13.04.2013 Aufrufe

VRS-INFO

VRS-INFO

VRS-INFO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Der Entwerteraufdruck enthält grundsätzlich folgende Merkmale:<br />

Uhrzeit<br />

000 KVB H 2100 001 08 JAN 17:15<br />

Gerätenummer Unternehmen Richtung Tarifgebiet Linie Datum<br />

Ticketdrucker, Ticketautomaten und bestimmte Entwertergeräte können hiervon<br />

abweichend entwerten. KurzstreckenTickets sind grundsätzlich entwertet. Sie<br />

enthalten den Haltestellennamen und/oder die entsprechende Haltestellennummer.<br />

(3) EinzelTickets und 4erTickets haben ab Entwertung eine begrenzte Geltungsdauer:<br />

für die Kurzstrecke 20 Minuten,<br />

in der Preisstufe 1 90 Minuten,<br />

in der Preisstufe 2 120 Minuten,<br />

in der Preisstufe 3 und 4 180 Minuten,<br />

in der Preisstufe 5 360 Minuten.<br />

Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur<br />

aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen (z.B. größere Umsteigezeiten,<br />

Verspätung) erlaubt.<br />

6.1.2 4erTickets<br />

(1) Es gibt 4erTickets für Jedermann und 4erTickets MobilPass. Jedes 4erTicket beinhaltet<br />

vier Fahrtabschnitte, von denen je Person und Fahrt jeweils einer zu entwerten<br />

ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets nach Punkt<br />

6.1.1 des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs sinngemäß.<br />

(2) Das 4erTicket MobilPass ist nur in Verbindung mit einem gültigen MobilPass,<br />

KölnPass oder Bonn-Ausweis und einem Lichtbildausweis nutzbar. Bei einer Kontrolle<br />

sind das 4erTicket MobilPass, der gültige Nachweis (MobilPass, KölnPass<br />

oder Bonn-Ausweis) und der Lichtbildausweis durch den Nutzer nachzuweisen.<br />

Einen MobilPass erhalten Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II), Empfänger<br />

von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie<br />

laufender Hilfe zum Lebensunterhalt von Einrichtungen (SGB XII), Empfänger von<br />

Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Empfänger von Laufenden Leistungen<br />

der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz bei ihrem<br />

zuständigen JobCenter, Sozialamt bzw. dem LVR. Die Informationen zur Berechtigung<br />

für Bonn-Ausweis bzw. Köln-Pass sind bei den zuständigen Behörden der<br />

jeweiligen Städte zu erfragen.<br />

(3) Fahrpreise der 4erTickets MobilPass zum 01.03.2012**:<br />

PS 1a PS 1b PS 2a PS 2b PS 3 PS 4 PS 5<br />

4,60 € 5,60 € 5,60 € 7,70 € 9,90 € 15,20 € 22,40 €<br />

*mit Bonn-Ausweis 5,00 €, ausschließlich nutzbar für Einwohner Bonns im eigenen Stadtgebiet<br />

** Der Verkauf der MobilpassTickets wird in den Preisstufen 1a und Preisstufe 2a bis Preisstufe 5 aufgrund fehlender Beschlusslage<br />

zu den NRW-Haushaltsmitteln b.a.w. ausgesetzt. Bereits verkaufte MobilPass Tickets können bis 31.12.2012<br />

genutzt werden.<br />

Stand: 01.09.2012 Tarifbestimmungen<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!