03.04.2013 Aufrufe

nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 16<br />

Zulassungsvorhaben lösen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG dann aus,<br />

wenn die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten in ihrem<br />

Zusammenhang <strong>nicht</strong> mehr erfüllt wird. Gegebenenfalls lassen sich die<br />

artenschutzrechtlichen Verbote durch geeignete „Vermeidungsmaßnahmen“ erfolgreich<br />

abwenden.<br />

Im Anhang des vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>es werden für die planungsrelevanten Arten<br />

Einzelbewertungen unter Berücksichtigung der artenspezifischen Lebensweise,<br />

Anforderungen an den Lebensraum, Gefährdung, sowie Schutzziele durchgeführt.<br />

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Standortfaktoren des Plangebietes für die<br />

betreffenden planungsrelevanten Arten werden im Einklang mit den Schutzzielen<br />

Vermeidungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens<br />

abgeleitet und beschrieben.<br />

Bewertung<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Durch die Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet ergeben sich<br />

Freiräume zur naturnahen Entwicklung großer Teile des Plangebietes. Es erfolgt eine<br />

Anreicherung des Landschaftsraumes in Verbindung mit einer Vernetzung der<br />

bestehenden Biotopstrukturen.<br />

Die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die zusätzliche Versiegelung im Bereich der<br />

Zufahrten, Nebenanlagen und des Parkplatzbereiches werden durch die Anreicherung der<br />

Biotopstrukturen im gesamten Plangebiet kompensiert.<br />

Artenschutz<br />

Mit der Durchführung des angestrebten Vorhabens werden weite Teile des Plangebietes<br />

<strong>nicht</strong> mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Insbesondere in Ergänzung der bestehenden Wald- und Gehölzstrukturen entlang der<br />

Landwehr entstehen Bracheflächen mit krautreichen Saumstrukturen. Darüber hinaus<br />

werden auch innerhalb der golftechnisch genutzten Bereiche weite Flächen, in den<br />

Randbereichen und zwischen den Spielbahnen, extensiv gepflegt. Die Golfplatzlogistik<br />

(An- und Abfahrt, Parken, Gastronomie und Technik) konzentriert sich auf den<br />

südöstlichen Teil des „Renneshofes“ und liegt damit abgewandt von den höherwertigen<br />

Biotopstrukturen.<br />

Die Frequentierung des Golfplatzes beschränkt sich in erster Linie auf Golfspieler (einzeln,<br />

kleinere Gruppen) und kleinere Pflegefahrzeuge. Eine Befahrung mit großen Acker- und<br />

Erntefahrzeugen entfällt. Die Beeinträchtigungen (Beunruhigungen) durch den Bau des<br />

Golfplatzes erfolgen abschnittsweise in Teilbereichen des Plangebietes und sind auf die<br />

Dauer der Baumaßnahme beschränkt. Der Erhaltungszustand der planungsrelevanten<br />

Arten im Plangebiet ist, mit Ausnahme des Rebhuhns und der Rohrweihe, auch bei<br />

intensiver ackerbaulicher Nutzung günstig.<br />

Die angestrebten Minderungs-/ Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen gewährleisten,<br />

im Zusammenhang mit angepassten und schonenden Pflegemaßnahmen (siehe<br />

Grünordnungsplan (GOP) - Pflege- und Entwicklungsplan zum Golfpark Renneshof), dass<br />

durch den Bau und Betrieb des Golfplatzes dauerhafte Störungen, durch die sich der<br />

„Erhaltungszustand“ der lokalen Populationen verschlechtern könnte, vermieden werden.<br />

Das gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz definierte Artenschutzziel: … „Erhalt der<br />

Population einer Art sowie die Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten“…<br />

wird durch die Umsetzung des Vorhabens im Plangebiet <strong>nicht</strong> gefährdet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!