VRS-INFO
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6.4 Schnellbuslinie SB 60<br />
(1) Für die Nutzung der SB 60 ist zusätzlich zu einem <strong>VRS</strong>-Ticket ein Schnellbuszuschlag<br />
gemäß der Preistafel (Anlage 7) für einzelne Fahrten, für eine Woche, für<br />
einen Monat oder für 12 Monate zu lösen. Zuschläge für eine einzelne Fahrt<br />
müssen vor Fahrtantritt entwertet werden.<br />
(2) Für das <strong>VRS</strong>-Ticket, zu dem der Schellbuszuschlag gelöst wird, gelten folgende<br />
Regelungen: Für Einzel-/4er- und KurzzeitTickets gilt für Fahrten zwischen dem<br />
Stadtgebiet Bonn und dem Flughafen Köln/Bonn mit der SB 60 die Preisstufe 3.<br />
Sofern die Verbindung über diese Relation hinausgeht, gelten die jeweiligen<br />
Preisstufen der <strong>VRS</strong>-Tarifsystematik gem. Anlage 26, mindestens jedoch Preisstufe<br />
3. Für ZeitTickets gilt jederzeit ausschließlich die <strong>VRS</strong>-Tarifsystematik gem. Anlage<br />
26.<br />
(3) Es gelten die Tarifbestimmungen des <strong>VRS</strong>-Tickets, für das der Schnellbuszuschlag<br />
erworben wird.<br />
6.5 OnlineTickets<br />
6.5.1 Allgemeines<br />
34<br />
Nachfolgend genannte <strong>VRS</strong>-Tickets können online, d.h. im Internet der am Onlineshop<br />
beteiligten Verkehrsunternehmen, gekauft werden:<br />
WochenTicket-Online<br />
MonatsTicket-Online<br />
Formel9Ticket-Online<br />
TagesTicket 1 Person-Online<br />
TagesTicket 5 Personen-Online<br />
Diese online erworbenen Tickets (im Folgenden OnlineTickets) sind ausschließlich<br />
persönliche Tickets und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.<br />
Sie sind nicht übertragbar. OnlineTickets müssen in Originalgröße (ca.<br />
11x15 cm bei Tronet und 19x12 cm bei ticket2print) ausgedruckt sein und sind<br />
ungültig, wenn sie eingeschweißt oder nur elektronisch (z.B. Laptop) vorgezeigt<br />
werden.<br />
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für OnlineTickets (siehe<br />
www.vrsinfo.de oder die Internetseiten der am Onlineshop beteiligten <strong>VRS</strong>-<br />
Verkehrsunternehmen).<br />
6.5.2 Wochen-, Monats-, Formel9Ticket-Online<br />
WochenTicket-Online, MonatsTicket-Online und Formel9Ticket-Online werden<br />
als ZeitTicket in den Preisstufen 1a und 1b angeboten. Beim WochenTicket-<br />
Online gelten die Bestimmungen für das WochenTicket gem. Punkt 6.2.1.4, beim<br />
MonatsTicket-Online die Bestimmungen für das MonatsTicket gem. Punkt 6.2.1.5<br />
und beim Formel9Ticket-Online für das Formel9Ticket gem. Punkt 6.2.1.6 des<br />
<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs sinngemäß. Sie sind nicht übertragbar.<br />
Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012