03.04.2013 Aufrufe

nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 25<br />

Flächen. Nach Südwesten und Westen verhindern breite Pufferzonen zwischen Golfplatz<br />

und den Landstraßen (L384 und L379) eine Störung des Straßenverkehrs durch den<br />

Golfplatz. Im Bereich des Schutzstreifens unter der Hochspannungsleitung (380 KV)<br />

verbleibt die eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung in Form von Intensivgrünland<br />

(Glatthaferwiese). Die Bereiche werden <strong>nicht</strong> golftechnisch genutzt. Die Pflege dieser<br />

Flächen übernimmt der Golfplatzbetreiber (siehe Pflege- und Entwicklungsplan (GOP)).<br />

Die Zufahrt von der L384 wird <strong>nicht</strong> als Erschließung für den Golfplatz genutzt. Die<br />

vorgesehenen verkehrsordnenden und -leitenden Maßnahmen (Zufahrt von der L379 über<br />

den Weg „Zum Renneshof“) mit direkter Verbindung zum Parkplatz, Clubhaus,<br />

Gastronomie sichern eine immissionsarme Erschließung des Golfplatzes und mildern die<br />

Auswirkungen eines erhöhten Verkehrsaufkommens weiter ab.<br />

Geruchsimmissionen<br />

Zur Erfassung und Beurteilung potentieller Geruchsemissionen durch den benachbarten<br />

Schweinemastbetrieb wurde durch den TÜV-Nord eine Gutachtliche Untersuchung<br />

durchgeführt.<br />

Demnach wird der Orientierungswert nach GIRL (0,25) voraussichtlich auf zwei<br />

Beurteilungsflächen auf dem Golfplatzgelände unmittelbar nördlich der betroffenen<br />

Hofstelle überschritten. In diesen Bereichen wird die <strong>Anlage</strong> von Spielflächen durch<br />

Festsetzung einer privaten Grünfläche ausgeschlossen.<br />

Für das Sondergebiet Clubhaus sind gemäß TÜV mit 0,06 sehr geringe Immissionswerte<br />

zu erwarten, die weit unter den einschlägigen Orientierungswerten liegen.<br />

Weitere Tierhaltungsbetriebe im Umkreis von 600m um das Plangebiet liefern aufgrund<br />

der relativ geringen Tierbestände, der Tierart in Verbindung mit der jeweiligen Entfernung<br />

zum Plangebiet keinen relevanten Beitrag zu der Geruchsbelastung im Plangebiet.<br />

Im Rahmen einer ergänzenden gutachterlichen Untersuchung (ANECO 2011) wurde eine<br />

Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionsbelastung der Golfspieler am Maßstab<br />

der GIRL unter Berücksichtigung der zu erwartenden Aufenthaltszeit auf dem Golfplatz<br />

bzw. auf Teilflächen des Platzes vorgenommen.<br />

Dabei wurde eine Aufenthaltszeit von 1.472 h/Jahr für einen Golfspieler in die Berechnung<br />

eingestellt. Um bei dem charakteristischen Spielfortschritt eine gewisse Dauerhaftigkeit<br />

des Aufenthalts von Golfspielern auf Teilflächen des Gesamtplatzes abzubilden, wurden<br />

Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von 500m zugrunde gelegt.<br />

Im Ergebnis zeigt die ergänzende Untersuchung, dass auf dem gesamten geplanten<br />

Golfplatz die belästigungsrelevante Kenngröße der Geruchsimmission bei max. 2,1% der<br />

Jahresstunden und damit deutlich unterhalb des Immissionswertes für Wohn- und<br />

Mischgebiete (10%) liegt.<br />

Sicherheitsaspekte<br />

Im Rahmen eines Sicherheitsgutachtens (Reiner Martin, öff. Bestellter Sachverständiger)<br />

zum geplanten Golfplatz wurde geprüft, ob bei einer Realisierung der aktuellen Planung<br />

die angrenzenden Flächen unzumutbar durch Golfbälle beeinträchtigt werden. Weiterhin<br />

wurde untersucht, ob die durch die <strong>Anlage</strong> führenden öffentlichen Wege von der<br />

Bevölkerung ungefährdet genutzt werden können. Eine Gefährdung durch fliegende<br />

Golfbälle im Bereich der öffentlichen Wege kann demzufolge über die „entfernt und<br />

denkbaren Gefährdungsmöglichkeiten hinaus“ ebenso ausgeschlossen werden, wie eine<br />

Beeinträchtigung der angrenzenden Ackerflächen.<br />

Unter Einhaltung der „Golfetikette“ sowie unter ausschließlicher Zulassung von Spielern<br />

mit der sog. Platzreife trifft diese Einschätzung auch auf die eigentlichen Spielflächen zu.<br />

Die Ergebnisse des ersten Sicherheitsgutachtens wurden durch eine weitere<br />

sicherheitstechnische Untersuchung bestätigt (Dr. Falk Billion 2011). Auf Empfehlung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!