VRS-INFO
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Stand: 01.11.2012 Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV<br />
Anlage 20<br />
<strong>VRS</strong>-Gebiet anerkannt. Die AVV-Zeitkarten (ausgenommen Schülerjahreskarten)<br />
gelten in den genannten <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten flächendeckend (inkl. <strong>VRS</strong>-Buslinien<br />
und Nahverkehrszügen). AVV-Zeitkarten (ausgenommen Schülerjahreskarten) der<br />
Preisstufe 3 sind ausschließlich im Start- und Ziel-Tarif- bzw. –Stammgebiet flächendeckend<br />
gültig. Die Schülerjahreskarten gem. AVV-Verbundtarif gelten in<br />
den genannten <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten nur für Fahrten auf dem direkten Schulweg.<br />
Dass AVV-SchoolFun-Ticket gilt darüber hinaus in den <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten Bedburg,<br />
Elsdorf, Kerpen, Erftstadt, Euskirchen, Schleiden, Zülpich, Mechernich, Hellenthal<br />
und Kall.<br />
Mit Wirkung zum 01.02.2013 werden AVV-Schülerjahreskarten im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr nicht mehr anerkannt. Ausnahme: Freifahrberechtigte<br />
Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im AVV außerhalb des neuen erweiterten<br />
Geltungsbereich, die heute mit einer AVV-Schülerjahreskarte zu der im <strong>VRS</strong> gelegenen<br />
Schule fahren, erhalten weiterhin eine AVV-Schülerjahreskarte.<br />
3.2 Tarifsystem<br />
Für die Preisbildung sind der AVV- und <strong>VRS</strong>-Tarifraum in Stammgebiete unterteilt.<br />
Ein Stammgebiet entspricht einer Stadt/Gemeinde. Die Stammgebiete sind jeweils<br />
zusätzlich in Kurzstreckenzonen unterteilt.<br />
3.3 Anwendung der Preisstufe 1<br />
Für Fahrten mit Einzel-Tickets bzw. 4Fahrten-Tickets in zwei benachbarten Kurzstreckenzonen<br />
unterschiedlicher Stammgebiete gilt die Preisstufe 1.<br />
3.4 Preisstufen<br />
Die weitere Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />
Preisstufe 2a gilt für die Fahrten in eine Nachbarstadt/-gemeinde;<br />
Preisstufe 3 gilt im Regionalverkehr;<br />
Die Preisstufe 4 gilt im AVV-Gesamtnetz sowie in den <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten gem. 3.1.<br />
3.5 Fahrausweise / Fahrpreise<br />
Es werden Fahrausweise gemäß der Fahrpreistafel des AVV-Verbundtarifs (siehe<br />
Anhang 20 c) ausgegeben.<br />
3.6 Anschlusstarifierung<br />
Will der Fahrgast über den Geltungsbereich seines AVV-Fahrausweises hinaus<br />
fahren, so hat er hierfür zusätzlich ein Ticket zu lösen (Anschlussfahrausweis).<br />
Regelungen zur Weiterfahrt in den <strong>VRS</strong>-Tarifraum<br />
Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums berechtigen,<br />
sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des AVV-<br />
Tickets zu lösen.<br />
Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen <strong>VRS</strong>-Verkehrsmittel im<br />
Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt<br />
innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />
Tarifs (auch Hin- und RückfahrtTicket)<br />
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