Anhang II – Indikatoren-Factsheets - Umweltbundesamt
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<strong>Anhang</strong> <strong>II</strong> - 204 <strong>Indikatoren</strong>system und Konzept für einen Alpenzustandsbericht<br />
Interne Nr.<br />
C10-2<br />
Einheit:<br />
ha<br />
Bezeichnung:<br />
Anbaufläche von GVO<br />
Berechnungsvorschrift / Diskussionsvorschlag:<br />
noch nicht möglich<br />
Indikatorvarianten:<br />
Veränderung der Anbaufläche von GVO als jährliche Zu- bzw. Abnahme in ha oder %<br />
Anbaufläche je transgener Kulturart<br />
Kriterien<br />
Wiss. Begründung nein Zielbezug Alpenkonvention ausgeprägt<br />
Kontinuität Datenerhebung ja Datenverfügbarkeit IV<br />
Interpretierbarkeit ja Räuml. Auflösung angemessen<br />
Überstaatl. Relevanz ja Datenvergleichbarkeit nein<br />
Einstufung Qualitativ<br />
Thematische Einordnung<br />
Gruppe: Biotische Ressourcen Oberthema: Gentechnisch veränderte Organismen<br />
DPSIR: P Kapitel im Alpenzustandsbericht: C10<br />
Zielbezug zur Alpenkonvention: 5.23<br />
Kommentar zum Zielbezug:<br />
Das Protokoll NL beschränkt die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen auf Fälle<br />
ohne Risiken für Mensch und Umwelt (NL, Art. 18). Diese Zielsetzung ist breit auslegbar und<br />
deckt sich damit mit den europäischen (Richtlinie 2001/180/EG) und bereits existierenden<br />
nationalen Regelungen zur absichtlichen Freisetzung von GVO in die Umwelt.<br />
Die in einzelnen Ländern (wie z.B. in Deutschland) geltende strenge terminologische Trennung<br />
zwischen Freisetzung (der Begriff bezieht sich im Wesentlichen auf Freilandversuche<br />
mit gentechnisch veränderten Organismen, die noch nicht für den kommerziellen Anbau zugelassen<br />
sind) und Inverkehrbringung (Anbau nach erfolgter Markzulassung) sieht die EU-<br />
Freisetzungsrichtlinie nicht vor. Dementsprechend wird auch in der Alpenkonvention zwischen<br />
diesen Begriffen nicht unterschieden. Die Zielformulierung zielt jedoch - wie die EU-<br />
Richtlinie - auf beide Genehmigungstatbestände.<br />
Querbezug zu anderen <strong>Indikatoren</strong> des vorgeschlagenen Systems:<br />
C10-1 Anzahl genehmigter Freisetzungsvorhaben für GVO<br />
Entwicklungsprozess und <strong>Indikatoren</strong>recherche<br />
Beurteilung:<br />
Auch wenn in den Alpen derzeit und ggf. auch in naher Zukunft mit einer Freisetzung von<br />
GVO in größerem Umfang nicht zu rechnen ist, erscheint die Anbaufläche von GVO für die<br />
Zukunft als ein möglicher Indikator zur groben Charakterisierung der potenziellen Risiken<br />
des GVO-Anbaus. Dies gilt für die Alpenstaaten insbesondere im Kontext der Koexistenz<br />
verschiedener landwirtschaftlicher Systeme. Denn bei der dort verbreiteten sehr kleinräumigen<br />
Anbaustrukturen ist vorauszusehen, dass bei GVO-Anbau entsprechend notwendige<br />
Maßnahmen zur Koexistenz vergleichsweise schwierig zu koordinieren sein werden.<br />
AG „Umweltziele und <strong>Indikatoren</strong>“ der Alpenkonvention 31.08.2004