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Prospectus-Final (clean) - Malta Financial Services Authority

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(b)Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Geschäftstag (wie nachstehend definiert) ist,so wird der Zinszahlungstag:[bei Anwendung der Modified Following Business Day Convention: auf dennächstfolgenden Geschäftstag verschoben, es sei denn, dieser würde dadurch in dennächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird der Zahlungstag auf den unmittelbarvorausgehenden Geschäftstag verlegt.][bei Anwendung der FRN Convention: auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben,es sei denn, dieser würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall (i)wird der Zahlungstag auf den unmittelbar vorangehenden Geschäftstag vorgezogen und (ii) istjeder nachfolgende Zahlungstag der jeweils letzte Geschäftstag des Monats, der [[_] Monate][ggf. einen anderen Zeitraum/andere Zeiträume einfügen] nach dem vorangegangenengültigen Zahlungstag liegt.][bei Anwendung der Following Business Day Convention: auf den nächstfolgendenGeschäftstag verschoben.][bei Anwendung der Preceding Business Day Convention: auf den unmittelbarvorangegangenen Geschäftstag verlegt.][Falls die Zinsen angepasst werden sollten, einfügen: Falls der Fälligkeitstag einer Zahlung, wie obenbeschrieben, [vorgezogen wird] [oder] [verspätet ist], wird der Zinsbetrag entsprechend angepasst[und der Gläubiger ist berechtigt, etwaige weitere Zinsen aufgrund dieser Verspätung zu verlangen].][Falls die Zinsen nicht angepasst werden sollten, einfügen: Der Gläubiger ist nicht berechtigt, weitereZinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund einer solchen Verspätung zu verlangen.]In diesem § 4 bezeichnet "Geschäftstag" [falls die festgelegte Währung nicht Euro ist, einfügen:einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem Geschäftsbanken allgemein für Geschäftein [sämtliche relevanten Finanzzentren einfügen] geöffnet sind und Devisenmärkte Zahlungen in[sämtliche relevanten Finanzzentren einfügen] abwickeln [falls die festgelegte Währung Euroist, einfügen: einen Tag an dem alle betroffenen Bereiche des Trans-European Automated Real-timeGross Settlement Express Transfer System 2 ("TARGET") geöffnet sind, um die betreffende Zahlungabzuwickeln].(2) Zinssatz. [Bei Bildschirmfeststellung: Der Zinssatz (der "Zinssatz") für jede Zinsperiode (wienachstehend definiert) ist, sofern nachstehend nichts abweichendes bestimmt wird, der Angebotssatz(ausgedrückt als Prozentsatz per annum) für Einlagen in der festgelegten Währung für die jeweiligeZinsperiode, der auf der Bildschirmseite am Zinsfestlegungstag (wie nachstehend definiert) um 11.00Uhr ([Londoner] [Brüsseler] Ortszeit) angezeigt wird [im Falle einer Marge: [zuzüglich] [abzüglich]der Marge (wie nachstehend definiert)], wobei alle Festlegungen durch die Berechnungsstelleerfolgen."Zinsperiode" bezeichnet jeweils den Zeitraum von dem Verzinsungsbeginn bis zum erstenZinszahlungstag bzw. von jedem Zinszahlungstag bis zum jeweils darauf folgenden Zinszahlungstag."Zinsfestlegungstag" bezeichnet den [zweiten] [zutreffende andere Zahl von Tagen einfügen][TARGET] [Londoner] [zutreffende andere Bezugnahmen einfügen] Geschäftstag vor Beginn derjeweiligen Zinsperiode. [Im Falle eines TARGET-Geschäftstages einfügen: "TARGET-Geschäftstag" bezeichnet einen Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time GrossSettlement Express Transfer System 2 ("TARGET") geöffnet ist.] [Im Falle eines nicht-TARGET-Geschäftstages einfügen: "[Londoner] [zutreffenden anderen Ort einfügen] Geschäftstag"bezeichnet einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem Geschäftsbanken in [London][zutreffenden anderen Ort einfügen] für Geschäfte (einschließlich Devisen- und Sortengeschäfte)geöffnet sind.][Im Fall einer Marge einfügen: Die "Marge" beträgt [•]% per annum.]"Bildschimseite" bedeutet [Bildschirmseite einfügen] oder jede Nachfolgeseite.[Sofern eine andere Basis zur Bestimmung eines Referenzzinssatzes gelten soll, sind dieentsprechenden Bestimmungen hier einzufügen.]Sollte die maßgebliche Bildschirmseite nicht zur Verfügung stehen oder wird kein Angebotssatzangezeigt (zur genannten Zeit), wird die Berechnungsstelle von jeder der Referenzbanken (wie153

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