Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt
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<strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht <strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 153<br />
Interne Nr.:<br />
C1-15<br />
Einheit:<br />
Anzahl<br />
Bezeichnung:<br />
Spitzenbelastungen mit Ozon<br />
Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />
Anzahl der Tage, an denen der Schwellenwert von 120 µg/m³ als<br />
Achtstundenmittelwert überschritten wird (berechnet aus stündlich<br />
gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten, veranschlagt wird der höchste 8-<br />
Stunden-Mittelwert eines Tages)<br />
Indikatorvarianten:<br />
Anzahl der Tage, an denen der Schwellenwert von 120 µg/m³ als Achtstundenmittelwert<br />
überschritten wird, differenziert nach Messstellen in unterschiedlichen Meereshöhen (m<br />
ü.NN), getrennte Darstellung nach Höhenklassen<br />
Kriterien<br />
Wiss. Begründung: ja Zielbezug Alpenkonvention: ausgeprägt<br />
Kontinuität Datenerhebung: ja Datenverfügbarkeit: I<br />
Interpretierbarkeit: ja Räuml. Auflösung: angemessen<br />
Überstaatl. Relevanz: ja Datenvergleichbarkeit: ja<br />
Einstufung: Core<br />
Thematische Einordnung<br />
Gruppe: Luftqualität Oberthema: Immission<br />
DPSIR: S Kapitel im Alpenzustandsbericht: C1<br />
Zielbezug zur Alpenkonvention: 2.2, 2.3, Oberziel 2<br />
Kommentar zum Zielbezug:<br />
Zur Reduzierung der Immissionen treffen sowohl die Rahmenkonvention (Art. 2 (2c)) als<br />
auch die Protokolle Verkehr (Art. 3 (1)) und Bergwald (Art. 2a) Aussagen. Auf bestimmte<br />
Stoffe wird nicht Bezug genommen. Das Verkehrsprotokoll spricht dabei nicht explizit von der<br />
Immission von Luftschadstoffen, sondern allgemein von Stoffeinträgen. Das Bergwaldprotokoll<br />
spricht unmittelbar von Luftschadstoffen.<br />
Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />
C1-6 Emission von NMVOC aus dem Straßenverkehr<br />
C1-10 NOx-Immission<br />
C1-16 Belastungsdauer mit Ozon<br />
Entwicklungsprozess und <strong>Indikatoren</strong>recherche<br />
Beurteilung:<br />
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zum Schutz der menschlichen Gesundheit einen<br />
Richtwert von 120 µg/m 3 als Achtstundenmittelwert abgeleitet. Dieser Wert wurde als<br />
Zielwert in die neue Ozon-Richtlinie 2002/3/EG übernommen. Die EU-Richtlinie war bis zum<br />
09.09.2003 in nationales Recht umzusetzen. Die Messung von Ozonspitzenbelastungen ist<br />
inzwischen verbreitet, d.h. die Werte werden an verhältnismäßig vielen Messstationen im<br />
Alpenraum gemessen (abgesichert für AT, CH, DE).<br />
AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004