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in der Preisstufe 1 und 2 120 Minuten,<br />
in der Preisstufe 3 und 4 180 Minuten,<br />
in der Preisstufe 5 360 Minuten.<br />
7.2 Zusatzwertmarken/Zuschläge zu ZeitTickets<br />
(1) Für die regelmäßige Nutzung der 1. Klasse sind Zusatzwertmarken/Zuschläge zu<br />
WochenTickets, MonatsTickets Formel9Tickets erhältlich. Die entsprechende Zusatzwertmarke<br />
ist mit der Kundenkarte in der ausgegebenen Klarsichthülle unterzubringen.<br />
Auf der Zusatzwertmarke muss die Nummer der Kundenkarte mit<br />
Tinte oder Kugelschreiber eingetragen sein.<br />
(2) Die Zusatzwertmarken können auch zu den Bedingungen des Abonnements als<br />
Zuschläge im Abonnement erworben werden. Sie werden dann auf der Trägerkarte<br />
des Abonnements (eTicket) gespeichert. Näheres regelt die Anlage 8.<br />
7.3 Aufpreis zur Nutzung des TaxiBusPlus<br />
Für die Nutzung des TaxiBusPlus ist ein Aufpreis zu zahlen:<br />
Erwachsene 1,00 €<br />
Kinder 0,50 €<br />
Ab einer Gruppe von mehr als 4 Personen muss der Fahrtenwunsch mindestens 3<br />
Tage vor Fahrtantritt beim Rufbusbetreiber angemeldet werden.<br />
8 Beförderung Schwerbehinderter<br />
Die Beförderung Schwerbehinderter sowie deren Begleitpersonen, Führhunde,<br />
Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel und Handgepäck richtet sich nach<br />
dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Artikel 1 §§ 145 ff.) in der jeweils geltenden Fassung.<br />
Die Berechtigung ist auf Verlangen des Personals nachzuweisen. Ein Übergang<br />
in die 1. Klasse ist möglich für:<br />
Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen<br />
„1. Kl.“ enthält,<br />
Begleitpersonen, sofern der Schwerbehindertenausweis des Begleiteten<br />
das Merkzeichen „1. Kl. und B“ enthält.<br />
9 Beförderungsentgelt von Sachen und Tieren<br />
9.1 Beförderungsentgelt für Fahrräder<br />
(1) Für die Beförderung von Fahrrädern muss vor Fahrtantritt ein EinzelTicket oder<br />
ein Abschnitt auf einem 4erTicket der Preisstufe 1b/2a gelöst und entwertet<br />
werden. FahrradTickets berechtigen zum Umsteigen, Rund- und Rückfahrten sind<br />
nicht gestattet. Zu ZeitTickets können auch Zusatzwertmarken gem. Preistafel<br />
(Anlage 7) ausgegeben werden. Die Wertmarke gilt nur mit einer entsprechenden<br />
Kundenkarte. Beide gemeinsam bilden das ZeitTicket. Auf die Wertmarke ist die<br />
Nummer der Kundenkarte mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragen. Wertmar-<br />
Stand: 01.09.2012 Tarifbestimmungen<br />
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