Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt
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<strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht <strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 79<br />
Interne Nr.:<br />
B7-7<br />
Einheit:<br />
€<br />
Indikatorvarianten:<br />
Bezeichnung:<br />
Ausgaben der Haushalte für Mobilität nach Verkehrsträgern<br />
Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />
Ausgaben der Haushalte für Mobiltät in € gemäß dem Wägungsschema<br />
des Harmonisierten Verbraucherpreisindex von Eurostat<br />
Kriterien<br />
Wiss. Begründung: ja Zielbezug Alpenkonvention: vorhanden<br />
Kontinuität Datenerhebung: ja Datenverfügbarkeit: V<br />
Interpretierbarkeit: ja Räuml. Auflösung: unklar<br />
Überstaatl. Relevanz: ja Datenvergleichbarkeit: unklar<br />
Einstufung: Recherche<br />
Thematische Einordnung<br />
Gruppe: Verkehr Oberthema: Individual- und LKW-Verkehr<br />
DPSIR: D Kapitel im Alpenzustandsbericht: B7<br />
Zielbezug zur Alpenkonvention: 1.26, 1.36, 1.37, 9.26, 9.31a<br />
Kommentar zum Zielbezug:<br />
Die Ausgaben der Haushalte für Mobilität sind in der Alpenkonvention nicht unmittelbar thematisiert.<br />
Jedoch gibt es in den Protokollen Verkehr sowie Raumplanung und nachhaltige<br />
Entwicklung Hinweise auf die Ausgestaltung der Preispolitik im Verkehr. Das Protokoll RA<br />
fordert in seinen Art. 1h und 11a, die Nutzer alpiner Ressourcen zur Zahlung marktgerechter<br />
Preise zu veranlassen. Das Protokoll VE spricht unmittelbar die Notwendigkeit der Entwicklung<br />
und Anwendung eines Berechnungssystems zur Ermittlung der Wegekosten und der<br />
externen Kosten sowie die Internalisierung der externen Kosten im Verkehr an (Art. 3 (1))<br />
und empfiehlt die Einführung schrittweiser verkehrsspezifischer Abgabensysteme, die es<br />
erlauben, auf gerechte Weise die wahren Kosten des Verkehrs zu decken (Art. 14). Dies<br />
würde sich bei konsequenter Umsetzung zwangsläufig in einer Verschiebung der Mobilitätskosten<br />
der Haushalte von einem Verkehrsträger zum anderen niederschlagen.<br />
Andere Ziele im Verkehrsprotokoll wie zur Förderung der Einrichtung und des Ausbaus kundenfreundlicher<br />
und umweltgerechter öffentlicher Verkehrssysteme (Art. 9, 10 (1e)) sowie<br />
zur Harmonisierung der Tarifierung der Verkehrsinfrastrukturen (Art. 10 (1c)) lassen ebenfalls<br />
gewisse Interpretationszusammenhänge mit den Ausgaben für Mobilität (z.B. Reduzierung<br />
der Kosten für den öffentlichen Verkehr) zu.<br />
Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />
B7-3 Netzbelastung durch PKW an den Automatischen Verkehrszählstellen (AVZ) im Alpenraum<br />
B7-4 Beförderte Personen im Bahnverkehr<br />
B7-5 Beförderte Personen im Busverkehr<br />
AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004