13.04.2013 Aufrufe

VRS-INFO

VRS-INFO

VRS-INFO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stand: 01.08.2012 Anlage 16 – Schönes-Wochenende-Ticket<br />

Anlage 16<br />

Anlage 16 Tarifbestimmungen Schönes-Wochenende-<br />

Ticket (SWT) für NRW<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen<br />

Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrausweisen<br />

und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von OnlineTickets (OT),<br />

soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.<br />

2. Berechtigte, Teilnehmerzahl<br />

2.1 Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von<br />

bis zu fünf Personen oder<br />

einer Person gemäß 10.1 mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln<br />

bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkindern“) und einer weiteren<br />

Person<br />

2.2 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung<br />

der Teilnehmerzahl gem. 2.1 werden sie nicht berücksichtigt.<br />

3. Geltungsbereich<br />

3.1 Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse<br />

C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns.<br />

3.2 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und<br />

Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

durchgeführt werden, gilt das Schönes-Wochenende-Ticket nur dann,<br />

wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/<br />

Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der regionalen Omnibusgesellschaften<br />

der DB oder anderer Gesellschaften.<br />

4. Geltungszeitraum<br />

4.1 Das Angebot gilt ab 11. Dezember 2011.<br />

4.2 Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3<br />

Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.<br />

5. Geltungsdauer<br />

5.1 Ein Schönes-Wochenende-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen<br />

Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar Samstag und Sonntag ab 0.00<br />

Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />

129

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!