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Arbeitsbuch Stadtbausteine - Leichlingen

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Stadtstrukturelle Bedeutung:<br />

Der mittlere Abschnitt (E) der Ostpromenade zwischen Funchal- und Marleybrücke erfüllt, neben der<br />

Funktion die Durchgängigkeit der Westpromenade herzustellen, eine wichtige Aufgabe als<br />

Querverbindung innerhalb des Rundwegs Brückenstraße – Querspange – Alter Stadtpark (vgl.<br />

Einleitung S.4-6).<br />

In diesem Teilabschnitt reichen die Privatparzellen bis direkt an die Ufermauern. Aufgrund dieser<br />

Grundstücksverhältnisse wird der Promenadenweg, in Analogie zum Promenadenabschnitt D, als<br />

vorgehängte Kragkonstruktion, frei schwebend über dem Uferstreifen, geführt (vgl. Stadtbaustein 23).<br />

Im nördlichen Teilstück an der Marleybrücke sind die vorhandenen Eingänge zu den Häusern<br />

sicherzustellen bzw. die entsprechenden Anschlusshöhen zu berücksichtigen. Im südlichen Abschnitt<br />

sind die privaten Gartengrundstücke mit geeigneten baulichen Maßnahmen gegen Einblick zu schützen.<br />

In Abstimmung mit den Anliegern sollen verschließbare Türen von den Gärten zur Promenade<br />

vorgesehen werden (soziale Kontrolle).<br />

Im Falle eines begehbaren Uferstreifens, mit einer fußläufigen Unterquerung der Henleybrücke, muss<br />

im Bereich der Marleybrücke ein Treppenaufgang zur Promenade geschaffen werden.<br />

Wesentliche Planungselemente:<br />

- Erstellen einer Gesamtplanung inkl. einer konkreten Detailplanung für die Kragkonstruktion der<br />

Promenadenstege, in Abstimmung mit den privaten Grundeigentümern und Anliegern<br />

- Frühzeitige Abstimmung über ein öffentliches Wegerecht über die Privatgrundstücke an der<br />

Marleybrücke, bzw. mit den übrigen Anliegern<br />

- Untersuchung der Standsicherheit der vorhandenen Ufermauern, insbesondere im Bereich der<br />

auskragenden Promenadenstege, bzw. Feststellen der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.<br />

- Berücksichtigung des anzunehmenden maximalen Hochwasserstands<br />

- Neuformung des Uferstreifens (u.U. mit einem Pfad sowie dem o. a. Treppenaufgang) in<br />

Abstimmung mit dem Wupperverband<br />

- Erhaltung des Baumbestands, bzw. Entfernung von Sichtbehinderndem Unterholz<br />

- Möblierung in Übereinstimmung mit dem übergeordneten Licht- und Ausstattungskonzept<br />

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