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Prospectus-Final (clean) - Malta Financial Services Authority

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[(e)(f)von einer Zahlstelle abgezogen oder einbehalten werden, wenn die Zahlung von eineranderen Zahlstelle ohne den Abzug oder Einbehalt hätte vorgenommen werden können; odernicht zahlbar wären, wenn die Schuldverschreibungen bei einer Bank oder einemvergleichbaren Institut verwahrt worden wären und die Bank oder das vergleichbare Institutdie Zahlungen eingezogen hätte.][§ 9VorlegungsfristFalls die Schuldverschreibungen durch Globalurkunden verbrieft sind, einfügen:Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen aufzehn Jahre verkürzt.][§ 9Vorlegungsfrist, Ersetzung von Schuldverschreibungen[falls die Schuldverschreibungen mit Zinsscheinen begeben werden, einfügen: undZinsscheinen]Falls die Schuldverschreibungen durch Einzelurkunden verbrieft sind, einfügen:Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen aufzehn Jahre verkürzt. [Falls die Schuldverschreibungen mit Zinsscheinen begeben werden,einfügen: Die Vorlegungsfrist für Zinsscheine beträgt gemäß § 801 Absatz 2 BGB vier Jahre undbeginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der betreffende Zinsschein zur Zahlung fälliggeworden ist. Der Anspruch gemäß § 804 Absatz 1, Satz 1 BGB wegen abhandengekommener odervernichteter Zinsscheine ist ausgeschlossen.] Sollte eine Schuldverschreibung [falls dieSchuldverschreibungen mit Zinsscheinen begeben werden, einfügen: oder ein Zinsschein]verloren gehen, gestohlen, beschädigt, unleserlich gemacht oder zerstört werden, so kann sie [er] beider bezeichneten Geschäftsstelle des Fiscal Agent vorbehaltlich der betreffendenBörsenbestimmungen und aller anwendbaren Gesetze ersetzt werden; dabei hat der Anspruchstelleralle dabei möglicherweise entstehenden Kosten und Auslagen zu zahlen und alle angemessenenBedingungen der Emittentin hinsichtlich des Nachweises, der Sicherheit, einer Freistellung unddergleichen zu erfüllen. Eine beschädigte oder unleserlich gemachte Schuldverschreibung [falls dieSchuldverschreibungen mit Zinsscheinen begeben werden, einfügen: oder ein solcherZinsschein] muss eingereicht werden, bevor eine Ersatzkunde ausgegeben wird.]§ 10Kündigung(1) Kündigungsrecht. Jeder Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zu kündigen undderen sofortige Tilgung zu ihrem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 6 Absatz [5] beschrieben),zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls einer derfolgenden Kündigungsgründe ("Kündigungsgründe") vorliegt:(a)(b)(c)die Emittentin zahlt Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffendenFälligkeitstag; oderdie Emittentin unterlässt die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtungaus den Schuldverschreibungen [bei von Finance begebenen Schuldverschreibungen:oder die Garantin unterlässt die Erfüllung einer Verpflichtung aus der Garantie, auf die in § 3Bezug genommen wird,] und diese Unterlassung, falls sie geheilt werden kann, länger als 60Tage fortdauert, nachdem der Fiscal Agent hierüber eine Benachrichtigung von einemGläubiger erhalten hat; odereine Kapitalmarktverbindlichkeit (wie in § 3 Absatz 1 definiert) der Emittentin [bei vonFinance begebenen Schuldverschreibungen: oder der Garantin] vorzeitig zahlbar wirdaufgrund einer Nicht- oder Schlechterfüllung des dieser Kapitalmarktverbindlichkeit zugrundeliegenden Vertrages, oder die Emittentin [bei von Finance begebenenSchuldverschreibungen: oder die Garantin] einer Zahlungsverpflichtung in Höhe oder imGegenwert von mehr als EUR 25.000.000 aus einer Kapitalmarktverbindlichkeit oder aufgrundeiner Bürgschaft oder Garantie, die für eine Kapitalmarktverbindlichkeit Dritter gegebenwurde, nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Fälligkeit bzw. im Falle einer Bürgschaft oder165

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