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Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt

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<strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht <strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 69<br />

Interne Nr.:<br />

B7-2<br />

Einheit:<br />

t/a<br />

Bezeichnung:<br />

Transportierte jährliche Tonnage im alpenquerenden Verkehr<br />

im Begleiteten bzw. Unbegleiteten Kombinierten Verkehr<br />

("Rollende Landstraße" bzw. UKV) an den wichtigsten Übergängen<br />

des Alpenhauptkamms (gesamt, transalpin)<br />

Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />

Transportierte jährliche Tonnage des gesamten und des transalpinen<br />

alpenquerenden Güterverkehrs im Begleiteten bzw. Unbegleiteten<br />

Kombinierten Verkehr ("Rollende Landstraße" bzw. UKV) an den<br />

wichtigsten Übergängen des Alpenhauptkamms. Folgende Übergänge<br />

werden in der CAFT-Umfrage berücksichtigt: Ventimiglia,<br />

Montgenèvre, Mont-Cens, Fréjus, Mont-Blanc (F), Grand<br />

St.Bernard, Simplon, Gotthard, San Bernardino (CH), Reschen,<br />

Brenner, Felbertauern, Tauern, Schoberpass, Semmering, Wechsel,<br />

Tarvisio (A).<br />

Indikatorvarianten:<br />

Veränderung der transportierten jährlichen Tonnage im alpenquerenden Verkehr im Begleiteten<br />

bzw. Unbegleiteten Kombinierten Verkehr ("Rollende Landstraße" bzw. UKV) an den<br />

wichtigsten Übergängen des Alpenhauptkamms (gesamt, transalpin)<br />

Kriterien<br />

Wiss. Begründung: ja Zielbezug Alpenkonvention: ausgeprägt<br />

Kontinuität Datenerhebung: ja Datenverfügbarkeit: <strong>II</strong><br />

Interpretierbarkeit: ja Räuml. Auflösung: angemessen<br />

Überstaatl. Relevanz: ja Datenvergleichbarkeit: ja<br />

Einstufung: Core<br />

Thematische Einordnung<br />

Gruppe: Verkehr Oberthema: Transitverkehr<br />

DPSIR: Kapitel im Alpenzustandsbericht: B7<br />

Zielbezug zur Alpenkonvention: 9.11, 9.23, 9.28, 9.31, Oberziel 9<br />

Kommentar zum Zielbezug:<br />

Die Alpenkonvention enthält in ihrem Verkehrsprotokoll explizit formulierte Ziele zur Verlagerung<br />

des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene (Art. 1 (1a), 7 (1c), 10 (1c) sowie<br />

Rahmenkonvention, Art. 2 (2j)). In Art. 7 (1a) und 10 (1d) wird die Förderung intermodaler<br />

Transportsysteme unmittelbar benannt.<br />

Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />

B7-1 Transportierte jährliche Tonnage im alpenquerenden Güterverkehr getrennt nach<br />

Schiene und Straße an den wichtigsten Übergängen des Alpenhauptkamms (gesamt, transalpin)<br />

AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004

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