VRS-INFO
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2.2 Tarifsystem<br />
136<br />
Anlage 19<br />
Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifgebiete unterteilt. Ein Tarifgebiet<br />
entspricht einer Stadt/Gemeinde. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene<br />
Kurzstrecke.<br />
2.3 Kurzstrecke<br />
Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle<br />
plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen<br />
Gegebenheiten sind möglich und an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle<br />
dargestellt. Auf den Linien des SPNV sowie Strecken bzw. Streckenabschnitten<br />
der Schnellbuslinien kommt der Kurzstreckentarif nicht zur Anwendung.<br />
2.4 Preisstufen<br />
Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />
2.5 Fahrausweise/Fahrpreise<br />
Preisstufe 2a: gilt für die Fahrt in eine Nachbarstadt/-gemeinde<br />
Preisstufen 3 – 5: gelten im Regionalverkehr<br />
Preisstufe 5: gilt im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz (außer bei Wochen- und MonatsTickets<br />
im Ausbildungsverkehr und PrimaTickets)<br />
Es werden Fahrausweise gemäß der Preistafel des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs (Anlage<br />
7) des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs) mit Ausnahme der Preisstufen 1a und 1b<br />
ausgegeben.<br />
2.6 Sonstiges<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des<br />
<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />
3. Übrige Fahrbeziehungen im Geltungsbereich („Großer Grenzverkehr”)<br />
3.1 Allgemeines<br />
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Regelungen gelten für den Übergangsverkehr<br />
zwischen <strong>VRS</strong>- und VRR-Tarifgebieten (Anhang 19a). Für die Tarifierung sind<br />
die zum Übergangsbereich erreichbaren Tarifgebiete den <strong>VRS</strong>-Preisstufen 2-5 zugeordnet<br />
(Anhang 19b). Tickets der Preisstufe 5 haben im Großen Grenzverkehr<br />
keine Netzgültigkeit.<br />
3.2 Fahrausweise/Fahrpreise<br />
Für die in Anhang 19b dargestellten Fahrbeziehungen werden Fahrausweise gemäß<br />
der Fahrpreistafel (Anlage 7) ausgegeben.<br />
3.3 Sonstiges<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des<br />
<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />
Anlage 19 – <strong>VRS</strong>/VRR Stand: 01.09.2012