zone 0 umfaßt Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch<br />

Gase, Dämpfe oder Nebel ständig oder langzeitig vorhanden ist.<br />

Zone 1 umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß gefährliche explosionsfähige<br />

Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel gelegentlich auftritt.<br />

Zone 2 umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß gefährliche explosionsfähige<br />

Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel nur selten und<br />

dann auch nur kurzzeitig auftritt.<br />

Für Bereiche, <strong>die</strong> durch brennbare Stäube explosionsgefährdet sind, gilt:<br />

Zone 10 umfaßt Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch<br />

Staub langzeitig oder häufig vorhanden ist.<br />

Zone 11 umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß gelegentlich durch<br />

Aufwirbeln abgelagerten Staubes gefährliche explosionsfähige Atmosphäre<br />

kurzzeitig auftritt.<br />

Für medizinisch genutzte Räume treten an <strong>die</strong> Stelle der Zonen 0, 1 und 2 <strong>die</strong> Zonen G<br />

und M:<br />

Zone G, auch als „umschlossene medizinische Gas-Systeme“ bezeichnet, umfaßt –<br />

nicht unbedingt allseitig umschlossene – Hohlräume, in denen dauernd<br />

oder zeitweise explosionsfähige Gemische (ausgenommen explosionsfähige<br />

Atmosphäre) in geringen Mengen erzeugt, geführt oder angewendet<br />

werden,<br />

Zone M, auch als „medizinische Umgebung“ bezeichnet, umfaßt den Teil eines<br />

Raumes, in dem explosionsfähige Atmosphäre durch Anwendung <strong>von</strong><br />

Analgesiemitteln oder medizinischen Hautreinigungs- oder Desinfektionsmitteln,<br />

jedoch nur in geringen Mengen und nur <strong>für</strong> kurze Zeit, vorkommen<br />

kann.<br />

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