VRS-INFO
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Anlage 20<br />
innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-<br />
Tarifs<br />
zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des <strong>VRS</strong>-Tarifs zu lösen.<br />
Regelungen zur Weiterfahrt in den AVV-Tarifraum<br />
Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des AVV-Tarifraums berechtigen,<br />
sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des<br />
AVV-Tickets zu lösen.<br />
Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen AVV-Verkehrsmittel im<br />
Nachlauf) getätigt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt<br />
innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />
Tarifes (auch Hin- und Rückfahrtticket),<br />
innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des AVV-<br />
Tarifs,<br />
zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des AVV-Verbundtarifs<br />
zu lösen. Es gelten die entsprechenden Regelungen zur Anschlusstarifierung gem.<br />
AVV-Verbundtarif.<br />
3.7 Sonstiges<br />
In den <strong>VRS</strong>-Verkehrsmitteln werden die AVV-Fahrausweise anerkannt. Ein Erwerb<br />
bei den <strong>VRS</strong>-Verkehrsunternehmen ist nicht möglich. Es gelten die Beförderungsbedingungen<br />
und Tarifbestimmungen des AVV-Verbundtarifes.<br />
4. Gegenseitige Anerkennungsregelung von Fahrausweisen im Bereich des Nationalparks<br />
Eifel<br />
Im Bereich des Nationalparks Eifel werden folgende Fahrausweise gegenseitig in<br />
bestimmten Räumen anerkannt:<br />
AVV TagesTicket für 1 Person<br />
AVV MinigruppenTickets 5 Personen<br />
<strong>VRS</strong> TagesTicket 1 Person<br />
<strong>VRS</strong> TagesTicket 5 Personen<br />
Der Geltungsbereich der gegenseitigen Anerkennung umfasst folgende Linien<br />
bzw. Linienabschnitte:<br />
Linien 82 (RVE) zwischen Monschau und Simmerath<br />
Linie 84 (RVE/Taeter) im Stadtgebiet Monschau<br />
Wasserlinie (RVE-Linie 231) zwischen Simmerath und Einruhr<br />
Wildnis-Linie (RVE SB 63) zwischen Simmerath und Schleiden-Gemünd<br />
Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV Stand: 01.11.2012