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Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt

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<strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht <strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 153<br />

Interne Nr.:<br />

C1-15<br />

Einheit:<br />

Anzahl<br />

Bezeichnung:<br />

Spitzenbelastungen mit Ozon<br />

Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />

Anzahl der Tage, an denen der Schwellenwert von 120 µg/m³ als<br />

Achtstundenmittelwert überschritten wird (berechnet aus stündlich<br />

gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten, veranschlagt wird der höchste 8-<br />

Stunden-Mittelwert eines Tages)<br />

Indikatorvarianten:<br />

Anzahl der Tage, an denen der Schwellenwert von 120 µg/m³ als Achtstundenmittelwert<br />

überschritten wird, differenziert nach Messstellen in unterschiedlichen Meereshöhen (m<br />

ü.NN), getrennte Darstellung nach Höhenklassen<br />

Kriterien<br />

Wiss. Begründung: ja Zielbezug Alpenkonvention: ausgeprägt<br />

Kontinuität Datenerhebung: ja Datenverfügbarkeit: I<br />

Interpretierbarkeit: ja Räuml. Auflösung: angemessen<br />

Überstaatl. Relevanz: ja Datenvergleichbarkeit: ja<br />

Einstufung: Core<br />

Thematische Einordnung<br />

Gruppe: Luftqualität Oberthema: Immission<br />

DPSIR: S Kapitel im Alpenzustandsbericht: C1<br />

Zielbezug zur Alpenkonvention: 2.2, 2.3, Oberziel 2<br />

Kommentar zum Zielbezug:<br />

Zur Reduzierung der Immissionen treffen sowohl die Rahmenkonvention (Art. 2 (2c)) als<br />

auch die Protokolle Verkehr (Art. 3 (1)) und Bergwald (Art. 2a) Aussagen. Auf bestimmte<br />

Stoffe wird nicht Bezug genommen. Das Verkehrsprotokoll spricht dabei nicht explizit von der<br />

Immission von Luftschadstoffen, sondern allgemein von Stoffeinträgen. Das Bergwaldprotokoll<br />

spricht unmittelbar von Luftschadstoffen.<br />

Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />

C1-6 Emission von NMVOC aus dem Straßenverkehr<br />

C1-10 NOx-Immission<br />

C1-16 Belastungsdauer mit Ozon<br />

Entwicklungsprozess und <strong>Indikatoren</strong>recherche<br />

Beurteilung:<br />

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zum Schutz der menschlichen Gesundheit einen<br />

Richtwert von 120 µg/m 3 als Achtstundenmittelwert abgeleitet. Dieser Wert wurde als<br />

Zielwert in die neue Ozon-Richtlinie 2002/3/EG übernommen. Die EU-Richtlinie war bis zum<br />

09.09.2003 in nationales Recht umzusetzen. Die Messung von Ozonspitzenbelastungen ist<br />

inzwischen verbreitet, d.h. die Werte werden an verhältnismäßig vielen Messstationen im<br />

Alpenraum gemessen (abgesichert für AT, CH, DE).<br />

AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004

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