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Prospectus-Final (clean) - Malta Financial Services Authority

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Bei Rückzahlung oder Zahlung einer Rate oder einer Zinszahlung bezüglich der durch dieGlobalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen bzw. bei Kauf und Entwertung der durch dieGlobalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen stellt die Emittentin sicher, dass die Einzelheitenüber Rückzahlung und Zahlung bzw. Kauf und Löschung bezüglich der Globalurkunde pro rata in dieUnterlagen der ICSDs eingetragen werden, und dass, nach dieser Eintragung, vomGesamtnennbetrag der in die Register der ICSDs aufgenommenen und durch die Globalurkundeverbrieften Schuldverschreibungen der Gesamtnennbetrag der zurückgekauften bzw. gekauften undentwerteten Schuldverschreibungen bzw. der Gesamtbetrag der so gezahlten Raten abgezogen wird.][Falls die vorläufige Globalurkunde eine NGN ist, einfügen: Bei Austausch eines Anteils vonausschließlich durch eine vorläufige Globalurkunde verbriefter Schuldverschreibungen wird dieEmittentin sicherstellen, dass die Einzelheiten dieses Austauschs pro rata in die Aufzeichnungen derICSDs aufgenommen werden.]§ 2StatusDie Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten derEmittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigenVerbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.§ 3Negativverpflichtung der Emittentin[, Garantie und Negativverpflichtung der Garantin][(1)] Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen,jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen dem Fiscal Agent zurVerfügung gestellt worden sind, weder ihr gegenwärtiges noch ihr zukünftiges Vermögen ganz oderteilweise in irgendeiner Weise zur Besicherung einer gegenwärtigen oder zukünftigenKapitalmarktverbindlichkeit, die von der Emittentin oder einer anderen Person eingegangen odergewährleistet ist, zu belasten oder eine solche Belastung zu diesem Zweck bestehen zu lassen, ohnegleichzeitig die Gläubiger an derselben Sicherheit im gleichen Rang und gleichen Verhältnisteilnehmen zu lassen. "Kapitalmarktverbindlichkeit" ist jede Verbindlichkeit zur Zahlungaufgenommener Gelder, die durch Schuldscheine verbrieft, verkörpert oder dokumentiert ist oderdurch Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere, die an einer Börse oder an einem anderenanerkannten Wertpapiermarkt notiert oder gehandelt werden oder werden können. Um etwaigeZweifel bezüglich von asset-backed financings der Emittentin zu vermeiden, schließt das in diesem §3 benutzte Wort "Vermögen" nicht solche Vermögensgegenstände der Emittentin ein, die nach demjeweils auf die Transaktion anwendbaren Zivilrecht ohne Rückgriffsmöglichkeiten veräussert sind.bei von Finance begebenen Schuldverschreibungen:[(2) Garantie und Negativverpflichtung der Garantin. Die Garantin hat die unbedingte undunwiderrufliche Garantie (die "Garantie") für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung von Kapitalund Zinsen und sonstiger auf die Schuldverschreibungen [oder Zinsscheine] [oderRückzahlungsscheine] zahlbarer Beträge übernommen. Die Garantin hat sich außerdem in einerNegativverpflichtung (die "Negativverpflichtung") verpflichtet, solange Schuldverschreibungenausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen dem FiscalAgent zur Verfügung gestellt worden sind, weder ihr gegenwärtiges noch ihr zukünftiges Vermögenganz oder teilweise in irgendeiner Weise zur Besicherung einer gegenwärtigen oder zukünftigenKapitalmarktverbindlichkeit (wie vorstehend definiert), die von der Garantin oder einen anderenPerson eingegangen oder gewährleistet ist, zu belasten oder eine solche Belastung zu diesem Zweckbestehen zu lassen, ohne gleichzeitig die Gläubiger an derselben Sicherheit im gleichen Rang undgleichem Verhältnis teilnehmen zu lassen. Die Garantie und die Negativverpflichtung stellen einenVertrag zugunsten jedes Gläubigers als begünstigtem Dritten gemäß § 328 BGB dar, welcher dasRecht jedes Gläubigers begründet, Erfüllung aus der Garantie und der Negativverpflichtungunmittelbar von der Garantin zu verlangen und die Garantie und die Negativverpflichtung unmittelbargegen die Garantin durchzusetzen. Um etwaige Zweifel bezüglich von asset-backed financings derGarantin zu vermeiden, schließt das in diesem § 3 benutzte Wort "Vermögen" nicht solcheVermögensgegenstände der Garantin ein, die nach dem jeweils auf die Transaktion anwendbarenZivilrecht ohne Rückgriffsmöglichkeiten veräussert sind. Kopien der Garantie und Negativverpflichtung151

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