15.02.2013 Aufrufe

GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...

GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...

GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />

Beim Einsatz <strong>die</strong>ser Geräte in Zone 10 sind unter Umständen Schutzmaßnahmen<br />

gemäß DIN VDE 0165 „Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen“ erforderlich. Auf einen ausreichenden Berührungsschutz<br />

ist zu achten.<br />

Anblasen mit ionisierter Luft<br />

Werden elektrostatisch aufgeladene Gegenstände mit ionisierter Luft angeblasen, besteht<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit einer Verringerung oder Beseitigung der Aufladung. Die mit Hilfe<br />

<strong>von</strong> Ionisatoren erzeugten Ionen werden durch den Luftstrom an <strong>die</strong> aufgeladenen<br />

Flächen geblasen.<br />

Bei Anwendung <strong>die</strong>ses Verfahrens ist zu beachten, daß <strong>die</strong> Zahl der Ionen durch Rekombination<br />

oder Anlagerungen an Wandungen rasch abnehmen kann, so daß eine<br />

Fortleitung der ionisierten Luft über größere Entfernungen schwierig ist. Diese Schutzmaßnahme<br />

kann grundsätzlich in allen Zonen angewendet werden. Der Ionisator muß<br />

jedoch außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert werden, sofern er<br />

nicht explosionsgeschützt ist.<br />

Radioaktive Stoffe<br />

Radioaktive Stoffe ionisieren <strong>die</strong> Luft und können zum Beseitigen der Aufladungen verwendet<br />

werden. Dabei sind <strong>die</strong> Vorschriften über Strahlenschutz zu beachten. Angaben<br />

über <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit der Stoffe (Halbwertszeit und maximaler Sättigungsstrom)<br />

sind bei den Lieferfirmen zu erfragen. Diese Schutzmaßnahme darf in allen<br />

Zonen angewendet werden.<br />

7.1.1.4 Begrenzung der Abmessungen aufladbarer Stoffe<br />

<strong>Zündgefahren</strong> durch aufgeladene Flächen sind nicht zu erwarten, wenn <strong>die</strong> Größe der<br />

Fläche, <strong>die</strong> <strong>infolge</strong> Reibung <strong>von</strong> Personen oder <strong>infolge</strong> betrieblicher Vorgänge aufgeladen<br />

werden kann, in Abhängigkeit <strong>von</strong> der Unterteilung der Gase und Dämpfe und der<br />

Zone auf <strong>die</strong> in Tabelle 1 aufgeführten Höchstwerte beschränkt wird.<br />

Tabelle 1<br />

Explosionsgruppe I<br />

(Methan)<br />

II A, II B II C<br />

Flächen in cm 2<br />

Zone 0 50 25*) 4<br />

Zone 1 100 100*) 20*)<br />

Zone 2 keine Beschränkung<br />

*) Diese Werte sind in der Norm EN 50 014 bisher nicht enthalten.<br />

28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!