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VRS-INFO

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ken und Kundenkarte sind in der ausgegebenen Klarsichthülle unterzubringen.<br />

Schwerbehinderte, die zur unentgeltlichen Benutzung der <strong>VRS</strong>-Verkehrsmittel<br />

berechtigt sind, müssen ebenfalls für die Beförderung von Fahrrädern ein Beförderungsentgelt<br />

entrichten.<br />

(2) Für Fahrgäste, die bei der Fahrausweisprüfung für sich und/oder das Fahrrad kein<br />

gültiges Ticket vorweisen können, gelten jeweils die Bestimmungen über das erhöhte<br />

Beförderungsentgelt.<br />

(3) Näheres regelt Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen.<br />

9.2 Sonstige Bestimmungen<br />

Im Übrigen werden mitgeführte Tiere und Sachen im Sinne der Punkte 9.3 und<br />

9.4 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert.<br />

10 Erweiterte <strong>VRS</strong>-Mobilitätsgarantie<br />

Über die Bestimmungen der Mobilitätsgarantie gemäß Punkt 11 der Beförderungsbedingungen<br />

hinaus erhalten Kunden mit MonatsTicket im Abo, Formel9Ticket<br />

im Abo, Aktiv6oTicket, JobTicket oder GroßkundenTicket für die entstandenen<br />

Kosten bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 05:00 und 20:00<br />

Uhr einen Betrag in Höhe von bis zu 35,00 €, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit<br />

zwischen 20:00 und 05:00 Uhr einen Betrag in Höhe von bis zu 60,00 €. Die<br />

Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunternehmen<br />

grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen.<br />

11 Tarifliche Kooperationen<br />

11.1 Übergangstarife<br />

Für Verkehre zwischen Linien des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs sowie Linien und Strecken<br />

benachbarter Verkehrsunternehmen und Kooperationen werden Übergangstarife<br />

angeboten. Näheres regeln die Anlage 19 bis Anlage 25.<br />

11.2 Nutzung von EC- und IC-Zügen der DB AG<br />

Für die regelmäßige Nutzung von EuroCity (EC)- und InterCity (IC)-Zügen mit <strong>VRS</strong>-<br />

ZeitTickets (Ausnahme von ZeitTickets für Schüler und Auszubildende und SemesterTickets)<br />

sind Fernverkehrsaufpreise für Wochen- und MonatsTickets sowie<br />

MonatsTickets im Abonnement gemäß den Beförderungsbedingungen Personenverkehr<br />

der DB AG (BB Personenverkehr) erforderlich. Diese sind vor Fahrtantritt<br />

in den personenbedienten Vertriebsstellen der DB AG zu erwerben.<br />

11.3 Integration des Linienbedarfsverkehrs (AST)<br />

Die Beförderungsentgelte und besonderen Bestimmungen für Fahrten des Linienbedarfsverkehrs<br />

sind in Anlage 15 geregelt.<br />

Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012

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