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Anlage 20<br />

Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen AVV-Verkehrsmittel im<br />

Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt<br />

innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />

Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket)<br />

innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des AVV-<br />

Tarifs<br />

zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des AVV-Tarifs zu lösen.<br />

Regelungen zur Weiterfahrt in das erweiterte <strong>VRS</strong>-Netz<br />

Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des erweiterten <strong>VRS</strong>-<br />

Netzes berechtigen, sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs<br />

des AVV-Tickets zu lösen.<br />

Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen <strong>VRS</strong> Verkehrsmittel im<br />

Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets erfolgt<br />

innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />

Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket)<br />

innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-<br />

Tarifs (Einzel- oder 4erTickets)<br />

zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-<br />

Gemeinschaftstarifs zu lösen. Es gelten die entsprechenden Regelungen zur Anschlusstarifierung<br />

gem. <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif.<br />

2.7 Sonstiges<br />

Ein ausgewähltes <strong>VRS</strong>-Ticketsortiment ist bei den im Geltungsbereich des Kragentarifs<br />

verkehrenden AVV-Verkehrsunternehmen erhältlich. Es gelten die Beförderungsbedingungen<br />

und Tarifbestimmungen des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />

3. Übergangsverkehre zwischen den AVV-Stammgebieten gem. Anhang 20a und den<br />

übrigen Tarifgebieten des erweiterten <strong>VRS</strong>-Netzes gem. I. (Anwendung des AVV-<br />

Tarifes)<br />

3.1 Geltungsbereich<br />

Für verbundübergreifende Fahrten zwischen dem AVV-Tarifraum und den nachfolgend<br />

aufgeführten <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten wird fahrwegabhängig gem. der AVV-<br />

Preisstufenmatrix (siehe Anhang 20b) der Verbundtarif des AVV angewendet.<br />

von/nach Bedburg (bei Fahrt über Titz/Elsdorf)<br />

von/nach Elsdorf (bei Fahrt über Titz)<br />

von/nach Euskirchen (bei Fahrt über Nideggen/Vettweiß und Zülpich)<br />

von/nach Schleiden (bei Fahrt über Heimbach, Simmerath)<br />

von/nach Zülpich (bei Fahrt über Nideggen/Vettweiß)<br />

Im grenzüberschreitenden Verkehr ausgegebene AVV-Zeitfahrausweise werden<br />

innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs auch für Binnenverkehrsfahrten im<br />

Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV Stand: 01.11.2012

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