Museumsshops - ein Marketinginstrument von Museen - Staatliche ...
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Betriebsform<br />
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Oft wurde in der Vergangenheit bereits betont, dass in Deutschland aufgrund der<br />
geltenden steuer- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen die wirtschaftliche Füh-<br />
rung <strong>von</strong> Museumsverkaufsstellen erschwert werde. Gleichzeitig ist bei allen Beteilig-<br />
ten, auch bei den Finanzverwaltungen, die Einsicht gewachsen, dass in Zeiten knap-<br />
per werdender öffentlicher Haushaltsmittel alle Möglichkeiten genutzt werden müs-<br />
sen, auch öffentlich-rechtliche Kultur<strong>ein</strong>richtungen wirtschaftlicher zu führen und in<br />
diesem Zusammenhang auch zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen. Doch solange<br />
die Kämmerer und Finanzverwaltungen den Betreibern <strong>von</strong> <strong>Museumsshops</strong> mögliche<br />
erwirtschafte Gewinne nicht unmittelbar zufließen lassen, sondern zur Abdeckung<br />
des allgem<strong>ein</strong>en Defizits oder zur Finanzierung der Betriebskosten ver<strong>ein</strong>nahmen,<br />
wird sich bei den unmittelbar Beteiligten nur geringe Motivation <strong>ein</strong>stellen, sich um<br />
<strong>ein</strong>en gewinnorientierten Betrieb des <strong>Museumsshops</strong> zu bemühen.<br />
Inzwischen haben sich vielfältige Betriebsformen trotz aller rechtlichen Einschrän-<br />
kungen entwickelt, die über den unmittelbaren Eigenbetrieb des <strong>Museumsshops</strong><br />
durch die Museumsleitung hinausgehen. Indirekt kann das Museum den Museums-<br />
shop über <strong>ein</strong>en <strong>ein</strong>getragenen Ver<strong>ein</strong>, z. B. über den Förderver<strong>ein</strong> des Hauses, ü-<br />
ber <strong>ein</strong>e GmbH, die zu 100 Prozent in der Hand des Museums ist, oder als Fremdbe-<br />
trieb, z. B. <strong>ein</strong>er privatwirtschaftlich organisierten GmbH führen. Bei allen differenziert<br />
zu betrachtenden Details ist grundsätzlich festzuhalten, dass <strong>ein</strong>e privat-<br />
wirtschaftlich geführte Gesellschaft freier ist <strong>von</strong> haushaltsrechtlichen Vorschriften<br />
der öffentlichen Hand und im wesentlichenntlichen nach den Gesetzen des Marktes<br />
operieren kann. Dagegen stehen jedoch in vielen Fällen u. a. steuerrechtliche<br />
Hemmnisse, die vor <strong>ein</strong>er Entscheidung detailliert zu würdigen sind.<br />
Gleichwohl ist auch bei privatwirtschaftlichen Betriebsformen sicherzustellen, dass<br />
das Museum ausreichenden Einfluss auf die Gestaltung des <strong>Museumsshops</strong>, mög-<br />
lichst auch auf die Auswahl, Aus- und Fortbildung des beim Betreiber des Shops be-<br />
schäftigten Personals und vor allem auf die Zusammenstellung des Gesamtsorti-<br />
ments wie auch auf die Entwicklung <strong>von</strong> museumsbezogenen Merchandisingproduk-<br />
ten hat. Nur in enger Kopperation zwischen dem Betreiber und der Museumsleitung<br />
ist zu gewährleisten, dass neben den betriebswirtschaftlichen Zielen der Gesellschaft<br />
auch die Absichten des Museums – thematischer Bezug, Vermittlungsfunktion, PR-