Arbeitsbuch Stadtbausteine - Leichlingen
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Stadtstrukturelle Bedeutung:<br />
Der mittlere Abschnitt (E) der Ostpromenade zwischen Funchal- und Marleybrücke erfüllt, neben der<br />
Funktion die Durchgängigkeit der Westpromenade herzustellen, eine wichtige Aufgabe als<br />
Querverbindung innerhalb des Rundwegs Brückenstraße – Querspange – Alter Stadtpark (vgl.<br />
Einleitung S.4-6).<br />
In diesem Teilabschnitt reichen die Privatparzellen bis direkt an die Ufermauern. Aufgrund dieser<br />
Grundstücksverhältnisse wird der Promenadenweg, in Analogie zum Promenadenabschnitt D, als<br />
vorgehängte Kragkonstruktion, frei schwebend über dem Uferstreifen, geführt (vgl. Stadtbaustein 23).<br />
Im nördlichen Teilstück an der Marleybrücke sind die vorhandenen Eingänge zu den Häusern<br />
sicherzustellen bzw. die entsprechenden Anschlusshöhen zu berücksichtigen. Im südlichen Abschnitt<br />
sind die privaten Gartengrundstücke mit geeigneten baulichen Maßnahmen gegen Einblick zu schützen.<br />
In Abstimmung mit den Anliegern sollen verschließbare Türen von den Gärten zur Promenade<br />
vorgesehen werden (soziale Kontrolle).<br />
Im Falle eines begehbaren Uferstreifens, mit einer fußläufigen Unterquerung der Henleybrücke, muss<br />
im Bereich der Marleybrücke ein Treppenaufgang zur Promenade geschaffen werden.<br />
Wesentliche Planungselemente:<br />
- Erstellen einer Gesamtplanung inkl. einer konkreten Detailplanung für die Kragkonstruktion der<br />
Promenadenstege, in Abstimmung mit den privaten Grundeigentümern und Anliegern<br />
- Frühzeitige Abstimmung über ein öffentliches Wegerecht über die Privatgrundstücke an der<br />
Marleybrücke, bzw. mit den übrigen Anliegern<br />
- Untersuchung der Standsicherheit der vorhandenen Ufermauern, insbesondere im Bereich der<br />
auskragenden Promenadenstege, bzw. Feststellen der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.<br />
- Berücksichtigung des anzunehmenden maximalen Hochwasserstands<br />
- Neuformung des Uferstreifens (u.U. mit einem Pfad sowie dem o. a. Treppenaufgang) in<br />
Abstimmung mit dem Wupperverband<br />
- Erhaltung des Baumbestands, bzw. Entfernung von Sichtbehinderndem Unterholz<br />
- Möblierung in Übereinstimmung mit dem übergeordneten Licht- und Ausstattungskonzept<br />
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