Abluftreinigungsverfahren zur Minderung von Ammoniak - KBO GmbH
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<strong>KBO</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Abluftreinigungsverfahren</strong> bei Intensivtierställen<br />
C Messprogramm für den DLG-Signum Test<br />
Anhang C<br />
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen <strong>zur</strong> Prüfung <strong>von</strong> Anlagen für die<br />
Reinigung <strong>von</strong> Abluft aus Tierhaltungsbetrieben aufgeführt (Quelle: www.dlg.org):<br />
• Abgabe <strong>von</strong> prüffähigen Unterlagen mit Funktionsbeschreibung, technischen<br />
Unterlagen und Dimensionierung für die beantragte Tierart und das Haltungsverfahren.<br />
Hierbei ist grundsätzlich eine elektronische Datenerfassung vorzusehen,<br />
die den Nachweis eines ordnungsgemässen Betriebes gewährleistet.<br />
• Durchführung eines Messprogramms unter typischen Sommer- und Winterbedingungen,<br />
im Regelfall jeweils kontinuierlich über 2 Monate. Typische Sommerbedingung<br />
heisst: mindestens 80 % der maximalen Luftrate nach DIN 18910, typische<br />
Winterbedingung heisst: maximal 20 % Luftrate nach DIN 18910. Die<br />
Messpunkte und die einzusetzenden Messverfahren werden im Rahmen einer<br />
gemeinsamen Besichtigung mit einem nach ISO 17025 akkreditierten Messlabor<br />
festgelegt, das die Messungen im vorgegebenen Umfang durchführt. Während<br />
des Messprogramms werden auch Kriterien wie Gebrauchswert, Arbeits- und<br />
Umweltsicherheit und auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Rahmen eines<br />
DLG-Signum Tests überprüft.<br />
• Die Mindestanforderungen an den Anlagenwirkungsgrad betragen jeweils 70 %<br />
für Gesamtstaub und <strong>Ammoniak</strong>. Die <strong>Ammoniak</strong>abscheidung ist über eine Stickstoff-Bilanzierung<br />
nachzuweisen. Die Geruchsstoffkonzentration im Reingas darf<br />
300 GE/m³ (Geruchseinheiten pro Kubikmeter) nicht überschreiten. Prozesstypische<br />
Gerüche (Stallgeruch) dürfen reinluftseitig nicht wahrnehmbar sein.<br />
Die Prüfergebnisse werden nach Ablauf der Messungen in einem Prüfbericht zusammengestellt.<br />
Nach Kenntnisnahme durch den Anmelder und erfolgreicher Eignungsprüfung<br />
kann das DLG-Signum-Zeichen vergeben und der Prüfbericht im Internet<br />
veröffentlicht werden (unter www.dlg.de).