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Museumsshops - ein Marketinginstrument von Museen - Staatliche ...

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Betriebsform<br />

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Oft wurde in der Vergangenheit bereits betont, dass in Deutschland aufgrund der<br />

geltenden steuer- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen die wirtschaftliche Füh-<br />

rung <strong>von</strong> Museumsverkaufsstellen erschwert werde. Gleichzeitig ist bei allen Beteilig-<br />

ten, auch bei den Finanzverwaltungen, die Einsicht gewachsen, dass in Zeiten knap-<br />

per werdender öffentlicher Haushaltsmittel alle Möglichkeiten genutzt werden müs-<br />

sen, auch öffentlich-rechtliche Kultur<strong>ein</strong>richtungen wirtschaftlicher zu führen und in<br />

diesem Zusammenhang auch zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen. Doch solange<br />

die Kämmerer und Finanzverwaltungen den Betreibern <strong>von</strong> <strong>Museumsshops</strong> mögliche<br />

erwirtschafte Gewinne nicht unmittelbar zufließen lassen, sondern zur Abdeckung<br />

des allgem<strong>ein</strong>en Defizits oder zur Finanzierung der Betriebskosten ver<strong>ein</strong>nahmen,<br />

wird sich bei den unmittelbar Beteiligten nur geringe Motivation <strong>ein</strong>stellen, sich um<br />

<strong>ein</strong>en gewinnorientierten Betrieb des <strong>Museumsshops</strong> zu bemühen.<br />

Inzwischen haben sich vielfältige Betriebsformen trotz aller rechtlichen Einschrän-<br />

kungen entwickelt, die über den unmittelbaren Eigenbetrieb des <strong>Museumsshops</strong><br />

durch die Museumsleitung hinausgehen. Indirekt kann das Museum den Museums-<br />

shop über <strong>ein</strong>en <strong>ein</strong>getragenen Ver<strong>ein</strong>, z. B. über den Förderver<strong>ein</strong> des Hauses, ü-<br />

ber <strong>ein</strong>e GmbH, die zu 100 Prozent in der Hand des Museums ist, oder als Fremdbe-<br />

trieb, z. B. <strong>ein</strong>er privatwirtschaftlich organisierten GmbH führen. Bei allen differenziert<br />

zu betrachtenden Details ist grundsätzlich festzuhalten, dass <strong>ein</strong>e privat-<br />

wirtschaftlich geführte Gesellschaft freier ist <strong>von</strong> haushaltsrechtlichen Vorschriften<br />

der öffentlichen Hand und im wesentlichenntlichen nach den Gesetzen des Marktes<br />

operieren kann. Dagegen stehen jedoch in vielen Fällen u. a. steuerrechtliche<br />

Hemmnisse, die vor <strong>ein</strong>er Entscheidung detailliert zu würdigen sind.<br />

Gleichwohl ist auch bei privatwirtschaftlichen Betriebsformen sicherzustellen, dass<br />

das Museum ausreichenden Einfluss auf die Gestaltung des <strong>Museumsshops</strong>, mög-<br />

lichst auch auf die Auswahl, Aus- und Fortbildung des beim Betreiber des Shops be-<br />

schäftigten Personals und vor allem auf die Zusammenstellung des Gesamtsorti-<br />

ments wie auch auf die Entwicklung <strong>von</strong> museumsbezogenen Merchandisingproduk-<br />

ten hat. Nur in enger Kopperation zwischen dem Betreiber und der Museumsleitung<br />

ist zu gewährleisten, dass neben den betriebswirtschaftlichen Zielen der Gesellschaft<br />

auch die Absichten des Museums – thematischer Bezug, Vermittlungsfunktion, PR-

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