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GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...

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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />

4.2.2 Büschelentladungen<br />

Diese Entladungen sind eine besondere Form der Koronaentladung und treten vorzugsweise<br />

bei der Entladung <strong>von</strong> aufladbaren nichtleitfähigen Stoffen auf. Als Elektroden<br />

kommen z.B. Rohrleitungen, Krümmer, Schrauben, Werkzeuge, Finger und Handknöchel<br />

in Betracht. Eine Büschelentladung kann explosionsfähige Gas-Luft- oder<br />

Dampf-Luft-Gemische entzünden, wenn sie z.B. an einer leitfähigen Kugel oder ähnlich<br />

geformten leitfähigen Gegenständen mit einem Krümmungsradius <strong>von</strong> etwa 1 cm oder<br />

mehr auftritt. Dagegen sind Büschelentladungen, <strong>die</strong> an Spitzen (Krümmungsradius<br />

kleiner als 0,2 cm) entstehen, im allgemeinen nicht zündfähig. Bei sehr großen, in der<br />

Praxis kaum zu erwartenden Ladungsansammlungen können jedoch zündfähige Entladungen<br />

auch an Spitzen auftreten.<br />

Büschelentladungen, <strong>die</strong> Dampf-Luft-Gemische der üblichen Lösemittel (Explosionsgruppe<br />

II A) zu entzünden vermögen, können schon mit stark aufgeladenen Flächen<br />

<strong>von</strong> 75 cm 2 erzeugt werden; bei Stoffen mit sehr geringer Zündenergie (Explosionsgruppe<br />

II C) können unter Versuchsbedingungen schon 20 cm 2 zur Entzündung ausreichen.<br />

Staub-Luft-Gemische können im allgemeinen durch Büschelentladungen nicht<br />

gezündet werden.<br />

Explosionsgruppe nach Abschnitt 6 und Anhang B in DIN VDE 0165 „Errichten<br />

elektrischer Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen“.<br />

Nach den bis zum 1. Mai 1988 noch gültigen VDE 0170/0171/2.61 „Vorschriften<br />

<strong>für</strong> schlagwettergeschützte/explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel“<br />

wurden <strong>die</strong> Explosionsgruppen II A, II B und II C als Explosionsklassen<br />

1, 2 und 3 bezeichnet.<br />

4.2.3 Gleitstielbüschelentladungen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se in der Praxis seltene Entladungsform sind:<br />

1. Aufladung eines aufladbaren Stoffes geringer Schichtdicke (bei ebenen Flächen<br />

kleiner als 8 mm) auf einer Unterlage hinreichenden Leitvermögens,<br />

2. eine Flächenladungsdichte <strong>von</strong> mindestens etwa 2,5 · 10 –4 C/m 2 .<br />

Reibung, <strong>die</strong> <strong>von</strong> Personen ohne Hilfe <strong>von</strong> Maschinen ausgeübt werden kann, reicht<br />

nach den bisherigen Erfahrungen nicht zur Erzielung hinreichend großer Flächenladungsdichten<br />

aus.<br />

Gleitstielbüschelentladungen können z.B. auftreten bei Antriebsriemen <strong>für</strong> große Leistungen,<br />

bei aufladbaren Folien zwischen gestapelten Metallplatten, beim Abwickeln<br />

<strong>von</strong> aufladbaren Folien und beim pneumatischen Fördern <strong>von</strong> Staub durch isolierend<br />

ausgekleidete Metallrohre.<br />

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