VRS-INFO
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Preise 01.01.2012 Abnahmequote<br />
Standortkategorie 35 bis 44% 45 bis 55% ab 55%<br />
1 (gilt in Köln/ Bonn) 52,20 € 50,90 € 49,90 €<br />
2 (gilt in anderen Städten/ Gemeinden<br />
im <strong>VRS</strong>-<br />
Verbundraum) 49,60 € 48,30 € 47,30 €<br />
Stand: 01.07.2012 Anlage 14 – GroßkundenTicket<br />
Anlage 14<br />
7.2 Entscheidend ist zunächst die Einordnung in die Kategorie „Abnahmequote“. Sie<br />
richtet sich nach der Summe der insgesamt abgenommenen GroßkundenTickets<br />
im Verhältnis zur relevanten Mitarbeiterzahl gem. Punkt 2.4.<br />
7.3 Als nächstes erfolgt die Einordnung in die Kategorie „Standort“. Der Preis der<br />
Standortkategorie 1 gilt für Mitarbeiter, die in Köln oder Bonn arbeiten und der<br />
Preis der Standortkategorie 2 für Mitarbeiter, die in einer der restlichen Städte<br />
und Gemeinden im <strong>VRS</strong>-Verbundraum arbeiten. Dieses Prinzip gilt ebenso für die<br />
Mitarbeiter der Unternehmen/ Organisationen eines Zusammenschlusses gem.<br />
Punkt 2.2.<br />
7.4 Die Einordnung in den jeweils relevanten Preis nach Punkt 7.2 und 7.3 erfolgt zu<br />
Beginn des Vertragsjahres und gilt für die Dauer des Vertragsjahres (12 Monate).<br />
8 Anerkennung im grenzüberschreitenden Verkehr<br />
8.1 Grenzüberschreitender Verkehr zwischen <strong>VRS</strong> und VRR<br />
Gegen Zuzahlung eines bestimmten Betrages kann der Geltungsbereich des<br />
GroßkundenTickets für Mitarbeiter, die ihre Fahrt in den VRR-Tarifgebieten Düsseldorf<br />
Mitte, Düsseldorf Süd, Mönchengladbach, Korschenbroich, Neuss/Kaarst,<br />
Erkrath/ Haan/ Hilden, Wuppertal West, Wuppertal Ost, Schwelm/ Ennepetal/<br />
Gevelsberg/ Breckerfeld oder Jüchen antreten, erweitert werden (Zusatzberechtigung<br />
VRR). Das so erweiterte GroßkundenTicket gilt auch im sog. Großen<br />
Grenzverkehr <strong>VRS</strong>/VRR (vgl. Anhang 19a) auf dem definierten verkehrsüblichen<br />
Weg zwischen dem Tarifgebiet im Großen Grenzverkehr in dem der Wohnort des<br />
Kunden liegt bzw. in das der Kunde von außerhalb des Großen Grenzverkehrs<br />
einpendelt und dem <strong>VRS</strong>-Netz. Das GroßkundenTicket mit Zusatzberechtigung<br />
berechtigt zur Nutzung der Busse und Bahnen aller in der Fahrrelation (verkehrsüblicher<br />
Weg) enthaltenen Tarifgebiete gem. Fahrplan. Für den erweiterten Geltungsbereich<br />
gelten die Tarifbestimmungen analog des VRR-FirmenTickets sinngemäß<br />
(siehe www.vrr.de).<br />
8.2 Grenzüberschreitender Verkehr zwischen <strong>VRS</strong> und dem Kreis Ahrweiler<br />
Gegen Zuzahlung eines bestimmten Betrages kann der Geltungsbereich des<br />
GroßkundenTickets für Mitarbeiter mit Wohnort im Kreis Ahrweiler erweitert<br />
werden (Zusatzberechtigung Ahr). Das so erweiterte GroßkundenTicket gilt auch<br />
für grenzüberschreitende Verkehre zwischen dem <strong>VRS</strong> und dem Kreis Ahrweiler<br />
sowie im Kreis Ahrweiler. Für den erweiterten Geltungsbereich <strong>VRS</strong>/Ahr (vgl. Anlage<br />
3: In den vollständig durchgefärbten sowie in den gestreift dargestellten<br />
Städten und Gemeinden gilt das GroßkundenTicket mit Zusatzberechtigung<br />
<strong>VRS</strong>/Ahr in allen Bussen, U-, Straßen- und Stadtbahnen und im Schienenperso-<br />
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