nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 25<br />
Flächen. Nach Südwesten und Westen verhindern breite Pufferzonen zwischen Golfplatz<br />
und den Landstraßen (L384 und L379) eine Störung des Straßenverkehrs durch den<br />
Golfplatz. Im Bereich des Schutzstreifens unter der Hochspannungsleitung (380 KV)<br />
verbleibt die eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung in Form von Intensivgrünland<br />
(Glatthaferwiese). Die Bereiche werden <strong>nicht</strong> golftechnisch genutzt. Die Pflege dieser<br />
Flächen übernimmt der Golfplatzbetreiber (siehe Pflege- und Entwicklungsplan (GOP)).<br />
Die Zufahrt von der L384 wird <strong>nicht</strong> als Erschließung für den Golfplatz genutzt. Die<br />
vorgesehenen verkehrsordnenden und -leitenden Maßnahmen (Zufahrt von der L379 über<br />
den Weg „Zum Renneshof“) mit direkter Verbindung zum Parkplatz, Clubhaus,<br />
Gastronomie sichern eine immissionsarme Erschließung des Golfplatzes und mildern die<br />
Auswirkungen eines erhöhten Verkehrsaufkommens weiter ab.<br />
Geruchsimmissionen<br />
Zur Erfassung und Beurteilung potentieller Geruchsemissionen durch den benachbarten<br />
Schweinemastbetrieb wurde durch den TÜV-Nord eine Gutachtliche Untersuchung<br />
durchgeführt.<br />
Demnach wird der Orientierungswert nach GIRL (0,25) voraussichtlich auf zwei<br />
Beurteilungsflächen auf dem Golfplatzgelände unmittelbar nördlich der betroffenen<br />
Hofstelle überschritten. In diesen Bereichen wird die <strong>Anlage</strong> von Spielflächen durch<br />
Festsetzung einer privaten Grünfläche ausgeschlossen.<br />
Für das Sondergebiet Clubhaus sind gemäß TÜV mit 0,06 sehr geringe Immissionswerte<br />
zu erwarten, die weit unter den einschlägigen Orientierungswerten liegen.<br />
Weitere Tierhaltungsbetriebe im Umkreis von 600m um das Plangebiet liefern aufgrund<br />
der relativ geringen Tierbestände, der Tierart in Verbindung mit der jeweiligen Entfernung<br />
zum Plangebiet keinen relevanten Beitrag zu der Geruchsbelastung im Plangebiet.<br />
Im Rahmen einer ergänzenden gutachterlichen Untersuchung (ANECO 2011) wurde eine<br />
Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionsbelastung der Golfspieler am Maßstab<br />
der GIRL unter Berücksichtigung der zu erwartenden Aufenthaltszeit auf dem Golfplatz<br />
bzw. auf Teilflächen des Platzes vorgenommen.<br />
Dabei wurde eine Aufenthaltszeit von 1.472 h/Jahr für einen Golfspieler in die Berechnung<br />
eingestellt. Um bei dem charakteristischen Spielfortschritt eine gewisse Dauerhaftigkeit<br />
des Aufenthalts von Golfspielern auf Teilflächen des Gesamtplatzes abzubilden, wurden<br />
Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von 500m zugrunde gelegt.<br />
Im Ergebnis zeigt die ergänzende Untersuchung, dass auf dem gesamten geplanten<br />
Golfplatz die belästigungsrelevante Kenngröße der Geruchsimmission bei max. 2,1% der<br />
Jahresstunden und damit deutlich unterhalb des Immissionswertes für Wohn- und<br />
Mischgebiete (10%) liegt.<br />
Sicherheitsaspekte<br />
Im Rahmen eines Sicherheitsgutachtens (Reiner Martin, öff. Bestellter Sachverständiger)<br />
zum geplanten Golfplatz wurde geprüft, ob bei einer Realisierung der aktuellen Planung<br />
die angrenzenden Flächen unzumutbar durch Golfbälle beeinträchtigt werden. Weiterhin<br />
wurde untersucht, ob die durch die <strong>Anlage</strong> führenden öffentlichen Wege von der<br />
Bevölkerung ungefährdet genutzt werden können. Eine Gefährdung durch fliegende<br />
Golfbälle im Bereich der öffentlichen Wege kann demzufolge über die „entfernt und<br />
denkbaren Gefährdungsmöglichkeiten hinaus“ ebenso ausgeschlossen werden, wie eine<br />
Beeinträchtigung der angrenzenden Ackerflächen.<br />
Unter Einhaltung der „Golfetikette“ sowie unter ausschließlicher Zulassung von Spielern<br />
mit der sog. Platzreife trifft diese Einschätzung auch auf die eigentlichen Spielflächen zu.<br />
Die Ergebnisse des ersten Sicherheitsgutachtens wurden durch eine weitere<br />
sicherheitstechnische Untersuchung bestätigt (Dr. Falk Billion 2011). Auf Empfehlung