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nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 26<br />

dieses zweiten Gutachtens wurde die Planung für den Golfplatz im Bereich der<br />

Spielbahnen 1 und 2 im Hinblick auf die Sicherheitsaspekte weiter optimiert, so dass an<br />

keiner Stelle zu befürchten ist, dass im Spielbetrieb fehlgeschlagene Golfbälle so von den<br />

Spielbahnen abirren können, dass sie auf südlich angrenzende Nachbargrundstücke<br />

auftreffen. Die Spielbahnen haben nun in fast allen Bereichen einen Abstand zu den<br />

südlichen Ackerflächen von 50-60m, damit mehr als gegenüber den Vorgaben.<br />

Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, kann grundsätzlich eine Nachrüstung<br />

gefährdeter Bereiche mit Ballfangzäunen vorgenommen werden.<br />

Lärmemissionen des Golfplatzes<br />

Im Rahmen einer schalltechnischen Bewertung (Ingenieurbüro Bernd Driesen, Krefeld)<br />

wurden die potentiellen aus dem Betreib des geplanten Golfplatzes resultierenden<br />

Lärmemissionen erfasst und am Maßstab der 18. BImSchV (Sportanlagen-<br />

Lärmschutzverordnung) beurteilt. Als Emissionsquellen wurden dabei die Pflegearbeiten,<br />

der Spielbetrieb auf der Driving-Range sowie an den einzelnen Abschlagpunkten und die<br />

Verkehrsgeräuschemissionen des geplanten Parkplatzes und der Golfplatzerschließung in<br />

die Untersuchung einbezogen.<br />

Als Immissionsorte wurden neben den Wohngebäuden im Umfeld des Golfplatzes<br />

(Holterhöfe Nr. 2,3 und 8/ Stock 109 und 110 sowie Stock 104 und 105) auch die<br />

zulässigen Wohnungen im Renneshof betrachtet.<br />

Während der eigentliche Spielbetrieb als unkritisch anzusehen ist, können sich durch die<br />

Pflegearbeiten sowie die Parkplatznutzung Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für<br />

die Wohnnutzungen im Renneshof ergeben. Daher ist vorsorglich auf Pflegearbeiten<br />

während der Nachtzeit sowie zwischen 6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr an Werktagen und<br />

von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen zu verzichten.<br />

Hinsichtlich der Parkplatznutzung ist <strong>nicht</strong> damit zu rechnen, dass nach 22 Uhr in einer<br />

Stunde 40 oder mehr Pkw den Parkplatz verlassen.<br />

Bewertung:<br />

Die <strong>Anlage</strong> des Golfplatzes führt unter Einhaltung von Auflagen <strong>nicht</strong> zu negativen<br />

Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit.<br />

5.2.2 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Ergebnisse von Scoping/ TöB-Beteiligung/ Bürgerbeteiligung aus dem FNP-Verfahren<br />

Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalschutz / Bodendenkmalschutz<br />

Bodendenkmäler darstellen, Erhalt sicherstellen: VIE 044 - „Landwehr“ und VIE 045 -<br />

„Hof Rennes“<br />

eine Begehung für eine archäologische Grunderfassung ist zuzugestehen,<br />

entsprechende Betretungsrechte sind vom Eigentümer der Flächen auszusprechen; zur<br />

Prospektion sind Planunterlagen zur Verfügung zustellen; unter Berücksichtigung der<br />

Vorgaben sind keine negativen Auswirkungen in Bezug auf den Bodendenkmalschutz/<br />

Denkmalschutz zu erwarten<br />

Landwirtschaft<br />

durch das Vorhaben gehen der Landwirtschaft Ackerflächen mit besonders guten<br />

landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen verloren<br />

die Flächen sind sonderkulturgeeignet, aus denen sich hohe jährliche Marktleistungen<br />

erwirtschaften lassen

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