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Abluftreinigungsverfahren zur Minderung von Ammoniak - KBO GmbH

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<strong>KBO</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Abluftreinigungsverfahren</strong> bei Intensivtierställen<br />

9008 St.Gallen<br />

2.3 Reduktion der <strong>Ammoniak</strong>belastung in Deutschland<br />

Gemäss dem am 27.10.2004 <strong>von</strong> Deutschland ratifizierten Göteborg-Protokoll<br />

(UNECE, 1999) hat sich Deutschland verpflichtet, die <strong>Ammoniak</strong>emissionen bis ins<br />

Jahr 2010 um 28 % zu mindern. Die Bemühungen der Deutschen Landwirtschafts-<br />

Gesellschaft (DLG, 2007) <strong>zur</strong> Zertifizierung (Anforderungen DLG: Anhang C) <strong>von</strong><br />

Abluftreinigungsanlagen lassen erkennen, dass sich für solche Anlagen in Deutschland<br />

ein Markt zu etablieren beginnt. Dies wird auch <strong>von</strong> Anlageherstellern bestätigt,<br />

nach deren Angaben sich die Nachfrage nach Abluftreinigungsanlagen in den letzten<br />

Jahren nicht nur für Deutschland, sondern in ganz Europa massiv erhöht hat.<br />

In Deutschland sind UVP-pflichtige Tierhaltungsbetriebe beim Bau oder bei wesentlichen<br />

Änderungen verpflichtet, zu prüfen, ob es dadurch nicht zu einer wesentlichen<br />

Zusatzbelastung <strong>von</strong> <strong>Ammoniak</strong> in der bestehenden Umgebung mit empfindlichen<br />

Pflanzen oder Ökosystemen kommt. In der Technischen Anleitung <strong>zur</strong> Reinhaltung<br />

der Luft, Anhang 1 (TA-Luft 2001) sind dazu Emissionsfaktoren in kg <strong>Ammoniak</strong> pro<br />

Tierplatz und pro Jahr aufgeführt. In Ergänzung dazu enthält dieser Anhang eine Abbildung<br />

mit einer Kurve und einer Rechenformel <strong>zur</strong> Ermittlung des Mindestabstandes<br />

eines Tierhaltungsbetriebes zu empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen.<br />

In der im Juli 2001 eingeführten Änderung der Bemessungsgrenze nach Artikel 4 des<br />

deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG 2002) ist eine Regelung<br />

enthalten, nach der auch Anlagen grösser 50 GVE zu den nach dem BISchG<br />

genehmigungsbedürftigen Anlagen zählen können (Hartmann U. und Köllner<br />

B., 2001). Gemäss Hartmann und Köllner ist jedoch „bei Zulassungsverfahren <strong>von</strong><br />

landwirtschaftlichen Anlagen die geforderte Beurteilung schädlicher Umweltauswirkungen<br />

hinsichtlich der Vegetation durch das geplante Vorhaben <strong>zur</strong> Zeit aufgrund<br />

fehlender national verbindlicher Regelungen und Beurteilungsmassstäben für <strong>Ammoniak</strong><br />

erschwert.“<br />

Die steigende Nachfrage nach Abluftreinigungsanlagen für Tierhaltungsbetriebe<br />

(Mitteilungen <strong>von</strong> Abluftreinigungsherstellern) in Deutschland ist jedoch ein Zeichen<br />

dafür, dass diese Regelung im Vollzug der Bundesländer immer mehr angewendet<br />

wird.<br />

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