17.04.2023 Views

VPLT Magazin 100

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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• Wie sieht es mit der Haftung aus?<br />

Ich werde von Versicherungsunternehmen manchmal<br />

als Gutachter hinzugezogen. Auch die fragen nach einem<br />

Unfall sehr genau nach, wenn sie plötzlich, zum<br />

Beispiel nach einem Personenschaden, hohe Summen<br />

zahlen müssen: Wie konnten Sie einen Dienstleister beauftragen,<br />

der als Veranstaltungstechnik-Dienstleister<br />

oder Feuerwerker zum Einsatz kommt und über wenig<br />

bis keine Erfahrung bei Drohnenshows verfügt?<br />

Hier kommt das Auswahlverschulden ins Spiel. Wenn<br />

eine Drohne abhebt, befindest Du Dich im Bereich des<br />

Luftfahrtrechts und kannst eine Straftat begehen, bei<br />

der sogar Gefängnisstrafen drohen. Das Problem ist,<br />

dass es für alle Bereiche, die im Luftraum stattfinden,<br />

standardisierte Qualifikationen braucht. Jeder, der ein<br />

Luftfahrzeug fliegen will, muss eine standarisierte und<br />

anerkannte theoretische und praktische Ausbildung sowie<br />

eine Prüfung absolvieren. Für Drohnenshows, die<br />

ebenfalls im Luftraum stattfinden, gibt es aber keine<br />

definierte Ausbildung oder Qualifikation. Und eine solche<br />

Ausbildung ist garantiert kein Zweitagelehrgang<br />

bei einem Software- oder Drohnenhersteller. Unsere<br />

Branche hat kein Siegel, dass die Qualifikation belegt.<br />

Und die Behörden sind zunehmend überfordert und<br />

unterbesetzt. So kann es auch mal eine Genehmigung<br />

geben, die es eigentlich nicht geben sollte. Und somit<br />

stehen Haftungsfragen im Raum, wenn dann etwas<br />

schief geht.<br />

Wer sich billige Drohnen meistens aus Asien kauft,<br />

müsste angesichts des sehr günstigen Preises im Grunde<br />

ihre Qualität anzweifeln. Wir bedienen uns in der<br />

Produktion der Komponenten aus der Luftfahrt, die<br />

grundsätzlich immer deutlich teurer sind. Zusätzlich<br />

besorgen sich diese Dienstleister eine Software zur<br />

Steuerung von einem anderen Hersteller und schauen<br />

dann: Wie bekomme ich das Ganze in die Luft?<br />

Bei Streitfällen vor Gericht sagt der Softwarehersteller,<br />

dass sein Produkt nur für ein Hobby nutzbar ist und<br />

falsch verwendet wurde. Der Drohnenhersteller wiederum<br />

verweist darauf, dass die Drohnen nicht für diese<br />

Software ausgerichtet sind. Da kommen Produkte zusammen,<br />

die nicht zusammengehören. Es ist auch ein<br />

Unterschied, ob bei einer Hochzeit nur zwei Eheringe<br />

im Kreis fliegen sollen und ein Herz bilden oder ob man<br />

im Bereich Corporate mit Schwarmdrohnen höchst präzise<br />

die CI-Farben des Auftraggebers umsetzen muss.<br />

32 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>100</strong><br />

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