nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 16<br />
Zulassungsvorhaben lösen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG dann aus,<br />
wenn die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten in ihrem<br />
Zusammenhang <strong>nicht</strong> mehr erfüllt wird. Gegebenenfalls lassen sich die<br />
artenschutzrechtlichen Verbote durch geeignete „Vermeidungsmaßnahmen“ erfolgreich<br />
abwenden.<br />
Im Anhang des vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>es werden für die planungsrelevanten Arten<br />
Einzelbewertungen unter Berücksichtigung der artenspezifischen Lebensweise,<br />
Anforderungen an den Lebensraum, Gefährdung, sowie Schutzziele durchgeführt.<br />
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Standortfaktoren des Plangebietes für die<br />
betreffenden planungsrelevanten Arten werden im Einklang mit den Schutzzielen<br />
Vermeidungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens<br />
abgeleitet und beschrieben.<br />
Bewertung<br />
Natur- und Landschaftsschutz<br />
Durch die Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet ergeben sich<br />
Freiräume zur naturnahen Entwicklung großer Teile des Plangebietes. Es erfolgt eine<br />
Anreicherung des Landschaftsraumes in Verbindung mit einer Vernetzung der<br />
bestehenden Biotopstrukturen.<br />
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die zusätzliche Versiegelung im Bereich der<br />
Zufahrten, Nebenanlagen und des Parkplatzbereiches werden durch die Anreicherung der<br />
Biotopstrukturen im gesamten Plangebiet kompensiert.<br />
Artenschutz<br />
Mit der Durchführung des angestrebten Vorhabens werden weite Teile des Plangebietes<br />
<strong>nicht</strong> mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Insbesondere in Ergänzung der bestehenden Wald- und Gehölzstrukturen entlang der<br />
Landwehr entstehen Bracheflächen mit krautreichen Saumstrukturen. Darüber hinaus<br />
werden auch innerhalb der golftechnisch genutzten Bereiche weite Flächen, in den<br />
Randbereichen und zwischen den Spielbahnen, extensiv gepflegt. Die Golfplatzlogistik<br />
(An- und Abfahrt, Parken, Gastronomie und Technik) konzentriert sich auf den<br />
südöstlichen Teil des „Renneshofes“ und liegt damit abgewandt von den höherwertigen<br />
Biotopstrukturen.<br />
Die Frequentierung des Golfplatzes beschränkt sich in erster Linie auf Golfspieler (einzeln,<br />
kleinere Gruppen) und kleinere Pflegefahrzeuge. Eine Befahrung mit großen Acker- und<br />
Erntefahrzeugen entfällt. Die Beeinträchtigungen (Beunruhigungen) durch den Bau des<br />
Golfplatzes erfolgen abschnittsweise in Teilbereichen des Plangebietes und sind auf die<br />
Dauer der Baumaßnahme beschränkt. Der Erhaltungszustand der planungsrelevanten<br />
Arten im Plangebiet ist, mit Ausnahme des Rebhuhns und der Rohrweihe, auch bei<br />
intensiver ackerbaulicher Nutzung günstig.<br />
Die angestrebten Minderungs-/ Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen gewährleisten,<br />
im Zusammenhang mit angepassten und schonenden Pflegemaßnahmen (siehe<br />
Grünordnungsplan (GOP) - Pflege- und Entwicklungsplan zum Golfpark Renneshof), dass<br />
durch den Bau und Betrieb des Golfplatzes dauerhafte Störungen, durch die sich der<br />
„Erhaltungszustand“ der lokalen Populationen verschlechtern könnte, vermieden werden.<br />
Das gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz definierte Artenschutzziel: … „Erhalt der<br />
Population einer Art sowie die Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten“…<br />
wird durch die Umsetzung des Vorhabens im Plangebiet <strong>nicht</strong> gefährdet.