nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 2<br />
Freizeit- und Erholungsinfrastruktur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong>. Es besteht ein anhaltender Bedarf<br />
breiter Bevölkerungsschichten an Sport- und Freizeitmöglichkeiten, insbesondere an<br />
frischer Luft,in Natur und Landschaft.<br />
Auf dem Wege der Aufstellung des B-Plans Nr. 82 I W – Golfpark Renneshof soll mit der<br />
Errichtung eines öffentlichen Golfplatzes diesen Belangen Rechnung getragen werden.<br />
Allgemeines Ziel ist es, die Flächen einer neuen landschaftsverträglichen Nutzung<br />
zuzuführen. Es ist vorgesehen auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen eine<br />
öffentliche Golfanlage mit 18 Loch zu errichten, um dem Freizeit- und Erholungsbedürfnis<br />
breiter Bevölkerungsschichten Rechnung zu tragen.<br />
Golfplatz und Nebenanlagen<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 I W - Golfpark Renneshof sollen bisher<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen durch die Festsetzung „privater Grünflächen mit der<br />
Zweckbestimmung Golfplatz“ überplant und so die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Errichtung einer öffentlich nutzbaren Golfanlage geschaffen werden. Gleichzeitig<br />
erfolgt eine Umnutzung eines Teilbereiches der Hofanlage „Renneshof“ mit folgenden<br />
Nutzungen:<br />
Schank- und Speisewirtschaft einschl. Aussengastronomie<br />
Clubräume, Büro, Pro-Shop (max. 40 m²), Nebenräume, etc. - Caddyhalle u.ä.<br />
Unterstellen und Warten von Pflegemaschinen<br />
Lagern von Düngern, etc.<br />
Neubauten werden durch den Bebauungsplan ausdrücklich <strong>nicht</strong> zugelassen.<br />
Die Umnutzung wird mit der Festsetzung „Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung<br />
Golfclub“ in der Bauleitplanung verankert. Als Nebenanlagen sind eine Abschlagshütte im<br />
Bereich der Driving-Range mit max. 450 m² Grundfläche und Wetterhäuschen im Bereich<br />
der Spielbahnen mit einer Grundfläche von max. 12 m² als Holzkonstruktion zulässig.<br />
Entlang der südlichen Plangebietsgrenze erfolgt die Errichtung einer Zaunanlage, als<br />
Abgrenzung zwischen Weg und/bzw. Golfplatzgelände und den benachbarten Hof- und<br />
Ackerparzellen des „Hormeshofes“, -Holterhöfe 2 – (Flurstücke: 20, 21, 12 und 138). Die<br />
Zaunanlage ist als kaninchensicherer Wildschutzzaun auszuführen (H = 1,60 m) und wird<br />
im Abstand von 3m von der nördlichen Wegekante einwärts ins Golfplatzgelände erstellt.<br />
Der zwischen Zaun und Weg verbleibende Streifen von 3m Breite ist mit heimischen<br />
Sträuchern zu bepflanzen.<br />
Der vorhandene Grasweg an der südlichen Plangebietsgrenze wird langfristig für Reiter,<br />
Radfahrer und Fußgänger in einer Breite von 3 m erhalten und gesichert. Zum<br />
Golfgelände hin wird er ebenfalls mit einem einzugrünenden kaninchensicheren<br />
Wildschutzzaun abgegrenzt. Die Verkehrserschließung des Golfplatzes erfolgt über den<br />
vorhandenen Weg „Zum Renneshof“, der im Westen an die L 379 angebunden ist. Der<br />
Weg ist öffentlich und wird im B-Plan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die<br />
vorhandene Wegetrasse wird im Anschluss an den Einmündungsbereich von der L 379<br />
auf einer Länge von ca. 180 m mit einer Fahrbahnbereite von 6,00 m ausgebaut. Das<br />
anschließende Wegeteilstück wird in einer Breite von 3,0 m bituminös, mit einer<br />
beidseitigen Seitenbankette von je 0,75 m aus Schotterrasen ausgebaut. Um einen<br />
Begegnungsverkehr zu gewährleisten sind Ausweichbuchten anzulegen.<br />
Der Einmündungsbereich von der L 379 ist bereits, incl. Linksabbiegerspur ausgebaut. Am<br />
Zufahrtsweg in direkter Benachbarung zum „Renneshof“ (Gastronomiebereich) wird eine<br />
Stellplatzfläche im B-Plan ausgewiesen. Die Anzahl der Stellplätze wird gemäß § 51 BauO<br />
NRW ermittelt und festgelegt. Aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet (WSZ IIIB,<br />
Krefeld II.) werden die Stellplatzoberflächen wasserundurchlässig hergestellt und das<br />
Oberflächenwaser dezentral über die belebte Bodenzone im Gelände versickert.<br />
Die Eingrünung des PKW-Stellplatzes wird im Grünordnungsplan (GOP) festgelegt und