nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 23<br />
Im Ergebnis zeigt die ergänzende Untersuchung, dass auf dem gesamten geplanten<br />
Golfplatz die belästigungsrelevante Kenngröße der Geruchsimmission bei max. 2,1% der<br />
Jahresstunden und damit deutlich unterhalb des Immissionswertes für Wohn- und<br />
Mischgebiete (10%) liegt.<br />
Bewertung:<br />
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist ausgeschlossen, dass die<br />
Geruchsbelastung im Bereich des geplanten Golfplatzes durch die umliegenden<br />
Tiermastbetriebe zu einer Überschreitung des Orientierungswertes der GIRL führen.<br />
Die negativen Auswirkungen der zu erwartenden Verkehrsbelastung auf die Anlieger des<br />
geplanten Golfplatzgeländes werden durch verkehrsordnende und -lenkende Maßnahmen<br />
gemildert und sind mittelfristig als <strong>nicht</strong> erheblich einzuschätzen.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut sind insgesamt <strong>nicht</strong> zu erwarten.<br />
5.1.5 Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild<br />
Ergebnisse von Scoping/ TöB-Beteiligung/ Bürgerbeteiligung aus dem FNP-Verfahren<br />
Landschaft und Landschaftsbild<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet - daher Beteiligung des Landschaftsbeirates im<br />
Rahmen der Plangenehmigung<br />
Landschaftsplan Nr. 9 berücksichtigen<br />
Schutzgebietsausweisungen übernehmen (Landschaftsschutz, GL –Ausweisungen)<br />
Untersuchungsraum abstimmen<br />
der Flächennutzungsplan stellt als südliche „fingerartige“ Verlängerung der bestehenden<br />
Waldbereich im Bereich der Landwehr eine neu anzulegende Waldfläche dar. Diese<br />
kann zugunsten einer neuanzulegenden Waldfläche im Westen des Plangebietes<br />
entlang der L 379 entfallen.<br />
Verwendung von ausschließlich bodenständigen Bäumen und Sträuchern<br />
Verstärkung der vernetzenden Landschaftsstrukturen, der landschaftlichen<br />
Strukturierung und der Anreicherung ist anzustreben.<br />
Unter Berücksichtigung der Vorgaben sind keine negativen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild zu erwarten.<br />
Erläuterungen:<br />
Das Plangebiet ist zu ca. 2/3 seines Gesamtumfangs als Landschaftsschutzgebiet<br />
ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies:<br />
zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder<br />
der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder<br />
wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.<br />
Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet steht <strong>nicht</strong> im Gegensatz zur der geplanten<br />
Nutzung als Golfplatz. In Abstimmung mit der „Unteren Landschaftsbehörde“ des Kreises<br />
Viersen ist vorgesehen, für die geplante Nutzung eine „Dispenz“ (Abweichung) unter den<br />
Grundsätzen des Landschaftsschutzes zu erteilen.<br />
Die Festsetzungen des Landschaftsplanes in Bezug auf das Plangebiet werden<br />
übernommen. Durch die <strong>Anlage</strong> des Golfplatzes wird dem angestrebten Entwicklungsziel<br />
„Anreicherung“ insbesondere im südlichen und westlichen Bereich des Plangebietes