VRS-INFO
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Anlage 20<br />
Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen AVV-Verkehrsmittel im<br />
Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt<br />
innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />
Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket)<br />
innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des AVV-<br />
Tarifs<br />
zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des AVV-Tarifs zu lösen.<br />
Regelungen zur Weiterfahrt in das erweiterte <strong>VRS</strong>-Netz<br />
Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des erweiterten <strong>VRS</strong>-<br />
Netzes berechtigen, sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs<br />
des AVV-Tickets zu lösen.<br />
Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen <strong>VRS</strong> Verkehrsmittel im<br />
Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets erfolgt<br />
innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />
Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket)<br />
innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-<br />
Tarifs (Einzel- oder 4erTickets)<br />
zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-<br />
Gemeinschaftstarifs zu lösen. Es gelten die entsprechenden Regelungen zur Anschlusstarifierung<br />
gem. <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif.<br />
2.7 Sonstiges<br />
Ein ausgewähltes <strong>VRS</strong>-Ticketsortiment ist bei den im Geltungsbereich des Kragentarifs<br />
verkehrenden AVV-Verkehrsunternehmen erhältlich. Es gelten die Beförderungsbedingungen<br />
und Tarifbestimmungen des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />
3. Übergangsverkehre zwischen den AVV-Stammgebieten gem. Anhang 20a und den<br />
übrigen Tarifgebieten des erweiterten <strong>VRS</strong>-Netzes gem. I. (Anwendung des AVV-<br />
Tarifes)<br />
3.1 Geltungsbereich<br />
Für verbundübergreifende Fahrten zwischen dem AVV-Tarifraum und den nachfolgend<br />
aufgeführten <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten wird fahrwegabhängig gem. der AVV-<br />
Preisstufenmatrix (siehe Anhang 20b) der Verbundtarif des AVV angewendet.<br />
von/nach Bedburg (bei Fahrt über Titz/Elsdorf)<br />
von/nach Elsdorf (bei Fahrt über Titz)<br />
von/nach Euskirchen (bei Fahrt über Nideggen/Vettweiß und Zülpich)<br />
von/nach Schleiden (bei Fahrt über Heimbach, Simmerath)<br />
von/nach Zülpich (bei Fahrt über Nideggen/Vettweiß)<br />
Im grenzüberschreitenden Verkehr ausgegebene AVV-Zeitfahrausweise werden<br />
innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs auch für Binnenverkehrsfahrten im<br />
Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV Stand: 01.11.2012