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Stand: 01.01.2013 Anlage 22 – <strong>VRS</strong>/Ahr<br />

Anlage 22<br />

Der Ticketinhaber muss bei der Fahrausweiskontrolle den Wohnsitz durch Vorlage<br />

eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer amtlichen Meldebescheinigung,<br />

die nicht älter als 12 Monate ist, nachweisen.<br />

4.4 <strong>VRS</strong>-SchülerTicket Rheinland-Pfalz<br />

Inhaber eines <strong>VRS</strong>-SchülerTicket Rheinland-Pfalz (vgl. Anlage 10, C des <strong>VRS</strong>-<br />

Gemeinschaftstarifs) können das Leistungsangebot des VRM zwischen Wohnung<br />

und der <strong>VRS</strong>-Verbundraumgrenze nutzen, sofern diese Fahrten ausschließlich<br />

schulwegbezogen sowie auf dem direkten Weg erfolgen.<br />

Das SchülerTicket Rheinland-Pfalz gilt nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen<br />

Schülerausweis mit Lichtbild.<br />

4.5 NRW-PauschalpreisTickets<br />

NRW-PauschalpreisTickets sind auf den Buslinien im Kreis Ahrweiler nicht gültig.<br />

Hiervon ausgenommen sind die Linienabschnitte der Buslinien 822 und 856.<br />

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