VPLT Magazin 100
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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• Wie sieht es mit der Haftung aus?<br />
Ich werde von Versicherungsunternehmen manchmal<br />
als Gutachter hinzugezogen. Auch die fragen nach einem<br />
Unfall sehr genau nach, wenn sie plötzlich, zum<br />
Beispiel nach einem Personenschaden, hohe Summen<br />
zahlen müssen: Wie konnten Sie einen Dienstleister beauftragen,<br />
der als Veranstaltungstechnik-Dienstleister<br />
oder Feuerwerker zum Einsatz kommt und über wenig<br />
bis keine Erfahrung bei Drohnenshows verfügt?<br />
Hier kommt das Auswahlverschulden ins Spiel. Wenn<br />
eine Drohne abhebt, befindest Du Dich im Bereich des<br />
Luftfahrtrechts und kannst eine Straftat begehen, bei<br />
der sogar Gefängnisstrafen drohen. Das Problem ist,<br />
dass es für alle Bereiche, die im Luftraum stattfinden,<br />
standardisierte Qualifikationen braucht. Jeder, der ein<br />
Luftfahrzeug fliegen will, muss eine standarisierte und<br />
anerkannte theoretische und praktische Ausbildung sowie<br />
eine Prüfung absolvieren. Für Drohnenshows, die<br />
ebenfalls im Luftraum stattfinden, gibt es aber keine<br />
definierte Ausbildung oder Qualifikation. Und eine solche<br />
Ausbildung ist garantiert kein Zweitagelehrgang<br />
bei einem Software- oder Drohnenhersteller. Unsere<br />
Branche hat kein Siegel, dass die Qualifikation belegt.<br />
Und die Behörden sind zunehmend überfordert und<br />
unterbesetzt. So kann es auch mal eine Genehmigung<br />
geben, die es eigentlich nicht geben sollte. Und somit<br />
stehen Haftungsfragen im Raum, wenn dann etwas<br />
schief geht.<br />
Wer sich billige Drohnen meistens aus Asien kauft,<br />
müsste angesichts des sehr günstigen Preises im Grunde<br />
ihre Qualität anzweifeln. Wir bedienen uns in der<br />
Produktion der Komponenten aus der Luftfahrt, die<br />
grundsätzlich immer deutlich teurer sind. Zusätzlich<br />
besorgen sich diese Dienstleister eine Software zur<br />
Steuerung von einem anderen Hersteller und schauen<br />
dann: Wie bekomme ich das Ganze in die Luft?<br />
Bei Streitfällen vor Gericht sagt der Softwarehersteller,<br />
dass sein Produkt nur für ein Hobby nutzbar ist und<br />
falsch verwendet wurde. Der Drohnenhersteller wiederum<br />
verweist darauf, dass die Drohnen nicht für diese<br />
Software ausgerichtet sind. Da kommen Produkte zusammen,<br />
die nicht zusammengehören. Es ist auch ein<br />
Unterschied, ob bei einer Hochzeit nur zwei Eheringe<br />
im Kreis fliegen sollen und ein Herz bilden oder ob man<br />
im Bereich Corporate mit Schwarmdrohnen höchst präzise<br />
die CI-Farben des Auftraggebers umsetzen muss.<br />
32 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>100</strong><br />
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