GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...
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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />
verwendet werden. Werden Schlauchleitungen aus nichtleitfähigem Material mit metallenen<br />
Einlagen verwendet, ist <strong>für</strong> sichere leitfähige Verbindung der Einlagen mit den<br />
Kupplungsstücken zu sorgen. Für den Widerstand zwischen den Kupplungsstücken an<br />
den Enden des Schlauches müssen <strong>die</strong> in Abschnitt 6.3.1 angeführten Grenzwerte eingehalten<br />
sein. Für Schläuche an Tankstellen ist der Grenzwert 106 Ω einzuhalten.<br />
Für Betankungsschläuche, <strong>die</strong> keine Metalleinlagen enthalten, soll der<br />
obere Grenzwert <strong>von</strong> 106 Ω/40 m zwischen den Enden des Schlauches bei<br />
einem oberen Grenzwert <strong>von</strong> 10 10 Ω <strong>für</strong> den flächenbezogenen Durchgangswiderstand<br />
gemäß DIN 53 482/VDE 0303 Teil 3 „Prüfung <strong>von</strong> Werkstoffen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Elektrotechnik; Messung des elektrischen Widerstandes <strong>von</strong> nichtmetallenen<br />
Werkstoffen“ nicht überschritten werden.<br />
Die Widerstandswerte dürfen auch während des Betriebes, z.B. <strong>infolge</strong> Quellung, mechanischer<br />
Beanspruchung, nicht überschritten werden. Es ist dabei zu beachten, daß<br />
sich der Widerstand <strong>von</strong> Schläuchen, z.B. durch Quellung, bis auf das Tausendfache<br />
des Wertes im trockenen Zustand erhöhen kann. Es sind nur leitfähige Kupplungs- und<br />
Mundstücke zu verwenden.<br />
Wird bei Verwendung <strong>von</strong> Schläuchen aus nichtleitfähigen Stoffen der zulässige Widerstand<br />
zwischen den beiden Kupplungsstücken an den Enden des Schlauches überschritten,<br />
sind <strong>die</strong> leitfähigen Anschluß-, Kupplungs- und Mundstücke leitfähig zu verbinden<br />
und zu erden.<br />
7.2.4.2 Befüllen und Entleeren <strong>von</strong> Straßentankwagen, Eisenbahnkesselwagen<br />
und vergleichbaren ortsfesten Behältern<br />
7.2.4.2.1 Erdung <strong>von</strong> Straßentankwagen<br />
Straßentankwagen müssen vor dem Be- und Entladen geerdet werden, um alle während<br />
der Fahrt durch Reibung der Reifen oder während des Füllvorganges erzeugten<br />
Aufladungen abzuleiten und um eine eventuell vorhandene Potentialdifferenz zwischen<br />
Füllrohr und Tankwagen auszugleichen.<br />
Die Erdungseinrichtung soll einen Ableitwiderstand <strong>von</strong> weniger als 106 Ω ermöglichen<br />
(Ausführung siehe DIN 75 013 „Straßentankwagen; Erdungslasche, Anschlußmaße“).<br />
Die Anschlußstelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erdungsleitung soll möglichst weit <strong>von</strong> der Austrittstelle<br />
brennbarer Gase und Dämpfe entfernt und gut zugänglich sein. Sie ist auffällig zu<br />
kennzeichnen. Beim Entleeren reicht <strong>die</strong> Erdung über den Schlauch aus, wenn der<br />
Widerstand zwischen den Kupplungsstücken 106 Ω nicht überschreitet. Antistatische<br />
Reifen oder <strong>die</strong> Verwendung einer Schleppkette bzw. eines mit dem Fahrzeug verbundenen<br />
flexiblen Bandes aus Metall oder leitfähigem Gummi gewährleisten keine ausreichende<br />
Erdung auf trockenen Straßen. Der Widerstand zwischen Tank und Rahmen<br />
des Fahrzeuges darf 106 Ω nicht überschreiten.<br />
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