GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...
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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong> 5 Entzündbarkeit explosionsfähiger Atmosphäre<br />
Zur Beurteilung der Entzündbarkeit explosionsfähiger Gemische durch elektrische Entladungsvorgänge<br />
sind <strong>die</strong> Mindestzündenergien der brennbaren Stoffe geeignet (siehe<br />
Anhang 3).<br />
Die Mindestzündenergie steht im Zusammenhang mit der flammendurchschlagsicheren<br />
Spaltweite (Grenzspaltweite), <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einordnung der brennbaren Stoffe im Gemisch<br />
mit Luft in <strong>die</strong> Explosionsgruppen II A, II B und II C maßgebend ist. Somit kann<br />
<strong>die</strong> Einordnung nach Explosionsgruppen auch als Behelf zur Beurteilung der Entzündbarkeit<br />
<strong>von</strong> Gemischen durch Entladungen statischer Elektrizität herangezogen werden<br />
(siehe Abschnitt 4.2.2).<br />
Die nachfolgende Einteilung der Stoffe im Gemisch mit Luft ist zweckmäßig:<br />
1. Stäube, deren Mindestzündenergie in der Regel über 1 mJ (ausgenommen z.B.<br />
Stäube <strong>von</strong> Initialsprengstoffen) liegt (siehe Anhang 3, Tabelle 2).<br />
2. Gase und Dämpfe mit einer Mindestzündenergie über 0,025 mJ (entspricht den Explosionsgruppen<br />
II A und II B). Hierzu zählen <strong>die</strong> meisten organischen Lösemittel<br />
(siehe Anhang 3, Tabelle 1).<br />
3. Gase und Dämpfe (Acetylen, Wasserstoff, Schwefelkohlenstoff) mit einer Mindestzündenergie<br />
unter 0,025 mJ (entspricht der Explosionsgruppe II C) sowie empfindliche<br />
Initialsprengstoffe.<br />
Die unter Nummer 1 genannten Stoffe können im allgemeinen nur durch Funkenentladungen<br />
nach Abschnitt 4.2.1 und Gleitstielbüschelentladungen nach Abschnitt 4.2.3<br />
entzündet werden.<br />
Die unter Nummer 2 genannten Stoffe (mit Ausnahme der halogenierten Kohlenwasserstoffe)<br />
können auch durch Büschelentladungen nach Abschnitt 4.2.2, <strong>die</strong> unter<br />
Nummer 3 genannten Stoffe selbst durch sehr schwache Büschelentladungen entzündet<br />
werden.<br />
Im Gemisch mit reinem Sauerstoff oder mit sauerstoffangereicherter Luft ist <strong>die</strong> Mindestzündenergie<br />
erheblich geringer. Daher ist dann bei allen vorgenannten Stoffen mit<br />
einer Entzündung auch durch Büschelentladungen zu rechnen.<br />
Zur <strong>Vermeidung</strong> <strong>von</strong> Funkenentladungen genügt <strong>die</strong> Erdung aller leitfähigen Teile (siehe<br />
Abschnitt 6.3.1). Schutzmaßnahmen zur <strong>Vermeidung</strong> zündfähiger Büschelentladungen<br />
<strong>infolge</strong> aufgeladener Flüssigkeiten oder fester Stoffe werden in den Abschnitten<br />
7.1 und 7.2 ausführlich behandelt.<br />
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