Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt
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<strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht <strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 205<br />
Die EU-Freisetzungsrichtlinie schreibt die Führung von Anbauregistern und die Information<br />
der Öffentlichkeit über Art und Umfang des Anbaus vor, definiert jedoch keine Details zur<br />
räumlichen Ebene der Informationshaltung und <strong>–</strong>freigabe an die Öffentlichkeit. Die Gesetzgebung<br />
in den europäischen Staaten war Anfang/Mitte 2004 noch nicht komplett abgeschlossen,<br />
obwohl eine Umsetzung der EU-Richtlinie bereits zum Oktober 2003 hätte erfolgen<br />
müssen. Damit ist auch noch keine abschließende Aussage dahingehend möglich, wie<br />
die Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit und welche Form der Datenhaltung gesetzlich<br />
im Detail geregelt wird. In jedem Falle wird es aber in allen EU-Staaten zur Führung<br />
von Anbauregistern kommen.<br />
Die Tendenz bei der Formulierung der nationalen Gesetze weist jedoch in die Richtung, dass<br />
bis auf Gemeindeebene Daten zum Anbau/zur Freisetzung freigegeben werden, z.T. wird<br />
sogar an eine Veröffentlichung im Internet gedacht (z.B. in Deutschland). Details zur Führung<br />
der Anbauregister und zur Datenveröffentlichung regeln die nationalen Gesetze, die<br />
jedoch noch nicht in allen Ländern verabschiedet sind. Für die Zukunft ist, nach Verabschiedung<br />
aller nationalen Gesetze in den Alpenstaaten, jedoch aufgrund der Vorgaben der EU-<br />
Richtlinie mit einer insgesamt guten Datenlage zu rechnen.<br />
Indikatorquelle:<br />
Datenquellen:<br />
zuständige Monitoring-Koordinationsstellen der EU-Staaten<br />
Datenauflösung:<br />
voraussichtlich Flurstück- bis Gemeindeebene<br />
Geographische Abdeckung:<br />
unterschiedlich<br />
Zeitlicher Rahmen:<br />
voraussichtlich permanent entsprechend GVO-Anbau<br />
Stärken und Schwächen:<br />
Stärken:<br />
Der Indikator Anbaufläche von GVO ist ein erster Schritt zu einer Einschätzung des Risikos<br />
des GVO-Anbaus in den Alpen für Mensch und Umwelt. Da derzeit noch keine eindeutigen<br />
Einschätzungen zur künftigen Bedeutung des GVO-Anbaus in den Alpen möglich sind,<br />
scheint der recht grobe Überblicksindikator, der noch keine Differenzierung nach einzelnen<br />
transgenen Kulturarten vorsieht, vorerst ausreichend.<br />
Schwächen:<br />
Der Indikator ist nur bedingt interpretationsfähig, da er nichts über die jeweilige Lage der<br />
Flächen und deren Benachbarung aussagt. Außerdem ist mit dem Überblicksindikator noch<br />
nichts über die spezifischen Risiken einzelner transgener Kulturarten ausgesagt. Differenziertere<br />
<strong>Indikatoren</strong> werden jedoch für den Alpenzustandsbericht möglicherweise nur schwer<br />
kommunizierbar sein.<br />
AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004