nicht barrierefrei:Begründung Anlage 1 Umweltbericht - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan „Golfpark Renneshof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Seite 15<br />
Gehölz einen hohen Wert für baumhöhlenbewohnende Vogelarten (Hohltaube, Bunt- und<br />
Grünspecht), Käfer und Fledermäuse auf. Sie sollten unabhängig vom Golfplatzvorhaben<br />
unbedingt erhalten werden. Eine gleichfalls hohe Bedeutung weist auch die Lindenallee<br />
auf, deren Baumbestand älter als 80 Jahre sein dürfte. Gerade auch die im Sommer<br />
blühenden Linden ziehen viele Insekten an und sind damit im Gebiet ein bevorzugtes<br />
Nahrungsrevier der Fledermäuse.<br />
Untersuchung und Bewertung der Ergebnisse der Kartierungen Brutvögel/Fledermäuse<br />
aus Sicht des Artenschutzes:<br />
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird die artenschutzrechtliche Betrachtung<br />
bei Planungs- und Zulassungsverfahren auf die streng geschützten Arten und die<br />
europäischen Vogelarten beschränkt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein Westfalen eine naturschutzfachlich<br />
begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten<br />
werden in Nordrhein Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Die weitere Prüfung<br />
bezieht sich ausschließlich auf die im Untersuchungsgebiet festgestellten<br />
planungsrelevanten Arten:<br />
siehe nachfolgende Listen 4 und 5 (Brutvögel und Fledermäuse)<br />
Naturschutzfachliche Informationen, LANUV NRW, 2008<br />
Liste 4 - Planungsrelevante Arten - Brutvögel<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus), 4 Paare, 3 gefährdet (NRW, NR)<br />
Mäusebussard (Buteo buteo), Landesweit <strong>nicht</strong> gefährdet, Nahrungsgast ein Revier<br />
außerhalb<br />
Nachtigall (Luscinia megarhynchos), 1 Paar, 3 gefährdet (NRW, NR), bei Imkes in der<br />
Hecke<br />
Rauchschwalbe (Hirundo rustica), 3-4 Paare, 3 gefährdet (NRW, NR) Vorwarnliste (D)<br />
Rebhuhn (Perdix perdix), 1 Paar, 2 stark gefährdet (NRW, D), 3 gefährdet (NR), von<br />
Naturschutzmaßnahmen abhängig<br />
Rohrweihe (Circus aeruginosus), 2 stark gefährdet (NRW), 1 vom Ausstreben bedroht (D),<br />
Übersommerer, Nahrungsgast, von Naturschutzmaßnahmen abhängig<br />
Steinkauz (Athene noctua), 3 gefährdet (NRW, NR), 2 stark gefährdet (D), ein Großteil des<br />
Bestandes befindet sich in NRW, von Naturschutzmaßnahmen abhängig<br />
Turmfalke (Falco tinnunculus), 1 Revier, Landesweit <strong>nicht</strong> gefährdet<br />
Liste 5 - Planungsrelevante Arten - Fledermäuse<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), 20-25, <strong>nicht</strong> gefährdet, Einstufung dank<br />
Naturschutzmaßnahmen, Sommervorkommen, Wintervorkommen<br />
Die kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 sieht für die<br />
geschützten Arten neue Anforderungen an die planerische Praxis von Planungs- und<br />
Zulassungsverfahren vor. Nunmehr stehen der Erhalt der Population einer Art sowie die<br />
Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten im Vordergrund.<br />
In § 44 Abs. 1 BNatSchG ist ein umfassender Katalog an Verbotstatbeständen aufgeführt.<br />
So ist es beispielsweise untersagt, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu<br />
fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu<br />
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ebenso dürfen ihre Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten <strong>nicht</strong> beschädigt oder zerstört werden. Bei den streng geschützten Arten gilt<br />
zusätzlich ein Störungsverbot. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu stören,<br />
dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert.<br />
Die Zielsetzung des Artenschutzes besteht vor allem darin, die „ökologische Funktion“ der<br />
vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sicherzustellen.<br />
Handlungen in Verbindung mit einem genehmigungspflichtigen Planungs- oder