GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...
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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />
Für Fördergurte, <strong>für</strong> Bereiche der Zone 1, <strong>die</strong> den Explosionsgruppen II A und II B zuzurechnen<br />
sind, gelten <strong>die</strong> gleichen Bestimmungen, jedoch sind Fördergurtgeschwindigkeiten<br />
bis 5 m/s und Gurtverbindungen zulässig.<br />
Für Gurte mit Fördergeschwindigkeiten größer als 5 m/s gilt Abschnitt 7.1.5.<br />
7.1.4.3 Weitere Schutzmaßnahmen<br />
Lassen sich <strong>die</strong> Forderungen nach Abschnitt 7.1.4.2 nicht erfüllen, werden Einrichtungen<br />
zur Ionisation der Luft empfohlen (siehe Abschnitt 7.1.1.3). Eine Erhöhung der relativen<br />
Luftfeuchte auf mehr als 65 % ist nur bedingt wirksam, z.B. bei sehr langsam laufenden<br />
Fördergurten.<br />
7.1.5 Antriebsriemen<br />
Antriebsriemen sind Keil- und Flachriemen, <strong>die</strong> dem Antrieb rotierender Teile <strong>die</strong>nen.<br />
7.1.5.1 Aufladevorgang<br />
Bei Antriebsriemen muß mit Aufladungen <strong>infolge</strong> der kontinuierlichen Trennung zweier<br />
sich berührender Flächen (Riemenscheibe und Riemen) gerechnet werden. Die Aufladung<br />
kann beträchtliche Werte annehmen, so daß bei einer Entladung Zündgefahr<br />
besteht.<br />
Die Höhe der Aufladung ist durch <strong>die</strong> Werkstoffe <strong>von</strong> Riemen und Scheiben bedingt.<br />
Sie steigt mit der Riemengeschwindigkeit, der Riemenspannung und der Breite der<br />
Berührungsfläche an.<br />
7.1.5.2 Schutzmaßnahmen<br />
Antriebsriemen sollen in Bereichen der Zone 1, <strong>die</strong> der Explosionsgruppe II C zuzurechnen<br />
sind, und in Zone 0 nicht verwendet werden.<br />
Zur Ableitung der Aufladungen <strong>von</strong> Antriebsriemen ist <strong>die</strong> Verwendung leitfähiger<br />
Werkstoffe am wirksamsten.<br />
Auskunft über Hersteller „antistatischer“ Antriebsriemen erteilt <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft.<br />
In Bereichen der Zone 1, <strong>die</strong> den Explosionsgruppen II A und II B zuzurechnen sind,<br />
dürfen Antriebsriemen mit Riemengeschwindigkeiten bis 30 m/s (<strong>für</strong> Riemengeschwindigkeiten<br />
über 30 m/s liegen keine Messungen vor) verwendet werden, wenn sie leitfähig<br />
und geerdet sind und folgende Bedingung erfüllt ist:<br />
RB ≤ 105 Ω m<br />
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