VRS-INFO
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Stand: 01.11.2012 Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV<br />
Anlage 20<br />
von/nach Nörvenich (bei Fahrt über Düren oder Merzenich oder Kerpen-Buir<br />
oder Erftstadt)<br />
von/nach Vettweiß (bei Fahrt über Düren oder Merzenich oder Kerpen-<br />
Buir oder Erftstadt. Die Nutzung der Linie SB 98 ist ausgeschlossen.)<br />
Im grenzüberschreitenden Verkehr ausgegebene <strong>VRS</strong>-Zeitfahrausweise werden<br />
innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs auch für Binnenverkehrsfahrten im<br />
AVV-Gebiet anerkannt. Die <strong>VRS</strong>-Zeitkarten gelten in den genannten AVV-<br />
Stammgebieten flächendeckend (incl. AVV-Buslinien und Rurtalbahn).<br />
Das <strong>VRS</strong>-SchülerTicket gilt ohne Einschränkung auf allen öffentlichen Nahverkehrslinien<br />
in folgenden AVV-Stammgebieten:<br />
2.2 Tarifsystem<br />
Düren, Titz, Niederzier, Merzenich, Nörvenich, Vettweiß, Nideggen,<br />
Heimbach, Simmerath und Monschau (Anlage 2a <strong>VRS</strong> Gemeinschaftstarif)<br />
Für die Preisbildung sind der <strong>VRS</strong>- und der AVV-Tarifraum in Tarifgebiete unterteilt.<br />
Ein Tarifgebiet entspricht einer Kommune. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene<br />
Kurzstrecke für Einzel- und 4erTickets.<br />
2.3 Kurzstrecke<br />
Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle<br />
plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen<br />
Gegebenheiten sind möglich. Sie sind an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle<br />
dargestellt. Auf den Linien des SPNV kommt der Kurzstreckentarif nicht zur<br />
Anwendung.<br />
2.4 Preisstufen<br />
Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />
Preisstufe 2a gilt für die Fahrten in eine Nachbarstadt/-gemeinde<br />
Preisstufen 3 bis 5 gelten im Regionalverkehr<br />
Darüber hinaus gilt die Preisstufe 5 im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz sowie in den AVV-<br />
Stammgebieten gem. II. (außer bei Wochen- und Monats-Tickets im Ausbildungsverkehr<br />
bzw. PrimaTickets).<br />
2.5 Fahrausweise / Fahrpreise<br />
Es werden Fahrausweise gemäß der Fahrpreistafel des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs<br />
(siehe Anlage 7) ausgegeben.<br />
2.6 Anschlusstarifierung<br />
Will der Fahrgast über den Geltungsbereich seines <strong>VRS</strong>-Fahrausweises hinaus<br />
fahren, so hat er hierfür zusätzlich ein Ticket zu lösen (Anschlussfahrausweis).<br />
Regelungen zur Weiterfahrt in den AVV-Tarifraum<br />
Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des AVV-Tarifraums berechtigen,<br />
sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des<br />
<strong>VRS</strong>-Tickets zu lösen.<br />
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