VRS-INFO
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Stand: 01.09.2012 Anlage 8 – Abobedingungen<br />
Anlage 8<br />
(3) Kosten, die wegen nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder nicht angenommener<br />
Lastschrift(en) entstehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung<br />
gestellt. Der Abonnementvertragspartner weist sein Kreditinstitut, welches<br />
im Rahmen der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug benannt wird, unwiderruflich<br />
an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift<br />
dem Vertragsverkehrsunternehmen oder einem von ihm beauftragten<br />
Dritten auf dessen Anforderung hin seinen Namen und seine Anschrift vollständig<br />
mitzuteilen, damit das Vertragsverkehrsunternehmen seinen Anspruch gegen<br />
den Abonnementvertragspartner geltend machen kann.<br />
(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das elektronische Ticket ungültig und<br />
vom Vertragsverkehrsunternehmen gesperrt. Die Trägerkarte ist bis zum 10. Tag<br />
nach Ablauf des letztgenutzten Abonnementmonats dem Vertragsverkehrsunternehmen<br />
vor Ort oder auf dem Postweg per Einschreiben vorzulegen. Eventuelle<br />
Verluste auf postalischem Weg hat der Abonnementvertragspartner zu verantworten<br />
und die entsprechenden Kosten pro Ticket in Höhe von 10,00 € zu tragen.<br />
Wird die Trägerkarte nicht entsprechend der oben genannten Fristen beim<br />
Vertragsverkehrsunternehmen eingereicht, fällt ein Betrag von 10,00 € an. Der<br />
Betrag in Höhe von 10,00 € wird ebenfalls erhoben, wenn sich die Trägerkarte in<br />
keinem für das Vertragsverkehrsunternehmen wieder verwertbaren Zustand<br />
(siehe Erläuterung unter Punkt 5 (5)) befindet.<br />
(5) Soll das Fahrgeld von einem anderen Konto abgebucht werden, ist dem Vertragsverkehrsunternehmen<br />
bis zum 10. des Vormonats eine neue Einzugsermächtigung<br />
(Vordruck) einzureichen.<br />
9 Wohnungswechsel<br />
Der Abonnementvertragspartner ist verpflichtet, dem Vertragsverkehrsunternehmen<br />
einen Wohnungswechsel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Durch eine<br />
unterbliebene Anzeige eines Wohnungswechsels entstandene Kosten gehen zu<br />
Lasten des Abonnementvertragspartners.<br />
10 Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />
(1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt die personenbezogenen Adressdaten,<br />
die zur Geschäftsabwicklung erhoben und verarbeitet werden, auch zur Information<br />
über das <strong>VRS</strong>-Angebot und/oder Markt- und Meinungsforschungszwecken,<br />
sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinausgehende<br />
Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und Emailadresse werden<br />
nur genutzt, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht vertragsbezogene<br />
Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung<br />
des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Abonnement-Vertragspartner kann die<br />
Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit<br />
durch Mitteilung an das Vertragsverkehrsunternehmen widerrufen. Ebenso kann<br />
durch Mitteilung an das zuständige Vertragsverkehrsunternehmen die Übermittlung<br />
und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen<br />
werden.<br />
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