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Anlage 20<br />

Anlage 20 Tarifbestimmungen für den Übergangsbereich<br />

zwischen dem Aachener Verkehrsverbund<br />

(AVV) und dem <strong>VRS</strong><br />

Für Verbundraum grenzüberschreitende Fahrten zwischen <strong>VRS</strong> und AVV gilt grundsätzlich<br />

der NRW-Tarif gem. Anlage 18 des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />

Davon abweichend gelten in den nachfolgend dargestellten Bereichen bei grenzüberschreitenden<br />

Fahrten zwischen <strong>VRS</strong> und AVV die Fahrausweise des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs bzw.<br />

des AVV-Verbundtarifs als Kragentarif.<br />

Der Geltungsbereich des Kragentarifs umfasst:<br />

138<br />

I. die <strong>VRS</strong>-Tarifgebiete Bedburg, Elsdorf, Euskirchen, Schleiden und Zülpich;<br />

II. die AVV-Stammgebiete Titz, Düren, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß.<br />

Für das AVV-School&Fun-Ticket sowie das <strong>VRS</strong>-SchülerTicket gelten ab 01.11.2012 erweiterte<br />

Geltungsbereiche:<br />

• Das AVV-School&Fun-Ticket gilt dann zusätzlich zu den unter I. genannten<br />

<strong>VRS</strong>-Tarifgebieten auch in den <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten Kerpen, Erftstadt, Mechernich,<br />

Hellenthal und Kall;<br />

• Das <strong>VRS</strong>-SchülerTicket gilt dann zusätzlich zu den unter II. genannten AVV-<br />

Stammgebieten auch in den AVV-Stammgebieten Niederzier, Nideggen,<br />

Heimbach, Simmerath und Monschau (Anlage 2a <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif)<br />

1. Binnenverkehre im Bereich des Kragentarifs<br />

Für Fahrten innerhalb des tariflichen Geltungsbereichs<br />

gem. I. gelten grundsätzlich der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif sowie die <strong>VRS</strong>-<br />

Tarifbestimmungen und –Beförderungsbe-dingungen;<br />

gem. II. gelten grundsätzlich der AVV-Verbundtarif sowie die AVV-<br />

Tarifbestimmungen und -Beförderungsbe-dingungen.<br />

2. Übergangsverkehre zwischen dem erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz und den AVV-<br />

Stammgebieten gem. Anhang 20 a (Anwendung des <strong>VRS</strong>-Tarifs)<br />

2.1 Geltungsbereich<br />

Für verbundübergreifende Fahrten zwischen dem erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz und den<br />

nachfolgend aufgeführten AVV-Stammgebieten wird fahrwegabhängig gem. der<br />

<strong>VRS</strong>-Preisstufenmatrix (siehe Anlage 7) der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif angewendet.<br />

von/nach Titz (bei Fahrt über Elsdorf)<br />

von/nach Düren (unter Benutzung der Züge auf der Kursbuchstrecke<br />

480 bzw. bei Fahrt über Merzenich oder Kerpen-Buir)<br />

von/nach Merzenich (unter Benutzung der Züge auf der Kursbuchstrecke<br />

480 bzw. bei Fahrt über Kerpen-Buir)<br />

Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV Stand: 01.11.2012

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