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Anlage 20<br />

innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-<br />

Tarifs<br />

zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-Tarifs zu lösen.<br />

Regelungen zur Weiterfahrt in den AVV-Tarifraum<br />

Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des AVV-Tarifraums berechtigen,<br />

sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des<br />

AVV-Tickets zu lösen.<br />

Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen AVV-Verkehrsmittel im<br />

Nachlauf) getätigt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt<br />

innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />

Tarifes (auch Hin- und Rückfahrtticket),<br />

innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des AVV-<br />

Tarifs,<br />

zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des AVV-Verbundtarifs<br />

zu lösen. Es gelten die entsprechenden Regelungen zur Anschlusstarifierung gem.<br />

AVV-Verbundtarif.<br />

3.7 Sonstiges<br />

In den <strong>VRS</strong>-Verkehrsmitteln werden die AVV-Fahrausweise anerkannt. Ein Erwerb<br />

bei den <strong>VRS</strong>-Verkehrsunternehmen ist nicht möglich. Es gelten die Beförderungsbedingungen<br />

und Tarifbestimmungen des AVV-Verbundtarifes.<br />

4. Gegenseitige Anerkennungsregelung von Fahrausweisen im Bereich des Nationalparks<br />

Eifel<br />

Im Bereich des Nationalparks Eifel werden folgende Fahrausweise gegenseitig in<br />

bestimmten Räumen anerkannt:<br />

AVV TagesTicket für 1 Person<br />

AVV MinigruppenTickets 5 Personen<br />

<strong>VRS</strong> TagesTicket 1 Person<br />

<strong>VRS</strong> TagesTicket 5 Personen<br />

Der Geltungsbereich der gegenseitigen Anerkennung umfasst folgende Linien<br />

bzw. Linienabschnitte:<br />

Linien 82 (RVE) zwischen Monschau und Simmerath<br />

Linie 84 (RVE/Taeter) im Stadtgebiet Monschau<br />

Wasserlinie (RVE-Linie 231) zwischen Simmerath und Einruhr<br />

Wildnis-Linie (RVE SB 63) zwischen Simmerath und Schleiden-Gemünd<br />

Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV Stand: 01.11.2012

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