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Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt

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<strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 204 <strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht<br />

Interne Nr.<br />

C10-2<br />

Einheit:<br />

ha<br />

Bezeichnung:<br />

Anbaufläche von GVO<br />

Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />

noch nicht möglich<br />

Indikatorvarianten:<br />

Veränderung der Anbaufläche von GVO als jährliche Zu- bzw. Abnahme in ha oder %<br />

Anbaufläche je transgener Kulturart<br />

Kriterien<br />

Wiss. Begründung nein Zielbezug Alpenkonvention ausgeprägt<br />

Kontinuität Datenerhebung ja Datenverfügbarkeit IV<br />

Interpretierbarkeit ja Räuml. Auflösung angemessen<br />

Überstaatl. Relevanz ja Datenvergleichbarkeit nein<br />

Einstufung Qualitativ<br />

Thematische Einordnung<br />

Gruppe: Biotische Ressourcen Oberthema: Gentechnisch veränderte Organismen<br />

DPSIR: P Kapitel im Alpenzustandsbericht: C10<br />

Zielbezug zur Alpenkonvention: 5.23<br />

Kommentar zum Zielbezug:<br />

Das Protokoll NL beschränkt die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen auf Fälle<br />

ohne Risiken für Mensch und Umwelt (NL, Art. 18). Diese Zielsetzung ist breit auslegbar und<br />

deckt sich damit mit den europäischen (Richtlinie 2001/180/EG) und bereits existierenden<br />

nationalen Regelungen zur absichtlichen Freisetzung von GVO in die Umwelt.<br />

Die in einzelnen Ländern (wie z.B. in Deutschland) geltende strenge terminologische Trennung<br />

zwischen Freisetzung (der Begriff bezieht sich im Wesentlichen auf Freilandversuche<br />

mit gentechnisch veränderten Organismen, die noch nicht für den kommerziellen Anbau zugelassen<br />

sind) und Inverkehrbringung (Anbau nach erfolgter Markzulassung) sieht die EU-<br />

Freisetzungsrichtlinie nicht vor. Dementsprechend wird auch in der Alpenkonvention zwischen<br />

diesen Begriffen nicht unterschieden. Die Zielformulierung zielt jedoch - wie die EU-<br />

Richtlinie - auf beide Genehmigungstatbestände.<br />

Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />

C10-1 Anzahl genehmigter Freisetzungsvorhaben für GVO<br />

Entwicklungsprozess und <strong>Indikatoren</strong>recherche<br />

Beurteilung:<br />

Auch wenn in den Alpen derzeit und ggf. auch in naher Zukunft mit einer Freisetzung von<br />

GVO in größerem Umfang nicht zu rechnen ist, erscheint die Anbaufläche von GVO für die<br />

Zukunft als ein möglicher Indikator zur groben Charakterisierung der potenziellen Risiken<br />

des GVO-Anbaus. Dies gilt für die Alpenstaaten insbesondere im Kontext der Koexistenz<br />

verschiedener landwirtschaftlicher Systeme. Denn bei der dort verbreiteten sehr kleinräumigen<br />

Anbaustrukturen ist vorauszusehen, dass bei GVO-Anbau entsprechend notwendige<br />

Maßnahmen zur Koexistenz vergleichsweise schwierig zu koordinieren sein werden.<br />

AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004

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