Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt
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<strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 108 <strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht<br />
Interne Nr.:<br />
B10-2<br />
Einheit:<br />
million m³/ a<br />
Bezeichnung:<br />
Bruttoentnahme aus Oberflächengewässern (Süßwasser gesamt)<br />
Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />
Jährliche Wasserentnahme aus Oberflächensüßwasser; entnommenes<br />
und in Oberflächengewässer rückgeführtes Wasser wird<br />
unterstromig gleichfalls als Wasserentnahme erfasst.<br />
Indikatorvarianten:<br />
Bruttoentnahme von Oberflächensüßwasser nach Sektoren (öffentliche Wasserversorgung,<br />
Landwirtschaft, Haushalte, Stromerzeugung, Industrie)<br />
Bruttowasserentnahme aus Oberflächensüßwasser für private Haushalte und je Einwohner<br />
Houshold water consumption<br />
Kriterien<br />
Wiss. Begründung: ja Zielbezug Alpenkonvention: vorhanden<br />
Kontinuität Datenerhebung: ja Datenverfügbarkeit: <strong>II</strong>I<br />
Interpretierbarkeit: ja Räuml. Auflösung: angemessen<br />
Überstaatl. Relevanz: ja Datenvergleichbarkeit: ja<br />
Einstufung: Fallstudie<br />
Thematische Einordnung<br />
Gruppe: Wasserversorgung Oberthema: Wasser<br />
DPSIR: P Kapitel im Alpenzustandsbericht: B10<br />
Zielbezug zur Alpenkonvention: 4.1, Oberziel 4<br />
Kommentar zum Zielbezug:<br />
Dem Thema Wasser und Gewässer ist bislang in der Alpenkonvention noch kein eigenes<br />
Protokoll gewidmet worden. Der sparsame Umgang mit Trink- und Brauchwasser ist als Ziel<br />
in der Konvention nicht verankert. Die Rahmenkonvention enthält in ihrem Art. 2 (2e) nur die<br />
Formulierung der Erhaltung oder Wiederherstellung gesunder Wassersysteme, ein Ziel, das<br />
im weitere Sinne auch auf die genannte Nutzung anwendbar ist, aber dennoch sehr unspezifisch<br />
bleibt.<br />
Im Energieprotokoll ist in Art. 7 (1) mit Blick auf die Wasserkraftnutzung die Sicherstellung<br />
der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer durch die Festlegung von Mindestabflussmengen<br />
angesprochen. Auf eine Wasserentnahme zu Zwecken der Trinkwassernutzung<br />
ist dieses Ziel selbstverständlich nicht anwendbar.<br />
Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />
B10-1 Bruttoentnahme von Süßwasser (Oberflächen- und Grundwasser) gesamt und nach<br />
Sektoren<br />
Entwicklungsprozess und <strong>Indikatoren</strong>recherche<br />
Beurteilung:<br />
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ist eine wesentliche Größe für die<br />
Beurteilung der quantitativen menschlichen Einwirkungen auf den Wasserhaushalt. Damit<br />
die Ursachen dieser Einwirkungen beurteilt und Maßnahmen ergriffen werden können ist<br />
AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004