13.04.2013 Aufrufe

VRS-INFO

VRS-INFO

VRS-INFO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stand: 01.09.2012 Anlage 8 – Abobedingungen<br />

Anlage 8<br />

(3) Kosten, die wegen nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder nicht angenommener<br />

Lastschrift(en) entstehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung<br />

gestellt. Der Abonnementvertragspartner weist sein Kreditinstitut, welches<br />

im Rahmen der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug benannt wird, unwiderruflich<br />

an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift<br />

dem Vertragsverkehrsunternehmen oder einem von ihm beauftragten<br />

Dritten auf dessen Anforderung hin seinen Namen und seine Anschrift vollständig<br />

mitzuteilen, damit das Vertragsverkehrsunternehmen seinen Anspruch gegen<br />

den Abonnementvertragspartner geltend machen kann.<br />

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das elektronische Ticket ungültig und<br />

vom Vertragsverkehrsunternehmen gesperrt. Die Trägerkarte ist bis zum 10. Tag<br />

nach Ablauf des letztgenutzten Abonnementmonats dem Vertragsverkehrsunternehmen<br />

vor Ort oder auf dem Postweg per Einschreiben vorzulegen. Eventuelle<br />

Verluste auf postalischem Weg hat der Abonnementvertragspartner zu verantworten<br />

und die entsprechenden Kosten pro Ticket in Höhe von 10,00 € zu tragen.<br />

Wird die Trägerkarte nicht entsprechend der oben genannten Fristen beim<br />

Vertragsverkehrsunternehmen eingereicht, fällt ein Betrag von 10,00 € an. Der<br />

Betrag in Höhe von 10,00 € wird ebenfalls erhoben, wenn sich die Trägerkarte in<br />

keinem für das Vertragsverkehrsunternehmen wieder verwertbaren Zustand<br />

(siehe Erläuterung unter Punkt 5 (5)) befindet.<br />

(5) Soll das Fahrgeld von einem anderen Konto abgebucht werden, ist dem Vertragsverkehrsunternehmen<br />

bis zum 10. des Vormonats eine neue Einzugsermächtigung<br />

(Vordruck) einzureichen.<br />

9 Wohnungswechsel<br />

Der Abonnementvertragspartner ist verpflichtet, dem Vertragsverkehrsunternehmen<br />

einen Wohnungswechsel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Durch eine<br />

unterbliebene Anzeige eines Wohnungswechsels entstandene Kosten gehen zu<br />

Lasten des Abonnementvertragspartners.<br />

10 Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

(1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt die personenbezogenen Adressdaten,<br />

die zur Geschäftsabwicklung erhoben und verarbeitet werden, auch zur Information<br />

über das <strong>VRS</strong>-Angebot und/oder Markt- und Meinungsforschungszwecken,<br />

sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinausgehende<br />

Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und Emailadresse werden<br />

nur genutzt, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht vertragsbezogene<br />

Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Abonnement-Vertragspartner kann die<br />

Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit<br />

durch Mitteilung an das Vertragsverkehrsunternehmen widerrufen. Ebenso kann<br />

durch Mitteilung an das zuständige Vertragsverkehrsunternehmen die Übermittlung<br />

und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen<br />

werden.<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!