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Stand: 01.09.2012 Anlage 8 – Abobedingungen<br />

Anlage 8<br />

Anlage 8 Abonnementbedingungen zu MonatsTickets,<br />

Formel9Tickets, Aktiv60Tickets, StarterTickets,<br />

SchülerTickets und PrimaTickets mit<br />

monatlichem Fahrgeldeinzug<br />

1 Voraussetzungen für das Abonnement<br />

(1) ZeitTickets im Abonnement werden als elektronische Tickets auf Trägerkarten<br />

ausgegeben, wenn ein Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg<br />

(<strong>VRS</strong>) mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck (Bestellschein) ermächtigt wird,<br />

den jeweiligen Fahrpreis monatlich im Voraus sowie alle weiteren im Rahmen des<br />

Vertragsverhältnisses ggfls. entstehenden Forderungen des Verkehrsunternehmens<br />

bis auf Weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten, von<br />

einem in Deutschland geführten Girokonto abzubuchen.<br />

(2) Hiervon abweichend sind Aktiv60Tickets, StarterTickets und SchülerTickets nur<br />

unter den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen gem. Punkt 6.2.2.4 und 6.2.3.1 des<br />

<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs erhältlich. Bei Minderjährigen muss der<br />

Abonnementvertrag vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.<br />

(3) Einige Verkehrsunternehmen führen vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen<br />

durch. Die Kunden werden hierüber separat durch das Verkehrsunternehmen informiert.<br />

Die Teilnahme am Abonnement kann verweigert werden, sofern keine<br />

ausreichende Bonität des Kunden vorliegt bzw. der Kunde einer Bonitätsprüfung<br />

nicht zustimmt.<br />

2 Beginn<br />

Das Abonnement kann zum 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn bis<br />

zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bei einem<br />

Verkehrsunternehmen vorliegt.<br />

3 Zustandekommen des Abonnementvertrags<br />

(1) Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe/Zusendung der Trägerkarte<br />

zustande.<br />

(2) Der Abonnementvertragspartner ist verpflichtet, wenn er innerhalb der ersten<br />

fünf Werktage des Vertragsverhältnisses keine Trägerkarte erhalten hat, dies<br />

dem Vertragsverkehrsunternehmen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige<br />

seitens des Abonnementvertragspartners gilt die Trägerkarte als zugestellt. Eine<br />

Erstattung von Fahrgeld kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht<br />

werden. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten der elektronischen<br />

Tickets. Um die Angaben der elektronischen Tickets auf dem Chip zu überprüfen,<br />

kann der Chip in vielen unternehmenseigenen Vertriebsstellen oder einigen<br />

Verwaltungen der Vertragsverkehrsunternehmen ausgelesen werden. Beanstandungen<br />

sind beim Vertragsverkehrsunternehmen unmittelbar anzuzeigen.<br />

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