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Stand: 01.11.2012 Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV<br />

Anlage 20<br />

von/nach Nörvenich (bei Fahrt über Düren oder Merzenich oder Kerpen-Buir<br />

oder Erftstadt)<br />

von/nach Vettweiß (bei Fahrt über Düren oder Merzenich oder Kerpen-<br />

Buir oder Erftstadt. Die Nutzung der Linie SB 98 ist ausgeschlossen.)<br />

Im grenzüberschreitenden Verkehr ausgegebene <strong>VRS</strong>-Zeitfahrausweise werden<br />

innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs auch für Binnenverkehrsfahrten im<br />

AVV-Gebiet anerkannt. Die <strong>VRS</strong>-Zeitkarten gelten in den genannten AVV-<br />

Stammgebieten flächendeckend (incl. AVV-Buslinien und Rurtalbahn).<br />

Das <strong>VRS</strong>-SchülerTicket gilt ohne Einschränkung auf allen öffentlichen Nahverkehrslinien<br />

in folgenden AVV-Stammgebieten:<br />

2.2 Tarifsystem<br />

Düren, Titz, Niederzier, Merzenich, Nörvenich, Vettweiß, Nideggen,<br />

Heimbach, Simmerath und Monschau (Anlage 2a <strong>VRS</strong> Gemeinschaftstarif)<br />

Für die Preisbildung sind der <strong>VRS</strong>- und der AVV-Tarifraum in Tarifgebiete unterteilt.<br />

Ein Tarifgebiet entspricht einer Kommune. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene<br />

Kurzstrecke für Einzel- und 4erTickets.<br />

2.3 Kurzstrecke<br />

Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle<br />

plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen<br />

Gegebenheiten sind möglich. Sie sind an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle<br />

dargestellt. Auf den Linien des SPNV kommt der Kurzstreckentarif nicht zur<br />

Anwendung.<br />

2.4 Preisstufen<br />

Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />

Preisstufe 2a gilt für die Fahrten in eine Nachbarstadt/-gemeinde<br />

Preisstufen 3 bis 5 gelten im Regionalverkehr<br />

Darüber hinaus gilt die Preisstufe 5 im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz sowie in den AVV-<br />

Stammgebieten gem. II. (außer bei Wochen- und Monats-Tickets im Ausbildungsverkehr<br />

bzw. PrimaTickets).<br />

2.5 Fahrausweise / Fahrpreise<br />

Es werden Fahrausweise gemäß der Fahrpreistafel des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs<br />

(siehe Anlage 7) ausgegeben.<br />

2.6 Anschlusstarifierung<br />

Will der Fahrgast über den Geltungsbereich seines <strong>VRS</strong>-Fahrausweises hinaus<br />

fahren, so hat er hierfür zusätzlich ein Ticket zu lösen (Anschlussfahrausweis).<br />

Regelungen zur Weiterfahrt in den AVV-Tarifraum<br />

Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des AVV-Tarifraums berechtigen,<br />

sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des<br />

<strong>VRS</strong>-Tickets zu lösen.<br />

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