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Anlage 3 Erweitertes <strong>VRS</strong>-Netz<br />
44<br />
Anlage 3<br />
In den vollständig durchgefärbten Städten und Gemeinden gilt der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif<br />
in allen Bussen, U-, Straßen- und Stadtbahnen und im Schienenpersonennahverkehr mit S-<br />
Bahnen und Zügen des Nahverkehrs (z.B. RegionalBahn, RegionalExpress, Mittelrheinbahn).<br />
Dies gilt ebenso für die gestreift dargestellten Städte und Gemeinden des Kreises Ahrweiler,<br />
dort gelten jedoch für Job-, GroßkundenTickets, Semester- und SchülerTickets besondere<br />
Bestimmungen.<br />
In den hell kariert dargestellten Städten und Gemeinden gilt der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif<br />
nur auf bestimmten Linien/Linienabschnitten (Anlage 6.1 und 6.2).<br />
Anlage 3 – Karte Erweitertes <strong>VRS</strong>-Netz Stand: 01.01.2012