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Anlage 21 Tarifbestimmungen für den Übergangsbereich<br />

zwischen der Verkehrsgemeinschaft<br />

Westfalen Süd (VGWS) und dem <strong>VRS</strong><br />

1. Geltungsbereich<br />

150<br />

Anlage 21<br />

Diese tariflichen Regelungen gelten für Fahrten auf der <strong>VRS</strong>-Linie 301 im Tarifraum<br />

der VGWS und zwar zwischen allen Haltestellen auf dem außerhalb der<br />

kommunalen Grenzen des <strong>VRS</strong>-Raumes gelegenen Linienabschnitte (Wegeringhausen<br />

bis Olpe).<br />

2. Tarifliche Regelung für den Übergangstarif<br />

2.1 Allgemeines<br />

Die in diesem Abschnitt beschriebenen Regelungen gelten für den Übergangsverkehr<br />

zwischen <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten und den Haltestellen der <strong>VRS</strong>-Buslinie 301 im<br />

VGWS-Gebiet.<br />

2.2 Ausgabe von Fahrausweisen<br />

Fahrausweise des <strong>VRS</strong>-Tarifs werden für Fahrten innerhalb des Linienabschnittes<br />

Wegeringhausen bis Olpe nicht ausgegeben; in den Fahrzeugen der <strong>VRS</strong>-Linie 301<br />

sind für diesen Linienabschnitt nur Einzel- und MehrfahrtenTickets des VGWS-<br />

Tarifs erhältlich.<br />

Für Fahrten, die aus dem übrigen <strong>VRS</strong>-Tarifraum in das Tarifgebiet Drolshagen<br />

und Olpe bzw. aus diesen Tarifgebieten in den übrigen <strong>VRS</strong>-Tarifraum erfolgen,<br />

werden Fahrausweise nach dem <strong>VRS</strong>-Tarif ausgegeben (siehe <strong>VRS</strong>-<br />

Gemeinschaftstarif Anlage 5).<br />

2.3 Anerkennung von Fahrausweisen der VGWS<br />

Fahrausweise der VGWS werden im Rahmen ihrer Gültigkeit auf der <strong>VRS</strong>-Linie<br />

301 zwischen Wegeringhausen und Olpe anerkannt.<br />

3. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen<br />

Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des <strong>VRS</strong>. Soweit<br />

Fahrausweise nach dem VGWS-Tarif ausgegeben bzw. anerkannt werden, gelten<br />

die Tarifbestimmungen der VGWS.<br />

4. Fahrgelderstattung<br />

Für Fahrgelderstattung ist das Verkehrsunternehmen zuständig, bei dem die<br />

Fahrausweise gelöst wurden.<br />

Anlage 21 – <strong>VRS</strong>/VGWS Stand: 01.01.2012

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