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Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt

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<strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht <strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 205<br />

Die EU-Freisetzungsrichtlinie schreibt die Führung von Anbauregistern und die Information<br />

der Öffentlichkeit über Art und Umfang des Anbaus vor, definiert jedoch keine Details zur<br />

räumlichen Ebene der Informationshaltung und <strong>–</strong>freigabe an die Öffentlichkeit. Die Gesetzgebung<br />

in den europäischen Staaten war Anfang/Mitte 2004 noch nicht komplett abgeschlossen,<br />

obwohl eine Umsetzung der EU-Richtlinie bereits zum Oktober 2003 hätte erfolgen<br />

müssen. Damit ist auch noch keine abschließende Aussage dahingehend möglich, wie<br />

die Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit und welche Form der Datenhaltung gesetzlich<br />

im Detail geregelt wird. In jedem Falle wird es aber in allen EU-Staaten zur Führung<br />

von Anbauregistern kommen.<br />

Die Tendenz bei der Formulierung der nationalen Gesetze weist jedoch in die Richtung, dass<br />

bis auf Gemeindeebene Daten zum Anbau/zur Freisetzung freigegeben werden, z.T. wird<br />

sogar an eine Veröffentlichung im Internet gedacht (z.B. in Deutschland). Details zur Führung<br />

der Anbauregister und zur Datenveröffentlichung regeln die nationalen Gesetze, die<br />

jedoch noch nicht in allen Ländern verabschiedet sind. Für die Zukunft ist, nach Verabschiedung<br />

aller nationalen Gesetze in den Alpenstaaten, jedoch aufgrund der Vorgaben der EU-<br />

Richtlinie mit einer insgesamt guten Datenlage zu rechnen.<br />

Indikatorquelle:<br />

Datenquellen:<br />

zuständige Monitoring-Koordinationsstellen der EU-Staaten<br />

Datenauflösung:<br />

voraussichtlich Flurstück- bis Gemeindeebene<br />

Geographische Abdeckung:<br />

unterschiedlich<br />

Zeitlicher Rahmen:<br />

voraussichtlich permanent entsprechend GVO-Anbau<br />

Stärken und Schwächen:<br />

Stärken:<br />

Der Indikator Anbaufläche von GVO ist ein erster Schritt zu einer Einschätzung des Risikos<br />

des GVO-Anbaus in den Alpen für Mensch und Umwelt. Da derzeit noch keine eindeutigen<br />

Einschätzungen zur künftigen Bedeutung des GVO-Anbaus in den Alpen möglich sind,<br />

scheint der recht grobe Überblicksindikator, der noch keine Differenzierung nach einzelnen<br />

transgenen Kulturarten vorsieht, vorerst ausreichend.<br />

Schwächen:<br />

Der Indikator ist nur bedingt interpretationsfähig, da er nichts über die jeweilige Lage der<br />

Flächen und deren Benachbarung aussagt. Außerdem ist mit dem Überblicksindikator noch<br />

nichts über die spezifischen Risiken einzelner transgener Kulturarten ausgesagt. Differenziertere<br />

<strong>Indikatoren</strong> werden jedoch für den Alpenzustandsbericht möglicherweise nur schwer<br />

kommunizierbar sein.<br />

AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004

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