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Preise 01.01.2012 Abnahmequote<br />

Standortkategorie 35 bis 44% 45 bis 55% ab 55%<br />

1 (gilt in Köln/ Bonn) 52,20 € 50,90 € 49,90 €<br />

2 (gilt in anderen Städten/ Gemeinden<br />

im <strong>VRS</strong>-<br />

Verbundraum) 49,60 € 48,30 € 47,30 €<br />

Stand: 01.07.2012 Anlage 14 – GroßkundenTicket<br />

Anlage 14<br />

7.2 Entscheidend ist zunächst die Einordnung in die Kategorie „Abnahmequote“. Sie<br />

richtet sich nach der Summe der insgesamt abgenommenen GroßkundenTickets<br />

im Verhältnis zur relevanten Mitarbeiterzahl gem. Punkt 2.4.<br />

7.3 Als nächstes erfolgt die Einordnung in die Kategorie „Standort“. Der Preis der<br />

Standortkategorie 1 gilt für Mitarbeiter, die in Köln oder Bonn arbeiten und der<br />

Preis der Standortkategorie 2 für Mitarbeiter, die in einer der restlichen Städte<br />

und Gemeinden im <strong>VRS</strong>-Verbundraum arbeiten. Dieses Prinzip gilt ebenso für die<br />

Mitarbeiter der Unternehmen/ Organisationen eines Zusammenschlusses gem.<br />

Punkt 2.2.<br />

7.4 Die Einordnung in den jeweils relevanten Preis nach Punkt 7.2 und 7.3 erfolgt zu<br />

Beginn des Vertragsjahres und gilt für die Dauer des Vertragsjahres (12 Monate).<br />

8 Anerkennung im grenzüberschreitenden Verkehr<br />

8.1 Grenzüberschreitender Verkehr zwischen <strong>VRS</strong> und VRR<br />

Gegen Zuzahlung eines bestimmten Betrages kann der Geltungsbereich des<br />

GroßkundenTickets für Mitarbeiter, die ihre Fahrt in den VRR-Tarifgebieten Düsseldorf<br />

Mitte, Düsseldorf Süd, Mönchengladbach, Korschenbroich, Neuss/Kaarst,<br />

Erkrath/ Haan/ Hilden, Wuppertal West, Wuppertal Ost, Schwelm/ Ennepetal/<br />

Gevelsberg/ Breckerfeld oder Jüchen antreten, erweitert werden (Zusatzberechtigung<br />

VRR). Das so erweiterte GroßkundenTicket gilt auch im sog. Großen<br />

Grenzverkehr <strong>VRS</strong>/VRR (vgl. Anhang 19a) auf dem definierten verkehrsüblichen<br />

Weg zwischen dem Tarifgebiet im Großen Grenzverkehr in dem der Wohnort des<br />

Kunden liegt bzw. in das der Kunde von außerhalb des Großen Grenzverkehrs<br />

einpendelt und dem <strong>VRS</strong>-Netz. Das GroßkundenTicket mit Zusatzberechtigung<br />

berechtigt zur Nutzung der Busse und Bahnen aller in der Fahrrelation (verkehrsüblicher<br />

Weg) enthaltenen Tarifgebiete gem. Fahrplan. Für den erweiterten Geltungsbereich<br />

gelten die Tarifbestimmungen analog des VRR-FirmenTickets sinngemäß<br />

(siehe www.vrr.de).<br />

8.2 Grenzüberschreitender Verkehr zwischen <strong>VRS</strong> und dem Kreis Ahrweiler<br />

Gegen Zuzahlung eines bestimmten Betrages kann der Geltungsbereich des<br />

GroßkundenTickets für Mitarbeiter mit Wohnort im Kreis Ahrweiler erweitert<br />

werden (Zusatzberechtigung Ahr). Das so erweiterte GroßkundenTicket gilt auch<br />

für grenzüberschreitende Verkehre zwischen dem <strong>VRS</strong> und dem Kreis Ahrweiler<br />

sowie im Kreis Ahrweiler. Für den erweiterten Geltungsbereich <strong>VRS</strong>/Ahr (vgl. Anlage<br />

3: In den vollständig durchgefärbten sowie in den gestreift dargestellten<br />

Städten und Gemeinden gilt das GroßkundenTicket mit Zusatzberechtigung<br />

<strong>VRS</strong>/Ahr in allen Bussen, U-, Straßen- und Stadtbahnen und im Schienenperso-<br />

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