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Prospectus-Final (clean) - Malta Financial Services Authority

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werden bei den bezeichneten Geschäftsstellen der Zahlstellen zur kostenlosen Ausgabebereitgehalten.]bei festverzinslichen Schuldverschreibungen:§ 4Zinsen[(1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihresGesamtnennbetrages verzinst, und zwar vom [Verzinsungsbeginn einfügen] (einschließlich) biszum Fälligkeitstag (wie in § 6 Absatz 1 definiert) (ausschließlich) mit jährlich [Zinssatz einfügen] %.Die Zinsen sind nachträglich am [Festzinstermin(e) einfügen] eines jeden Jahres zahlbar (jeweilsein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am [ersten Zinszahlungstag einfügen][sofern der erste Zinszahlungstag nicht der erste Jahrestag des Verzinsungsbeginns ist: undbeläuft sich auf [den anfänglichen Bruchteilzinsbetrag/die anfänglichen Bruchteilzinsbeträgeeinfügen].] [Sofern der Fälligkeitstag kein Festzinstermin ist: Die Zinsen für den Zeitraum vom[den letzten dem Fälligkeitstag vorausgehenden Festzinstermin einfügen] (einschließlich) biszum Fälligkeitstag (ausschließlich) belaufen sich auf [den abschließenden Bruchteilzinsbetrag/dieabschließenden Bruchteilzinsbeträge einfügen].][Im Fall von Schuldverschreibungen, die durch Globalurkunden verbrieft sind, einfügen:(2) Auflaufende Zinsen. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der demTag vorangeht, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden. Falls die Emittentin dieSchuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht einlöst, erfolgt die Verzinsung der Schuldverschreibungenvom Tag der Fälligkeit bis zu dem Tag, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung derSchuldverschreibungen vorangeht, in Höhe des gesetzlich festgelegten Satzes für Verzugszinsen. 1 ][Im Fall von Schuldverschreibungen, die durch Einzelurkunden verbrieft sind, einfügen:(2) Auflaufende Zinsen. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der demTag vorangeht, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden. Falls die Emittentin dieSchuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht einlöst, endet die Verzinsung des ausstehendenGesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen erst mit Ablauf des Tages, der dem Tag dertatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen vorangeht, spätestens jedoch mit Ablauf desvierzehnten Tages nach der Bekanntmachung durch den Fiscal Agent gemäß § 13, dass ihm die fürdie Rückzahlung der Schuldverschreibungen erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt worden sind.Der jeweils geltende Zinssatz ist der gesetzlich festgelegte Satz für Verzugszinsen. 1 ](3) Berechnung der Zinsen für gebrochene Zeiträume. Sofern Zinsen für einen Zeitraum von wenigerals einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Zinstagequotienten(wie nachstehend definiert).]bei variabel verzinslichen Schuldverschreibungen:[(1) Zinszahlungstage.(a) Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Gesamtnennbetrages ab dem[Verzinsungsbeginn einfügen] (der "Verzinsungsbeginn") (einschließlich) verzinst. DieZinsen sind an jedem Zinszahlungstag zahlbar. "Zinszahlungstag" in diesem Sinne ist [beifestgelegten Zinszahlungstagen: jeweils [festgelegte Zinszahlungstage einfügen] [beifestgelegten Zinsperioden: (sofern diese Anleihebedingungen keine abweichendenBestimmungen vorsehen) jeweils der Tag, der [ ] [Wochen] [Monate] [ggf. einen anderenfestgelegten Zeitraum/andere festgelegte Zeiträume einfügen] nach demvorausgehenden Zinszahlungstag liegt oder, im Falle des ersten Zinszahlungstages, nachdem Verzinsungsbeginn liegt.]1Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem von der Deutsche Bundesbank von Zeitzu Zeit veröffentlichten Basiszinssatz, §§ 288 Absatz 1, 247 BGB.152

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