GUV 19.7 - Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge ...
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<strong>GUV</strong> <strong>19.7</strong><br />
3.2.2 Flüssige Stoffe<br />
Ist <strong>die</strong> Leitfähigkeit einer Flüssigkeit, gemessen nach DIN 51 412 Teil 1 und Teil 2 „Prüfung<br />
<strong>von</strong> Mineralöl-Erzeugnissen; Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit“ oder<br />
nach DIN 53 482/VDE 0303 Teil 3 „Prüfung <strong>von</strong> Werkstoffen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Elektrotechnik;<br />
Messung des elektrischen Widerstandes <strong>von</strong> nichtmetallenen Werkstoffen“ (gleichlautend<br />
mit IEC-Publication 93) größer als 10 –8 S/m (10 000 pS/m), sind gefährliche Aufladungen<br />
nicht zu erwarten (siehe auch Abschnitt 7.2.3).<br />
3.2.3 Nebel und Stäube<br />
Finden viele einzelne Trennvorgänge statt, z.B. beim Versprühen <strong>von</strong> Flüssigkeiten, Zerteilen<br />
<strong>von</strong> festen Stoffen oder Strömen <strong>von</strong> Stäuben, kann <strong>die</strong> insgesamt sich ansammelnde<br />
Ladungsmenge unabhängig <strong>von</strong> der Leitfähigkeit der Stoffe gefährlich groß<br />
werden.<br />
Die Aufladbarkeit <strong>von</strong> Nebeln und Stäuben kann daher nicht allein aufgrund der Leitfähigkeit<br />
der beteiligten Stoffe beurteilt werden.<br />
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