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Prospectus-Final (clean) - Malta Financial Services Authority

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(d)(e)(f)Abzug oder Einbehalt nicht erforderlich wäre. Solche zusätzlichen Beträge sindjedoch nicht zahlbar wegen Steuern, Abgaben oder amtlicher Gebühren, die(i) von einer als Depotbank oder Inkassobeauftragter des Gläubigershandelnden Person oder sonst auf andere Weise zu entrichten sind alsdadurch, dass die Garantin aus den von ihr zu leistenden Zahlungen einenAbzug oder Einbehalt vornimmt; oder(ii) wegen gegenwärtiger oder früherer persönlicher oder geschäftlicherBeziehungen des Gläubigers zu der Bundesrepublik Deutschland zu zahlensind, und nicht allein deshalb, weil Zahlungen auf die Schuldverschreibungenaus Quellen in der Bundesrepublik Deutschland stammen (oder für Zweckeder Besteuerung so behandelt werden) oder dort besichert sind; oder(iii)(iv)(v)(vi)aufgrund (x) einer Richtlinie oder Verordnung der Europäischen Unionbetreffend die Besteuerung von Zinserträgen oder (y) einerzwischenstaatlichen Vereinbarung über deren Besteuerung, an der dieBundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union beteiligt ist, oder (z)einer gesetzlichen Vorschrift, die diese Richtlinie, Verordnung oderVereinbarung umsetzt oder befolgt, abzuziehen oder einzubehalten sind; oderaufgrund einer Rechtsänderung zahlbar sind, die später als 30 Tage nachFälligkeit der betreffenden Zahlung von Kapital oder Zinsen oder, wenn diesspäter erfolgt, ordnungsgemäßer Bereitstellung aller fälligen Beträge undeiner diesbezüglichen Bekanntmachung gemäß den Bedingungen wirksamwird; odervon einer Zahlstelle einbehalten oder abgezogen werden, wenn die Zahlungvon einer anderen Zahlstelle ohne den Einbehalt oder Abzug hättevorgenommen werden können; odernicht zahlbar wären, wenn die Schuldverschreibungen bei einer Bank odereinem vergleichbaren Institut verwahrt worden wären und die Bank oder dasvergleichbare Institut die Zahlungen eingezogen hätte.Die Verpflichtungen der Garantin aus dieser Garantie (i) sind selbständig undunabhängig von den Verpflichtungen der Finance aus den Schuldverschreibungen,Zinsscheinen oder Rückzahlungsscheinen, (ii) bestehen unabhängig von derRechtmäßigkeit, Gültigkeit, Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit derSchuldverschreibungen, Zinsscheine oder Rückzahlungsscheine und (iii) werden nichtdurch Ereignisse, Bedingungen oder Umstände tatsächlicher oder rechtlicher Artberührt, außer durch die vollständige, endgültige und unwiderrufliche Erfüllungsämtlicher in den Schuldverschreibungen, Zinsscheinen oder Rückzahlungsscheineneingegangenen Zahlungsverpflichtungen.Die Verpflichtungen der Garantin aus dieser Garantie erstrecken sich, ohne dass eineweitere Handlung vorgenommen wird oder ein weiterer Umstand eintreten muss, aufdie Verpflichtungen einer nicht mit der Garantin identischen Nachfolgeschuldnerin, dieinfolge einer Schuldnerersetzung gemäß den Bedingungen in Bezug auf dieSchuldverschreibungen, Zinsscheine oder Rückzahlungsscheine entstehen.Diese Garantie erstreckt sich auf sämtliche Schuldverschreibungen, die am oder nachdem Datum dieser Garantie von Finance unter dem Programm begeben werden. DieGarantie mit Datum vom 31. Oktober 1997 gilt für sämtliche Schuldverschreibungen,die von Finance in der Zeit vom 31. Oktober 1997 bis zum 9. November 1999begeben worden sind. Die Garantie mit Datum vom 10. November 1999 gilt fürsämtliche Schuldverschreibungen, die von Finance in der Zeit vom 10. November1999 bis zum 5. Juni 2001 begeben worden sind. Die Garantie mit Datum vom 6. Juni2001 gilt für sämtliche Schuldverschreibungen, die von Finance am oder nach dem6. Juni 2001 und vor dem Datum dieser Garantie begeben worden sind.(2) Die Garantin verpflichtet sich gegenüber jedem Gläubiger, solange Schuldverschreibungenausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen dem FiscalAgent zur Verfügung gestellt worden sind, weder ihr gegenwärtiges noch ihr zukünftiges Vermögen174

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