GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...
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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />
Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn <strong>die</strong> Stoffe nur geringer Reibung ausgesetzt sind<br />
und der umgebende Bereich nicht Zone 0 ist.<br />
Im übrigen sind bei Glasapparaturen <strong>die</strong> Hinweise in Abschnitt 7.1.3 zu beachten.<br />
In den Zonen 10 und 11 sind im allgemeinen Schutzmaßnahmen nicht erforderlich,<br />
wenn nur mit dem Auftreten <strong>von</strong> Büschelentladungen (siehe Abschnitt 4.2.2) zu rechnen<br />
ist. Können Gleitstielbüschelentladungen (siehe Abschnitt 4.2.3) auftreten, sind<br />
Schutzmaßnahmen erforderlich.<br />
Schutzmaßnahmen in den Zonen G und M siehe Abschnitt 7.4.2.2.<br />
7.1.1.1 Erhöhen der Leitfähigkeit<br />
Aufladbare Stoffe, z.B. Gummi und Kunststoffe, können durch Zusätze, z.B. durch Ruß,<br />
ausreichend leitfähig gemacht werden. Auf <strong>die</strong> Möglichkeit einer Verminderung der<br />
Leitfähigkeit durch Verdampfen eines Weichmachers, durch Entmischen oder durch<br />
Änderung der Struktur <strong>infolge</strong> Alterung ist zu achten. Außerdem ist eine gleichmäßige,<br />
ausreichend dichte Verteilung, z.B. <strong>von</strong> Metallfasern in Filtern aus Textilien oder <strong>von</strong><br />
Ruß in Kunststoffen erforderlich. Die Verteilung <strong>von</strong> Metallfasern ist ausreichend dicht,<br />
wenn der Widerstand, gemessen nach DIN 54 345 Teil 1 „Prüfung <strong>von</strong> Textilien; Elektrostatisches<br />
Verhalten, Bestimmung elektrischer Widerstandsgrößen“, 108 Ω nicht<br />
überschreitet.<br />
Die Oberfläche <strong>von</strong> aufladbaren Gegenständen kann durch Bedampfen mit Metallen,<br />
durch Galvanisieren, durch Auftragen <strong>von</strong> leitfähigen Schichten oder durch andere<br />
Oberflächenbehandlung leitfähig gemacht werden. Derartig behandelte Stoffe sind in<br />
Zone 0 und 1 einsetzbar, wenn <strong>die</strong> geforderte Ableitfähigkeit ausreichend dauerhaft<br />
ist.<br />
Auch durch Einreiben oder Auftragen einer antistatischen hygroskopischen Flüssigkeit<br />
kann <strong>die</strong> Oberfläche leitfähiger gemacht werden. Als Antistatikum können Lösungen<br />
verwendet werden, denen z.B. hygroskopische Salze, Polyglykole oder Seifen beigegeben<br />
werden.<br />
Antistatische Präparierung ist nicht immer beständig gegen Waschen, Abrieb oder<br />
Alterung. Die Wirksamkeit ist zu überwachen und <strong>die</strong> Präparierung ist gegebenenfalls<br />
zu wiederholen. Hierbei ist zu beachten, daß hygroskopische Präparationen bei zu<br />
geringer Luftfeuchte in ihrer Wirksamkeit nachlassen können.<br />
7.1.1.2 Erhöhen der Luftfeuchte<br />
Durch Erhöhen der relativen Luftfeuchte über etwa 65 % (durch Klimaanlagen, Sprühdüsen,<br />
Aufhängen feuchter Tücher) wird der Oberflächenwiderstand einiger aufladbarer<br />
Stoffe ausreichend verringert. Die Leitfähigkeit der Luft selbst wird dadurch nicht<br />
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