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nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 12<br />

südwestlichen Plangebietsgrenze wird ergänzend zum bestehenden Wegesystem als<br />

Reit- und Fußweg ausgewiesen und entsprechend im Bebauungsplan fixiert. Gemäß<br />

Landschaftsplan NR. 9 - <strong>Willich</strong>er Lehmplatte liegen ca. 2/3 des Plangebietes (der<br />

nördliche und östliche Teil) im Landschaftsschutzgebiet Nr. 2.2.1 - „Anrather<br />

Bach/Holterhöfe“ (§ 21 LG 2.2).<br />

Nach Abstimmung mit der „Unteren Landschaftsbehörde“ des Kreises Viersen sind die<br />

Ziele des Landschaftsschutzes mit der geplanten Golfplatznutzung vereinbar. Für das<br />

Plangebiet wird eine Dispenz (Abweichung) unter den Grundsätzen des<br />

Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt. Hierbei handelt es sich um eine<br />

Ausnahmeregelung. Nach einer möglichen Aufgabe der Golfplatznutzung greift der<br />

Schutzcharakter wieder in vollem Umfang. Die bestehenden Festsetzungen und<br />

Entwicklungsziele des Landschaftsplanes werden durch die geplante Nutzung <strong>nicht</strong><br />

beeinträchtigt. Die bestehenden höherwertigen Biotopstrukturen (siehe Ausweisung als GL<br />

- geschützte Landschaftsbestandteile) werden unverändert erhalten und in ihrem Bestand<br />

gesichert.<br />

Darüber hinaus wird die gemäß Landschaftsplan angestrebte Entwicklung einer vielfältig<br />

gegliederten Niederungslandschaft über den Bestand hinaus sowie die Wiederherstellung<br />

eines ausgewogenen Naturhaushaltes erreicht. Dies erfolgt insbesondere durch die<br />

<strong>Anlage</strong> von breiten Pfufferzonen im Südwesten, Westen (zur L379), entlang der nördlich<br />

gelegenen Waldbereiche ergänzend zur Uferbepflanzung des „Votzhöfer Grabens“ und im<br />

Nordosten als Vernetzungsstruktur zwischen Waldrand und offener Landschaft, die gemäß<br />

Landschaftsplan angestrebte Entwicklungsmaßnahme 5.9.1 – Aufforstungen mit<br />

bodenständigen Gehölzen (Gemarkung: <strong>Willich</strong>, Flur: 2, Flurstück 166/ 177).<br />

Die Maßnahmen (M1-4) werden im Kapitel 9 detailliert beschrieben und im<br />

Bebauungsplan als Ausgleichsflächen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (MSPE) festgesetzt. Im Plangebiet und<br />

seiner Umgebung gelten keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete mit<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />

Bundesnaturschutzgesetztes.<br />

Artenschutz:<br />

Brutvögel / Nahrungsgäste<br />

Zur Erfassung der Brutvögel und Nahrungsgäste wurden im Jahre 2008 zwischen April<br />

und Juni vier Begehungen des gesamten Untersuchungsgebietes durch eine Dipl.-<br />

Biologin der Biologischen Station „Krickenbecker Seen“ durchgeführt.<br />

Da die Flächennutzungen im Untersuchungsgebiet seit 2008 keine Veränderungen<br />

erfahren haben, besitzen die Untersuchungsergebnisse des Jahres 2008 weiterhin<br />

Gültigkeit.<br />

Die Ergebnisse der Begehungen wurden in einer entsprechenden Ergebniskarte<br />

zusammengetragen (siehe Karte 7 im Anhang). In der Karte wurde jeweils der Mittelpunkt<br />

des vermuteten Reviers markiert. Von einzelnen Brutvogelarten (Elster, Eichelhäher,<br />

Hausrotschwanz, Haussperling, Jagdfasan, Rauchschwalbe, Sumpfmeise) wurden die<br />

Brutplätze innerhalb des Gebietes angenommen, ohne sie genau gefunden zu haben.<br />

Diese Arten wurden in der nachfolgende Auflistung mit erwähnt, auch wurde eine<br />

Einschätzung der Häufigkeit vorgenommen, sie sind aber <strong>nicht</strong> in der Karte zu finden.<br />

Teile der Reviere dieser Arten betreffen aber den Untersuchungsraum, d.h. auch diese<br />

Arten werden vom Bau des Golfplatzes betroffen sein.<br />

Liste 1 : Gefährdete und regional seltene Vogelarten<br />

(D=Deutschland, NRW=Nordrhein-Westfalen. NR=Niederrheinische Bucht)<br />

1= von Aussterben bedroht, 2=stark gefährdet, 3= gefährdet, N=von Naturschutzmaßnahmen<br />

abhängige, aber derzeit <strong>nicht</strong> gefährdete Arten, V=Vorwarnliste<br />

Bachstelze (Motacilla alba), 1 Paar, Landesweit <strong>nicht</strong> gefährdet

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