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2.2 Tarifsystem<br />

136<br />

Anlage 19<br />

Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifgebiete unterteilt. Ein Tarifgebiet<br />

entspricht einer Stadt/Gemeinde. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene<br />

Kurzstrecke.<br />

2.3 Kurzstrecke<br />

Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle<br />

plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen<br />

Gegebenheiten sind möglich und an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle<br />

dargestellt. Auf den Linien des SPNV sowie Strecken bzw. Streckenabschnitten<br />

der Schnellbuslinien kommt der Kurzstreckentarif nicht zur Anwendung.<br />

2.4 Preisstufen<br />

Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />

2.5 Fahrausweise/Fahrpreise<br />

Preisstufe 2a: gilt für die Fahrt in eine Nachbarstadt/-gemeinde<br />

Preisstufen 3 – 5: gelten im Regionalverkehr<br />

Preisstufe 5: gilt im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz (außer bei Wochen- und MonatsTickets<br />

im Ausbildungsverkehr und PrimaTickets)<br />

Es werden Fahrausweise gemäß der Preistafel des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs (Anlage<br />

7) des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs) mit Ausnahme der Preisstufen 1a und 1b<br />

ausgegeben.<br />

2.6 Sonstiges<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des<br />

<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />

3. Übrige Fahrbeziehungen im Geltungsbereich („Großer Grenzverkehr”)<br />

3.1 Allgemeines<br />

Die in diesem Abschnitt beschriebenen Regelungen gelten für den Übergangsverkehr<br />

zwischen <strong>VRS</strong>- und VRR-Tarifgebieten (Anhang 19a). Für die Tarifierung sind<br />

die zum Übergangsbereich erreichbaren Tarifgebiete den <strong>VRS</strong>-Preisstufen 2-5 zugeordnet<br />

(Anhang 19b). Tickets der Preisstufe 5 haben im Großen Grenzverkehr<br />

keine Netzgültigkeit.<br />

3.2 Fahrausweise/Fahrpreise<br />

Für die in Anhang 19b dargestellten Fahrbeziehungen werden Fahrausweise gemäß<br />

der Fahrpreistafel (Anlage 7) ausgegeben.<br />

3.3 Sonstiges<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des<br />

<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />

Anlage 19 – <strong>VRS</strong>/VRR Stand: 01.09.2012

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