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Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt

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<strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht <strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 79<br />

Interne Nr.:<br />

B7-7<br />

Einheit:<br />

€<br />

Indikatorvarianten:<br />

Bezeichnung:<br />

Ausgaben der Haushalte für Mobilität nach Verkehrsträgern<br />

Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />

Ausgaben der Haushalte für Mobiltät in € gemäß dem Wägungsschema<br />

des Harmonisierten Verbraucherpreisindex von Eurostat<br />

Kriterien<br />

Wiss. Begründung: ja Zielbezug Alpenkonvention: vorhanden<br />

Kontinuität Datenerhebung: ja Datenverfügbarkeit: V<br />

Interpretierbarkeit: ja Räuml. Auflösung: unklar<br />

Überstaatl. Relevanz: ja Datenvergleichbarkeit: unklar<br />

Einstufung: Recherche<br />

Thematische Einordnung<br />

Gruppe: Verkehr Oberthema: Individual- und LKW-Verkehr<br />

DPSIR: D Kapitel im Alpenzustandsbericht: B7<br />

Zielbezug zur Alpenkonvention: 1.26, 1.36, 1.37, 9.26, 9.31a<br />

Kommentar zum Zielbezug:<br />

Die Ausgaben der Haushalte für Mobilität sind in der Alpenkonvention nicht unmittelbar thematisiert.<br />

Jedoch gibt es in den Protokollen Verkehr sowie Raumplanung und nachhaltige<br />

Entwicklung Hinweise auf die Ausgestaltung der Preispolitik im Verkehr. Das Protokoll RA<br />

fordert in seinen Art. 1h und 11a, die Nutzer alpiner Ressourcen zur Zahlung marktgerechter<br />

Preise zu veranlassen. Das Protokoll VE spricht unmittelbar die Notwendigkeit der Entwicklung<br />

und Anwendung eines Berechnungssystems zur Ermittlung der Wegekosten und der<br />

externen Kosten sowie die Internalisierung der externen Kosten im Verkehr an (Art. 3 (1))<br />

und empfiehlt die Einführung schrittweiser verkehrsspezifischer Abgabensysteme, die es<br />

erlauben, auf gerechte Weise die wahren Kosten des Verkehrs zu decken (Art. 14). Dies<br />

würde sich bei konsequenter Umsetzung zwangsläufig in einer Verschiebung der Mobilitätskosten<br />

der Haushalte von einem Verkehrsträger zum anderen niederschlagen.<br />

Andere Ziele im Verkehrsprotokoll wie zur Förderung der Einrichtung und des Ausbaus kundenfreundlicher<br />

und umweltgerechter öffentlicher Verkehrssysteme (Art. 9, 10 (1e)) sowie<br />

zur Harmonisierung der Tarifierung der Verkehrsinfrastrukturen (Art. 10 (1c)) lassen ebenfalls<br />

gewisse Interpretationszusammenhänge mit den Ausgaben für Mobilität (z.B. Reduzierung<br />

der Kosten für den öffentlichen Verkehr) zu.<br />

Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />

B7-3 Netzbelastung durch PKW an den Automatischen Verkehrszählstellen (AVZ) im Alpenraum<br />

B7-4 Beförderte Personen im Bahnverkehr<br />

B7-5 Beförderte Personen im Busverkehr<br />

AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004

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