GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...
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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />
Beim Einsatz <strong>die</strong>ser Geräte in Zone 10 sind unter Umständen Schutzmaßnahmen<br />
gemäß DIN VDE 0165 „Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen“ erforderlich. Auf einen ausreichenden Berührungsschutz<br />
ist zu achten.<br />
Anblasen mit ionisierter Luft<br />
Werden elektrostatisch aufgeladene Gegenstände mit ionisierter Luft angeblasen, besteht<br />
<strong>die</strong> Möglichkeit einer Verringerung oder Beseitigung der Aufladung. Die mit Hilfe<br />
<strong>von</strong> Ionisatoren erzeugten Ionen werden durch den Luftstrom an <strong>die</strong> aufgeladenen<br />
Flächen geblasen.<br />
Bei Anwendung <strong>die</strong>ses Verfahrens ist zu beachten, daß <strong>die</strong> Zahl der Ionen durch Rekombination<br />
oder Anlagerungen an Wandungen rasch abnehmen kann, so daß eine<br />
Fortleitung der ionisierten Luft über größere Entfernungen schwierig ist. Diese Schutzmaßnahme<br />
kann grundsätzlich in allen Zonen angewendet werden. Der Ionisator muß<br />
jedoch außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert werden, sofern er<br />
nicht explosionsgeschützt ist.<br />
Radioaktive Stoffe<br />
Radioaktive Stoffe ionisieren <strong>die</strong> Luft und können zum Beseitigen der Aufladungen verwendet<br />
werden. Dabei sind <strong>die</strong> Vorschriften über Strahlenschutz zu beachten. Angaben<br />
über <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit der Stoffe (Halbwertszeit und maximaler Sättigungsstrom)<br />
sind bei den Lieferfirmen zu erfragen. Diese Schutzmaßnahme darf in allen<br />
Zonen angewendet werden.<br />
7.1.1.4 Begrenzung der Abmessungen aufladbarer Stoffe<br />
<strong>Zündgefahren</strong> durch aufgeladene Flächen sind nicht zu erwarten, wenn <strong>die</strong> Größe der<br />
Fläche, <strong>die</strong> <strong>infolge</strong> Reibung <strong>von</strong> Personen oder <strong>infolge</strong> betrieblicher Vorgänge aufgeladen<br />
werden kann, in Abhängigkeit <strong>von</strong> der Unterteilung der Gase und Dämpfe und der<br />
Zone auf <strong>die</strong> in Tabelle 1 aufgeführten Höchstwerte beschränkt wird.<br />
Tabelle 1<br />
Explosionsgruppe I<br />
(Methan)<br />
II A, II B II C<br />
Flächen in cm 2<br />
Zone 0 50 25*) 4<br />
Zone 1 100 100*) 20*)<br />
Zone 2 keine Beschränkung<br />
*) Diese Werte sind in der Norm EN 50 014 bisher nicht enthalten.<br />
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