GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...
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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />
7.2.4.3 Befüllen <strong>von</strong> Lagertanks über 100 m3 Inhalt<br />
Die nach Abschnitt 7.2.3.6 erforderlichen Verweilzeiten sind einzuhalten. Unter <strong>die</strong>ser<br />
Voraussetzung sind beim Fördern wasserfreier Kohlenwasserstoffe, z.B. Mineralölprodukte,<br />
Geschwindigkeiten in den Zuleitungen bis zu den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bodenbefüllung <strong>von</strong><br />
Kesselwagen angegebenen Grenzwerten (siehe Abschnitt 7.2.4.2.3 ) unbedenklich. Bei<br />
strömungsgünstiger Gestaltung der Auslaufrohre dürfen <strong>die</strong> Grenzwerte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Geschwindigkeit<br />
in den Zuleitungsrohren überschritten werden. Dabei ist bei Neuanlagen<br />
eine Strömungsführung anzustreben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> einströmende aufgeladene Flüssigkeit<br />
über den Tankboden verteilt und eine direkte Strömungsrichtung zur Flüssigkeitsoberfläche<br />
vermeidet. Dies kann z.B. erreicht werden durch eine Einlaufvorrichtung, bei<br />
der durch Querschnittsvergrößerung der Austrittsöffnung eine Reduzierung der Strömungsgeschwindigkeit<br />
bewirkt wird. Eine Geschwindigkeit <strong>von</strong> 1 m/s sollte in der Zuleitung<br />
zum Tank nicht unterschritten werden (siehe Abschnitt 7.2.3.5 Nr. 4).<br />
Bei der Befüllung eines Tanks gleichzeitig über mehrere Leitungen sollten <strong>die</strong> Austrittsöffnungen<br />
möglichst weit <strong>von</strong>einander entfernt angeordnet sein.<br />
Bei Einsatz <strong>von</strong> Mischdüsen ist auf eine ausreichende Flüssigkeitsüberdeckung der<br />
Austrittsöffnung der Mischdüse zu achten. Der Strahl der Mischdüse darf keinesfalls<br />
<strong>die</strong> Flüssigkeitsoberfläche durchbrechen. Die Wahl der Ausströmungsgeschwindigkeit<br />
bleibt im Einzelfall der Verantwortung und den Erfahrungen des Betreibers überlassen.<br />
Zusätzlich ist folgendes zu beachten:<br />
– Die Tanks und alle Einbauten, wie Schwimmdecken, Niveauschwimmer, Seile, Rührer,<br />
müssen geerdet oder leitfähig mit geerdeten Teilen verbunden sein. Schwimmdecken<br />
müssen aus leitfähigem Stoff bestehen und mindestens an zwei Stellen geerdet<br />
sein.<br />
– Die Tanks sollen so lange mit erheblich verringerter Geschwindigkeit in der Zuleitung<br />
befüllt werden, bis das Flüssigkeitsniveau im Tank ausreichend über den Einfüllstutzen<br />
angestiegen ist, z.B. bei einfachen Rohrstutzen mindestens um den<br />
Durchmesser des Rohres über seiner Oberkante, oder bei Schwimmdachtanks bzw.<br />
Tanks mit Schwimmdecke, bis das Dach bzw. <strong>die</strong> Decke schwimmt.<br />
– Das Absenken <strong>von</strong> Gegenständen, z.B. zur Entnahme <strong>von</strong> Proben oder zu Peil- und<br />
Meßzwecken, ist während des Befüllens und auch mehrere Minuten danach, bei<br />
Produkten mit freiem Wasser etwa 30 Minuten, zu vermeiden.<br />
7.2.4.4 Betanken <strong>von</strong> Kraftfahrzeugen<br />
Beim Betanken <strong>von</strong> Kraftfahrzeugen gilt <strong>die</strong> leitende Verbindung zwischen Kraftfahrzeug<br />
und Tankschlauch als ausreichend gewährleistet, wenn <strong>die</strong> Auslauftülle des Tankschlauches<br />
mit dem Füllstutzen des Fahrzeugtanks durch Aufliegen leitend verbunden<br />
ist. Nichtleitfähige Auslauftüllen <strong>für</strong> Tankschläuche sind unzulässig.<br />
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