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nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 23<br />

Im Ergebnis zeigt die ergänzende Untersuchung, dass auf dem gesamten geplanten<br />

Golfplatz die belästigungsrelevante Kenngröße der Geruchsimmission bei max. 2,1% der<br />

Jahresstunden und damit deutlich unterhalb des Immissionswertes für Wohn- und<br />

Mischgebiete (10%) liegt.<br />

Bewertung:<br />

Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist ausgeschlossen, dass die<br />

Geruchsbelastung im Bereich des geplanten Golfplatzes durch die umliegenden<br />

Tiermastbetriebe zu einer Überschreitung des Orientierungswertes der GIRL führen.<br />

Die negativen Auswirkungen der zu erwartenden Verkehrsbelastung auf die Anlieger des<br />

geplanten Golfplatzgeländes werden durch verkehrsordnende und -lenkende Maßnahmen<br />

gemildert und sind mittelfristig als <strong>nicht</strong> erheblich einzuschätzen.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut sind insgesamt <strong>nicht</strong> zu erwarten.<br />

5.1.5 Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild<br />

Ergebnisse von Scoping/ TöB-Beteiligung/ Bürgerbeteiligung aus dem FNP-Verfahren<br />

Landschaft und Landschaftsbild<br />

Lage im Landschaftsschutzgebiet - daher Beteiligung des Landschaftsbeirates im<br />

Rahmen der Plangenehmigung<br />

Landschaftsplan Nr. 9 berücksichtigen<br />

Schutzgebietsausweisungen übernehmen (Landschaftsschutz, GL –Ausweisungen)<br />

Untersuchungsraum abstimmen<br />

der Flächennutzungsplan stellt als südliche „fingerartige“ Verlängerung der bestehenden<br />

Waldbereich im Bereich der Landwehr eine neu anzulegende Waldfläche dar. Diese<br />

kann zugunsten einer neuanzulegenden Waldfläche im Westen des Plangebietes<br />

entlang der L 379 entfallen.<br />

Verwendung von ausschließlich bodenständigen Bäumen und Sträuchern<br />

Verstärkung der vernetzenden Landschaftsstrukturen, der landschaftlichen<br />

Strukturierung und der Anreicherung ist anzustreben.<br />

Unter Berücksichtigung der Vorgaben sind keine negativen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild zu erwarten.<br />

Erläuterungen:<br />

Das Plangebiet ist zu ca. 2/3 seines Gesamtumfangs als Landschaftsschutzgebiet<br />

ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies:<br />

zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder<br />

der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />

wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder<br />

wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.<br />

Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet steht <strong>nicht</strong> im Gegensatz zur der geplanten<br />

Nutzung als Golfplatz. In Abstimmung mit der „Unteren Landschaftsbehörde“ des Kreises<br />

Viersen ist vorgesehen, für die geplante Nutzung eine „Dispenz“ (Abweichung) unter den<br />

Grundsätzen des Landschaftsschutzes zu erteilen.<br />

Die Festsetzungen des Landschaftsplanes in Bezug auf das Plangebiet werden<br />

übernommen. Durch die <strong>Anlage</strong> des Golfplatzes wird dem angestrebten Entwicklungsziel<br />

„Anreicherung“ insbesondere im südlichen und westlichen Bereich des Plangebietes

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