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Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt

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<strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 108 <strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht<br />

Interne Nr.:<br />

B10-2<br />

Einheit:<br />

million m³/ a<br />

Bezeichnung:<br />

Bruttoentnahme aus Oberflächengewässern (Süßwasser gesamt)<br />

Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />

Jährliche Wasserentnahme aus Oberflächensüßwasser; entnommenes<br />

und in Oberflächengewässer rückgeführtes Wasser wird<br />

unterstromig gleichfalls als Wasserentnahme erfasst.<br />

Indikatorvarianten:<br />

Bruttoentnahme von Oberflächensüßwasser nach Sektoren (öffentliche Wasserversorgung,<br />

Landwirtschaft, Haushalte, Stromerzeugung, Industrie)<br />

Bruttowasserentnahme aus Oberflächensüßwasser für private Haushalte und je Einwohner<br />

Houshold water consumption<br />

Kriterien<br />

Wiss. Begründung: ja Zielbezug Alpenkonvention: vorhanden<br />

Kontinuität Datenerhebung: ja Datenverfügbarkeit: <strong>II</strong>I<br />

Interpretierbarkeit: ja Räuml. Auflösung: angemessen<br />

Überstaatl. Relevanz: ja Datenvergleichbarkeit: ja<br />

Einstufung: Fallstudie<br />

Thematische Einordnung<br />

Gruppe: Wasserversorgung Oberthema: Wasser<br />

DPSIR: P Kapitel im Alpenzustandsbericht: B10<br />

Zielbezug zur Alpenkonvention: 4.1, Oberziel 4<br />

Kommentar zum Zielbezug:<br />

Dem Thema Wasser und Gewässer ist bislang in der Alpenkonvention noch kein eigenes<br />

Protokoll gewidmet worden. Der sparsame Umgang mit Trink- und Brauchwasser ist als Ziel<br />

in der Konvention nicht verankert. Die Rahmenkonvention enthält in ihrem Art. 2 (2e) nur die<br />

Formulierung der Erhaltung oder Wiederherstellung gesunder Wassersysteme, ein Ziel, das<br />

im weitere Sinne auch auf die genannte Nutzung anwendbar ist, aber dennoch sehr unspezifisch<br />

bleibt.<br />

Im Energieprotokoll ist in Art. 7 (1) mit Blick auf die Wasserkraftnutzung die Sicherstellung<br />

der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer durch die Festlegung von Mindestabflussmengen<br />

angesprochen. Auf eine Wasserentnahme zu Zwecken der Trinkwassernutzung<br />

ist dieses Ziel selbstverständlich nicht anwendbar.<br />

Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />

B10-1 Bruttoentnahme von Süßwasser (Oberflächen- und Grundwasser) gesamt und nach<br />

Sektoren<br />

Entwicklungsprozess und <strong>Indikatoren</strong>recherche<br />

Beurteilung:<br />

Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ist eine wesentliche Größe für die<br />

Beurteilung der quantitativen menschlichen Einwirkungen auf den Wasserhaushalt. Damit<br />

die Ursachen dieser Einwirkungen beurteilt und Maßnahmen ergriffen werden können ist<br />

AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004

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