nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 26<br />
dieses zweiten Gutachtens wurde die Planung für den Golfplatz im Bereich der<br />
Spielbahnen 1 und 2 im Hinblick auf die Sicherheitsaspekte weiter optimiert, so dass an<br />
keiner Stelle zu befürchten ist, dass im Spielbetrieb fehlgeschlagene Golfbälle so von den<br />
Spielbahnen abirren können, dass sie auf südlich angrenzende Nachbargrundstücke<br />
auftreffen. Die Spielbahnen haben nun in fast allen Bereichen einen Abstand zu den<br />
südlichen Ackerflächen von 50-60m, damit mehr als gegenüber den Vorgaben.<br />
Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, kann grundsätzlich eine Nachrüstung<br />
gefährdeter Bereiche mit Ballfangzäunen vorgenommen werden.<br />
Lärmemissionen des Golfplatzes<br />
Im Rahmen einer schalltechnischen Bewertung (Ingenieurbüro Bernd Driesen, Krefeld)<br />
wurden die potentiellen aus dem Betreib des geplanten Golfplatzes resultierenden<br />
Lärmemissionen erfasst und am Maßstab der 18. BImSchV (Sportanlagen-<br />
Lärmschutzverordnung) beurteilt. Als Emissionsquellen wurden dabei die Pflegearbeiten,<br />
der Spielbetrieb auf der Driving-Range sowie an den einzelnen Abschlagpunkten und die<br />
Verkehrsgeräuschemissionen des geplanten Parkplatzes und der Golfplatzerschließung in<br />
die Untersuchung einbezogen.<br />
Als Immissionsorte wurden neben den Wohngebäuden im Umfeld des Golfplatzes<br />
(Holterhöfe Nr. 2,3 und 8/ Stock 109 und 110 sowie Stock 104 und 105) auch die<br />
zulässigen Wohnungen im Renneshof betrachtet.<br />
Während der eigentliche Spielbetrieb als unkritisch anzusehen ist, können sich durch die<br />
Pflegearbeiten sowie die Parkplatznutzung Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für<br />
die Wohnnutzungen im Renneshof ergeben. Daher ist vorsorglich auf Pflegearbeiten<br />
während der Nachtzeit sowie zwischen 6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr an Werktagen und<br />
von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen zu verzichten.<br />
Hinsichtlich der Parkplatznutzung ist <strong>nicht</strong> damit zu rechnen, dass nach 22 Uhr in einer<br />
Stunde 40 oder mehr Pkw den Parkplatz verlassen.<br />
Bewertung:<br />
Die <strong>Anlage</strong> des Golfplatzes führt unter Einhaltung von Auflagen <strong>nicht</strong> zu negativen<br />
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit.<br />
5.2.2 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Ergebnisse von Scoping/ TöB-Beteiligung/ Bürgerbeteiligung aus dem FNP-Verfahren<br />
Kultur und sonstige Sachgüter<br />
Denkmalschutz / Bodendenkmalschutz<br />
Bodendenkmäler darstellen, Erhalt sicherstellen: VIE 044 - „Landwehr“ und VIE 045 -<br />
„Hof Rennes“<br />
eine Begehung für eine archäologische Grunderfassung ist zuzugestehen,<br />
entsprechende Betretungsrechte sind vom Eigentümer der Flächen auszusprechen; zur<br />
Prospektion sind Planunterlagen zur Verfügung zustellen; unter Berücksichtigung der<br />
Vorgaben sind keine negativen Auswirkungen in Bezug auf den Bodendenkmalschutz/<br />
Denkmalschutz zu erwarten<br />
Landwirtschaft<br />
durch das Vorhaben gehen der Landwirtschaft Ackerflächen mit besonders guten<br />
landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen verloren<br />
die Flächen sind sonderkulturgeeignet, aus denen sich hohe jährliche Marktleistungen<br />
erwirtschaften lassen